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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: AndreasHL am 14.09.2022 15:25
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Hallo,
wenn jemand seinen Vorgesetzten als "unbelehrbaren Trottel" bezeichnet, ist das eigentlich eine Beleidigung oder nur eine Feststellung von Tatsachen ;D ;) ?
V. G.
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Das unbelehrbar nicht, das Trottel u.U. schon, unbelehrbarer Trottel u.U. auch. Ob es ein Vorgesetzter oder Kollege oder der Nachbar oder ein Einhorn, wenn dieses ein Mensch ist, stellt für den Tatbestand der Beleidigung keine Rolle dar. Es geht um die Kundgabe der Missachtung beziehungsweise Nichtachtung eines anderen Menschen. Und kundgegeben is, wenn die beleidigte Person die missachtende Äußerung wahrgenommen hat.
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Aber wenn er sagt, dass der Vorgesetzte eventuell ein unbelehrbarer Trottel sein könnte, ist das okay oder? ;D
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Man kann ja auch sagen "Ich würde nie sagen, dass du ein unbelehrbarer Trottel bist". Dann ist es keine Beleidigung.
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Aber wenn er sagt, dass der Vorgesetzte eventuell ein unbelehrbarer Trottel sein könnte, ist das okay oder? ;D
Fändest du es okay, wenn ich sage, dass du eventuell ein unbelehrbarer Trottel sein könntest?
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Man kann ja auch sagen "Ich würde nie sagen, dass du ein unbelehrbarer Trottel bist". Dann ist es keine Beleidigung.
Ich würde nie sagen, dass Britta2 ein unbelehrbarer Trottel ist. So okay für dich?
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Es kommt im Falle eines Rechtsstreites auf die erkennbare Beleidigungsabsicht an, deshalb helfen am Ende weder vermeintlich schlaue Negationen oder Konjunktivformen noch Selbstzensur ("Ey, Sie blödes A-Loch!" - "Ich habe ja gar nicht Arsch gesagt, nur A!").
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Im Kindergarten damals haben die "schlauen Negationen" vortrefflich funktioniert.
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Ich meine gelesen zu haben, dass es in solchen Konstellationen in einem Rechtsstreit auch mit darauf ankommt, warum es zu solcher verbaler Entgleisung kam. Manchmal entscheiden Emotionen. Wenn der Typ A den B vorsätzlich zur Weißglut provozierte, dann muss sich B sicher nicht wie ein Priester alles gefallen lassen aus Furcht vor Ahndung. Wichtig ist also auch der Auslöser solcher Entgleisung in dem Augenblick.
PS: im Kindergarten kann ich sowas noch gar nicht. Nichtmal in der Schulzeit. Da gab es noch heftigste Prügel per Faustschlag bei einem Widerwort ...
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Selbst wenn man beweisen kann, dass der Chef wirklich ein Trottel ist, wäre es wohl eine strafbare Beleidigung:
"§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."
@Britta2: Nur bei Beleidigung und Gegenbeleidigung kann straffreiheit für Beide oder nur für Einen der Täter ergehen (§ 199 STGB), das entscheidet der Richter.
Eine vorhergehende Provokation (ohne beleidigenden Charakter) dürfte nur auf das Strafmaß Einfluss haben ggf. bis zur Verfahrenseinstellung.
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Und Vorgesetzte, die sich so was antun, sind ja in der Tat Trottel.
Ein „für Sie immer noch unbelehrbarer Dr. Obertrottel“ und einem feisten grinsen, würde doch genügen, um das Thema abzuschließen.
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Ab wann ist man denn ein Trottel? Welche Tatbestände sollten hier erfüllt sein? 8)
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Ab wann ist man denn ein Trottel? Welche Tatbestände sollten hier erfüllt sein? 8)
Hier dürften de Ausführungen des Prof. Dr. F. Gump einschlägig sein: "Ein Trottel ist der, der Trotteliges tut."
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Einfach unter dem Meinungsfreiheitsradar bleiben und sagen "Ich finde, Sie sind ein unbelehrbarer Trottel!".
Die Meinungsäußerung und die eigene Meinung sind frei. Zumindest hierzulande.
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Einfach unter dem Meinungsfreiheitsradar bleiben und sagen "Ich finde, Sie sind ein unbelehrbarer Trottel!".
Die Meinungsäußerung und die eigene Meinung sind frei. Zumindest hierzulande.
Nein - siehe Tiffy. Wenns als Beleidung aufgefasst werden kann, ists auch eine. Egal ob "Ich finde" oder "Meine Meinung ist" davor steht.
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Manchen fällt es halt schwer, ihre Kindergarten- und Grundschulerfahrungen abzulegen.
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https://www.streifler.de/artikel/meinungsfreiheit-allgemeines-pers-nlichkeitsrecht-und-beleidigung
Eine Formulierung als "unbelehrbarer Trottel" kann zutreffend sein - die Person kann sowohl unbelehrbar, als auch trottelig sein.
Insofern wäre die Beleidung den Kategorien "Formalbeleidigung", "Schmähung" oder "Verletzung der Menschenwürde" klar nicht zuzuordnen.
Es müsste eine Abwägung stattfinden, die angesichts der durchaus zutreffenden sachlichen Feststellung als Meinungsäußerung aufgefasst werden kann.
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https://www.streifler.de/artikel/meinungsfreiheit-allgemeines-pers-nlichkeitsrecht-und-beleidigung
Eine Formulierung als "unbelehrbarer Trottel" kann zutreffend sein - die Person kann sowohl unbelehrbar, als auch trottelig sein.
Insofern wäre die Beleidung den Kategorien "Formalbeleidigung", "Schmähung" oder "Verletzung der Menschenwürde" klar nicht zuzuordnen.
Es müsste eine Abwägung stattfinden, die angesichts der durchaus zutreffenden sachlichen Feststellung als Meinungsäußerung aufgefasst werden kann.
Nein, dann wäre es nämlich keine Meinungsäußerung sondern eine Feststellung. Daher: Ob zutreffend oder nicht, was als Beleidigung gemeint oder aufgefasst werden kann, ist eine solche.
So mag ich mich zwar gerade als unbelehrbarer Trottel darstellen, würde eine solche Bezeichnung dennoch als Beleidung auffassen.
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Einfach unter dem Meinungsfreiheitsradar bleiben und sagen "Ich finde, Sie sind ein unbelehrbarer Trottel!".
Die Meinungsäußerung und die eigene Meinung sind frei. Zumindest hierzulande.
Nein.
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Einfach einen Vorgesetzten finden, der "Trottel" als Nachnamen hat.
"Guten Morgen Trottel .........."