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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: DasPastaGut am 15.09.2022 10:20

Titel: Eingruppierung und Stufenaufstieg im selben Monat aber nicht am selben Tag
Beitrag von: DasPastaGut am 15.09.2022 10:20
Hallo,

wie wird mit der Stufenlaufzeit umgegangen, wenn ein Mitarbeiter zum 1. eines Monats in einer höheren EG eingruppiert ist aber im gleichen Monat auch einen Stufenaufstieg hat (von zwei auf drei)?
Das Eintrittsdatum lag dabei in der Monatsmitte.
Aus §17 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 geht aus meiner Sicht hervor, dass der Gesetzgeber zwischen Tag und Monat unterscheidet.
Nun ist es ja so, dass die Einstufung taggenau später als die Eingruppierung erfolgt. Nach TVÖD ist das Entgelt dann zwar an die Stufe angepasst, aber die Höherstufung an sich findet ggf. ja gar nicht statt ?!

Danke vorab
Titel: Antw:Eingruppierung und Stufenaufstieg im selben Monat aber nicht am selben Tag
Beitrag von: JesuisSVA am 15.09.2022 10:23
Welcher "Gesetzgeber"?

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Höhergruppierung bestehende Stufe, im Sachverhalt Stufe 2. Die Höhergruppierung erfolgt also in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Titel: Antw:Eingruppierung und Stufenaufstieg im selben Monat aber nicht am selben Tag
Beitrag von: DasPastaGut am 15.09.2022 10:30
Danke.
Und natürlich nicht Gesetzgeber, sondern Vertragspartner.