Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: hahesc am 19.09.2022 08:33
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Guten Morgen,
bei ist die Probezeit 6 Monate und die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Was ist wenn die 2 Wochen unterschritten sind?
Kann der Arbeitgebern mir noch in der Probezeit von 2 Wochen kündigen oder gibt es hier andere Bestimmungen?
vielen Dank für eine Rückmeldung
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Wie bitte? Was ist unterschritten?
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genau richtig... keine 2 Wochen mehr bis zum Ende der Probezeit!
Kann der AG trotzdem noch kündigen?
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Natürlich. Die verkürzte Kündigungsfrist aus der Probezeit gilt bis zum letzten Tag der Probezeit.
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Wenn die Kündigungsfrist in der Probezeit zwei Wochen zum Monatsende beträgt, ist das korrekt.