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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: mona80 am 10.09.2022 09:14
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Guten Morgen!!!
Ich würde Euch gern mein Problemchen erzählen.
Ich bin IT- Koordinatorin seit 5 Jahren. Ich komme eigtl aus Hessen, wollte aber nach meiner Scheidung zurück nach Niedersachsen. Eine Stelle in meiner Heimststadt wurde frei. IT-Koordinator mit der Entgeltgruppe 6. Ich dachte E6 ist nicht angemessen, aber ich bin in meiner Stadt.
Ich wurde schwer krank, bin per Hamburger Modell wieder eingestiegen und werde im November versetzt, weil mein Arbeitsplatz ein Kollege mit GdB bekommen soll.
Mich möchte man nun auf eine Verwaltungsstelle setzen. Ein Mix: 25% IT Koordination + 75% Verwaltung. Beide Jobs liegen in der gleichen Abteilung in verschiedenen Fachbereichen.
Nun sagte mir ein Leiter aus einer anderen Abteilung, dass dort eine IT Stelle frei wird, die kompatibel mit meiner IT Koordination wäre.
Meine Frage ist: Die IT Koordination liegt in Abteilung 5, Fachbereich 51. Die andere IT-Stelle liegt in Abteilung 4, Fachbereich 44. Könnte man es auch realisieren, dass die IT-Koordination aus Abteilung 5 mit 25% gemixt mit der Stelle aus Abteilung 4 rechtlich funktioniert ( weil verschiedene Abteilungen)???
Andere Koordinatoren bekommen, je nach Tätigkeitsbeschreibung, mindestens E8. Eine E6 ist wirklich niedrig für diese Tätigkeit.
Ich hoffe dass Ihr mir evtl etwas dazu sagen könntet, die Personalabteilung stellt sich stumm und taub. Die Peronalvertretung hat schlicht gesagt keine Ahnung.
Viele liebe Grüße
MONA
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Tariflich spricht nichts gegen einen Einsatz in zwei Abteilungen, soweit sich keine Änderung in der Eingruppierung ergibt.
Ander IT-Koordinatoren können durchaus unterschiedlich eingruppiert sein, wenn ihnen andere Tätigkeiten übertragen werden.
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Moin,
rechtlich kann ich nichts dazu sagen, aber ein Beispiel aus unserer Behörde mit Sitz in Nds:
Unser IT Koordinator sitzt auf einer Split-Stelle.
Aus vorher 100% IT-Koordination wurden
50% IT-Koordination und 50% Assistenz für den Bereich MDM. Beide stellen liegen bei uns in verschiedenen Abteilungen. Ob dies rechtens ist, weiß ich nicht, aber so läuft es seid ca 3 Jahren
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Mir fällt etwas ein, dass unser IT Mensch sagte, wenn die übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, können mehrere Arbeitsverhältnisse stattfinden.
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War in dieser Situation nach Versetzung.
Ich war E6 im IT Support, nach Erkrankung sollte ich versetzt werden.
Man wollte mich mit 25%IT Support und 75%Sachbearbeitung auf eine Splitstelle versetzen. Allerdings waren die 75% Sachbearbeitung mit E5 eingruppiert. Es darf wohl aber keine Änderung der Entgeltgruppe stattfinden. Also wartete man bei mir, bis eine E6 Stelle frei wurde, beide Stellen waren in unterschiedlichen Abteilungen.
Die Frage ist ob es zwei Verträge geben soll oder ein Vertrag ??
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Mir fällt etwas ein, dass unser IT Mensch sagte, wenn die übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, können mehrere Arbeitsverhältnisse stattfinden.
und zwei zeitkonton, urlaubsanträgen etc
aber wozu
der AG ist derselbe, auch wenn man zwei unterschiedliche Bereichen zugeordnet ist.
Wo soll es da rechtlich Probleme.geben?
Organisatorische durchaus.
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Mir fällt etwas ein, dass unser IT Mensch sagte, wenn die übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, können mehrere Arbeitsverhältnisse stattfinden.
und zwei zeitkonton, urlaubsanträgen etc
aber wozu
der AG ist derselbe, auch wenn man zwei unterschiedliche Bereichen zugeordnet ist.
Wo soll es da rechtlich Probleme.geben?
Organisatorische durchaus.
Ich bin da komplett raus, der Kollege erzählte dies, bzw wohl der Personalrat. Ich sehe es wie, auch wenn ich bei diesem Thema rechtlich nichts sagen kann
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Tariflich spricht nichts gegen einen Einsatz in zwei Abteilungen, soweit sich keine Änderung in der Eingruppierung ergibt.
Ander IT-Koordinatoren können durchaus unterschiedlich eingruppiert sein, wenn ihnen andere Tätigkeiten übertragen werden.
Vielen Dank, ich habe das Gefühl dass die Personalabteilung null Ahnung hat uns sich wahrscheinlich mal wieder etwas zusammenmogeln möchte.
Ich hole mir gerade in den Fachbereichen selbst Infis ein, welche Eingruppierungen die Stellen dirt haben.
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Es sollen nicht 2 Verträge sein, sondern einer.
Ich gege davon aus dass die Tätigkeitsbeschreibung angepasst wird, so dass die Verwaltungsarbeiten dort mit einfließen werden.
Nur eben hat die Personalabteilung hintenrum erwähnt, dass beide Stellen in der gleichen Abteilung sein müssen. Was ich nicht geglaubt habe. Es hieß auch, es wäre keine Planstellen frei, dazu sagte ich, dass dann etwas passendes geschaffen werden müsse,da ich ja auf vom AG versetzt werden soll.
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Es sollen nicht 2 Verträge sein, sondern einer.
Ich gege davon aus dass die Tätigkeitsbeschreibung angepasst wird, so dass die Verwaltungsarbeiten dort mit einfließen werden.
Nur eben hat die Personalabteilung hintenrum erwähnt, dass beide Stellen in der gleichen Abteilung sein müssen. Was ich nicht geglaubt habe. Es hieß auch, es wäre keine Planstellen frei, dazu sagte ich, dass dann etwas passendes geschaffen werden müsse,da ich ja auf vom AG versetzt werden soll.
Eine angepasste Tätigkeitsdarstellung wäre der übliche weg. Ob es passende Stellen im Haushaltssinne gibt muss dich nicht interessieren, das ist reines Arbeitgeber Problem
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Mir fällt etwas ein, dass unser IT Mensch sagte, wenn die übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, können mehrere Arbeitsverhältnisse stattfinden.
und zwei zeitkonton, urlaubsanträgen etc
aber wozu
der AG ist derselbe, auch wenn man zwei unterschiedliche Bereichen zugeordnet ist.
Wo soll es da rechtlich Probleme.geben?
Organisatorische durchaus.
Ich bin da komplett raus, der Kollege erzählte dies, bzw wohl der Personalrat. Ich sehe es wie, auch wenn ich bei diesem Thema rechtlich nichts sagen kann
WEnn es klar getrennte Bereiche sind können (müssen aber nicht) zwei Avs gemacht werden, wenn es nicht zwei getrennte Bereiche sind, dann kann man es nicht machen!
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Bei uns ist es so:
Gleiche Eingruppierung = ein Vertrag. Hier können mehrere Stellen zusammengefasst werden.. wo halt %-Stunden rumliegen... So entstehen bei uns sogenannte Projektstellen.
Oder eine Teilzeit stockt vorübergend auf.
Unterschiedliche Eingruppierung:
Zwei Verträge und soweit ich weiß ein gemeinsames Zeitkonto.
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Zwei AVs beim gleichem AG dürfen keinen unmittelbaren Sachzusammenhang haben, da spielt die EG der Tätigkeiten keine Rolle.
Besteht kein unmittelbarere Zusammenhang, dann müssen sie arbeitsrechtlich für sich getrennt behandelt werden.
Das wird jedoch schwierig bei einem gemeinsamen Zeitkonto und deutet auf einen Sachzusammenhang hin.
Somit klingt das danach, das entweder der AN oder der AG betupst wird, da korrekterweise bei einem AV es zu einer Eingruppierung in der höheren oder niedrigeren oder dazwischen kommen würde.
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Hallo Mona,
ich glaube in Deinem Fall müssten 2 Veträge gemacht werden.
Der eine Vertrag mit den 25% IT ( E6 bzw nach der Überprüfung E8)
der andere Vetrag mit den 75% Sachbearbeitung (E5)
Die Tätigkeiten als IT´ler und als Verwaltungskraft stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang, daher muss Dein AG mit Dir für die neuen Tätigkeiten einen eigenen Arbeitsvertrag abschließen.
Steinigt mich, aber Mona übt mindestens zur Hälfte die neue Tätigkeit als Verwaltungskraft aus, demnach müsste sie für die gesamte Tätigkeit in die Entgeltgruppe E5 eingruppiert werden. Da die IT Tätigkeiten für sich genommen in die Entgeltgruppe E 6 einzugruppieren wären, würde den Zeitanteil der IT-Tätigkeit per Vetrag gezahlt bekommen, oder? Sie kann doch nicht bei diesem Split rechtlich E6 (in Zukunft E8?) bekommen, obwohl 75% der Tätigkeit E5 Aufgaben sind. Oder Irre ich?
Ein Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als IT´ler mit der Eingruppierung in (vorerst) E6. Das zweite Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Verwaltungskraft mit der Eingruppierung in E 5.
ich höre so etwas immer wieder, die Dienststellen machen einen Mix, der rechtlich nicht 100% passt. Mona ich bin der Meinung Du solltest auf eine E6 versetzt werden, ist diese Stelle nicht da, muss diese geschaffen werden. Und wenn eine Überprüfung stattfindet, dass Deine IT Tätigkeiten E8 sein werden, dann haben wird wieder den Salat.
Ich würde Versetzungen nur unter Vorbehalt annehmen und auf die Überprüfung verweisen, bzw mitteilen, dass wenn es die Überprüfung eine E8 ergibt, Du auch eine E8 stelle haben möchtest. Selbst wenn es das Gesetz nicht hergibt, was ich nicht weiß.
Ich hoffe ich bekommen auch eine Feedback zu meiner Aussage...
schönen Sonntag
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Auf Basis welcher Rechtsgrundlage muss der Sachverhalt durch zwei Arbeitsverträge gestaltet werden? Und warum gehst Du bei den Verwaltungstätigkeiten von nur einem Arbeitsvorgang oder zwar mehreren Arbeitsvorgängen derselben Wertigkeit aus?
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Hallo Mona,
ich glaube in Deinem Fall müssten können 2 Verträge gemacht werden.
Und wäre durchaus monetär besser für den AN, wenn der geringere Zeitanteil höherwertig ist und in der Gesamtbetrachtung eine niedrigere Eingruppierung ergeben würde.
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Auf Basis welcher Rechtsgrundlage muss der Sachverhalt durch zwei Arbeitsverträge gestaltet werden? Und warum gehst Du bei den Verwaltungstätigkeiten von nur einem Arbeitsvorgang oder zwar mehreren Arbeitsvorgängen derselben Wertigkeit aus?
Du hast Recht, evtl ist die Vewaltungsstelle ebenfalls eine E6, ich hatte aktuell meine Behörde im Kopf, daher bin ich von einer Sachbearbeitung ausgegangen die mit E5 eingruppiert ist. Evtl weiß Mona mehr zu den Entgeltgruppen.
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Hallo Mona,
ich glaube in Deinem Fall müssten 2 Veträge gemacht werden.
Der eine Vertrag mit den 25% IT ( E6 bzw nach der Überprüfung E8)
der andere Vetrag mit den 75% Sachbearbeitung (E5)
Die Tätigkeiten als IT´ler und als Verwaltungskraft stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang, daher muss Dein AG mit Dir für die neuen Tätigkeiten einen eigenen Arbeitsvertrag abschließen.
Steinigt mich, aber Mona übt mindestens zur Hälfte die neue Tätigkeit als Verwaltungskraft aus, demnach müsste sie für die gesamte Tätigkeit in die Entgeltgruppe E5 eingruppiert werden. Da die IT Tätigkeiten für sich genommen in die Entgeltgruppe E 6 einzugruppieren wären, würde den Zeitanteil der IT-Tätigkeit per Vetrag gezahlt bekommen, oder? Sie kann doch nicht bei diesem Split rechtlich E6 (in Zukunft E8?) bekommen, obwohl 75% der Tätigkeit E5 Aufgaben sind. Oder Irre ich?
Ein Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als IT´ler mit der Eingruppierung in (vorerst) E6. Das zweite Arbeitsverhältnis beinhaltet die Tätigkeit als Verwaltungskraft mit der Eingruppierung in E 5.
ich höre so etwas immer wieder, die Dienststellen machen einen Mix, der rechtlich nicht 100% passt. Mona ich bin der Meinung Du solltest auf eine E6 versetzt werden, ist diese Stelle nicht da, muss diese geschaffen werden. Und wenn eine Überprüfung stattfindet, dass Deine IT Tätigkeiten E8 sein werden, dann haben wird wieder den Salat.
Ich würde Versetzungen nur unter Vorbehalt annehmen und auf die Überprüfung verweisen, bzw mitteilen, dass wenn es die Überprüfung eine E8 ergibt, Du auch eine E8 stelle haben möchtest. Selbst wenn es das Gesetz nicht hergibt, was ich nicht weiß.
Ich hoffe ich bekommen auch eine Feedback zu meiner Aussage...
schönen Sonntag
Hallo Ihr Lieben,
danke für die Antworten.
In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.
So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.
Ich möchte keinen Nachteil, nur weil die Personalstelle eine Fantasiegebilde konstruiert. Mein Gedanke war auch, dass ich ja auf der neuen Stelle 70% der E05 arbeiten werde und ich in den letzten Jahren zu 100% in der E06 tätig war. Und wieder ein ungutes Gefühl. Ich habe gehofft, dass ich meine Krankheit gemeistert habe und ich mich nicht noch mit dem Job herumägern muss....
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Es gibt also keine Erkenntnisse zu den Arbeitsvorgängen. Die 70 % E5 können auch aus 30 % E9a, 30 % E5 und 10% E4 bestehen. Hinzu kommt, dass Stellen und auszuübende Tätigkeit sowie Stellen und Eingruppierung in keinem Zusammenhang zueinander stehen. Auch berührt eine Versetzung die auszuübende Tätigkeit nicht. Versetzung (Änderung der organisatorischen Eingliederung) und Änderung der auszuübenden Tätigkeit (andere Arbeitsinhalte) sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.
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Es gibt also keine Erkenntnisse zu den Arbeitsvorgängen. Die 70 % E5 können auch aus 30 % E9a, 30 % E5 und 10% E4 bestehen. Hinzu kommt, dass Stellen und auszuübende Tätigkeit sowie Stellen und Eingruppierung in keinem Zusammenhang zueinander stehen. Auch berührt eine Versetzung die auszuübende Tätigkeit nicht. Versetzung (Änderung der organisatorischen Eingliederung) und Änderung der auszuübenden Tätigkeit (andere Arbeitsinhalte) sind zwei völlig unterschiedliche Vorgänge.
Morgen werde ich ein Telefonat mit der Kollegin führen, die die 70% vorher ausgeführt hatte. Dann würde ich gern berichten, was für Arbeitsfelder ausgeübt werden.
Aber so wie es aussieht sind die 70% der E5 kein Mix aus anderen Entgeltgruppen, die Tätigkeitsbeschreibung ist wohl für eine Vorzimmerkraft bestimmt. Vorzimmerkräfte ohne eine Verwaltungsfachausbildung haben in unserer Behörde immer die E5
Mich lässt das Gefühl nicht los, dass man mit der Unwissenheit der Personalvertretung und des Tarifbeschäftigten liebäugelt. Denn unser Personalrat hat wirklich nicht den Durchblick und konnte mir nicht die Infos vermitteln, die ich hier in diesem Forum erhalte.
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Denn unser Personalrat hat wirklich nicht den Durchblick und konnte mir nicht die Infos vermitteln, die ich hier in diesem Forum erhalte.
Dann solltest du deinem PR mal den Tipp geben hier rein zu schauen und sich weiterzubilden.
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In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.
So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.
Wo liest du das? Hier im Forum steht das nicht, dass es so sein muss.
Nochmal: Es müssen mitnichten 2 Verträge sein. Wenn jedoch der EG Gap zwischen IT Tätigkeiten und Verwaltung gross ist und ist es wahrscheinlich, dass du mit 2 Verträgen und zwei getrennten Bezahlungen monetär besser fährst.
Ein Anrecht haste darauf aber nicht.
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Mona hat aber ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend ihrer Entgeltgruppe. Ich sehe nicht, dass das realisiert würde, wenn man ihr Tätigkeiten zuwiese, die zu einer anderen Eingruppierung führten noch wäre derlei dem Arbeitgeber einseitig möglich noch sähe ich ein Erfordernis, dass Mona sich darauf einließe, aus einem Arbeitsverhältnis zwei zu machen. Ich sehe auch nicht, dass irgendwer irgendwas an der auszuübenden Tätigkeit ändern wollte oder geändert hätte. Mona wurde versetzt und Mona soll nun auf irgendeine Stelle gesetzt werden. Beides hat keinerlei Bezug zur auszuübenden Tätigkeit oder der Eingruppierung, mindestens letzteres kann Mona auch völlig egal sein, weil die Stellenwirtschaft lediglich ein internes organisatorisches Mittel des Arbeitgebers zur Mittelbewrtschaftung ohne Außenwirkung ist.
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In der Tat handelt es um die Verwaltungsstelle um eine E05 mit 70% der Tätigkeit, meine IT-Stelle ist mit E06 eingestuft.
So wie ich es lese, wäres es in der Tat 2 Verträge, wobei dann vorerst klären muß, wie alles mit der Entgeltgruppe weitergeht, wenn ich nur noch 30% der IT Tätigkeiten ausführe.
Wo liest du das? Hier im Forum steht das nicht, dass es so sein muss.
Nochmal: Es müssen mitnichten 2 Verträge sein. Wenn jedoch der EG Gap zwischen IT Tätigkeiten und Verwaltung gross ist und ist es wahrscheinlich, dass du mit 2 Verträgen und zwei getrennten Bezahlungen monetär besser fährst.
Ein Anrecht haste darauf aber nicht.
Vielen Dank. Unsere Behörde ist chaotisch und ich hoffe dass ich nicht solche Probleme haben werde, wie die übrigen Kollegen.
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Guten Morgen,
danke für die vielen Nachrichten.
Heute gab es ein Gespräch in der Personalstelle.
Ich teile mal mit, was mit gesagt wurde:
" Wir möchten Ihnen Ihre IT Tätigkeiten enziehen, bzw neue Tätigkeiten zuweisen. Somit wären Sie auf einer neuen Stelle mit neuen Tätigkeiten. Aber leider können wir Ihnen Ihre bisherige Entgeltgruppe nicht mehr gewähren. Aber wenn Sie einverstanden sind, dann könnten wir Ihnen evtl Projekte zuteilen, die entlohnt werden, so dass Sie auf Ihre alte Entgeltstufe kommen "
Meine Anwort:
"Ich werde hier jetzt nichts entscheiden, desweiteren möchte ich weitere Gespräche nur noch mit einem Beistand führen. Aber ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend meiner Entgeltgruppe habe. Und es ist nicht meine Aufgabe, ob es aktuelle passende Stelle gibt, dass ist Ihre Aufgabe. Ich werde nicht auf eine niedrigere Entgeltgruppe gehen. Eher möchte ich auf eine höhere Entgeltgruppe, da meine bisherigen Tätigkeiten defintiv einer E8 entsprechen."
Dienststelle:
"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen. Ihre Überprüfung der Entgeltgruppe wird keinen Erfolg haben. "
Ich:
"Ich werde den Personalrat informieren, meinen Rechtsbeistand und die Amtsleitung informieren, bei der ich gleich das Gespräch haben werde. Ich möchte ungern vor Gericht klagen, aber was hier passiert ist nicht rechtens."
Ihr seht wahrscheinlich, dass das Verhalten echt eklig ist. Man wird nicht darüber informiert, wie es rechtlich ist. Und es ist auch völlig egal, dass ein ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend Entgeltgruppe besteht.
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Man wird nicht darüber informiert, wie es rechtlich ist.
Ist ja auch nicht deren Aufgabe
"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen. Ihre Überprüfung der Entgeltgruppe wird keinen Erfolg haben. "
Da hätte ich einfach gegrinst und geantwortet:
"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie mir ja kündigen. Ihre Anmaßung einen richterlichen Spruch innerhalb einer Eingruppierungsfeststellungsverfahrens vorweg zu nehmen ist anmaßend."
Und es ist auch völlig egal, dass ein ein Anrecht auf eine Beschäftigung entsprechend Entgeltgruppe besteht.
Das wissen die vielleicht nicht :)
Danke für die Fortschreibung der Geschichte.
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"Sie sind nicht bei einem Wunschkonzert, sollte Ihnen dass nicht passen, können Sie kündigen."
Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen müssen in Einvernehmen erfolgen, dass heißt auch mit deiner Zustimmung. Alternativ wäre durch den Arbeitgeber eine Änderungskündigung vorzunehmen.
--> Du hast alles richtig gemacht!