Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Gruenhorn am 20.09.2022 05:12
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Wenn ein Beamter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten auf einen Empfang oder Ball eingeladen ist, können die Kosten für Miete oder Kauf eines Outfit, das dem Dresscode (Tuxedo, nichts alltägliches) entspricht, vom Dienstherrn erstattet werden? Wenn ja, welche Anspruchgrundlage käme unter welchen Umständen in Betracht?
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...ehrlich gesagt musste ich "Tuxedo" erst einmal googeln 8)...
...wenn ich im Zusammenhang mit der Wahrnehmung meiner dientstlichen Pflichten nur "eingeladen" werde, also keine Pflicht zur Teilnahme besteht, sehe ich absolut keine Kostenerstattungspflicht...es ist letztendlich mein Privatvergnügen, ob ich teilnehme oder nicht...
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Wenn ein Beamter im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner dienstlichen Pflichten auf einen Empfang oder Ball eingeladen ist, können die Kosten für Miete oder Kauf eines Outfit, das dem Dresscode (Tuxedo, nichts alltägliches) entspricht, vom Dienstherrn erstattet werden? Wenn ja, welche Anspruchgrundlage käme unter welchen Umständen in Betracht?
Arbeitskleidung? Wenn ich einen Beamten irgenwo hinschicke, wo besondere Kleidung erforderlich ist (sei es Stahlkappenschuhe oder ein Frack) muss ich für die entsprechende Kleidung sorgen, oder zumindest für die Kosten (Miete) einstehen.
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Arbeitskleidung? Wenn ich einen Beamten irgenwo hinschicke, wo besondere Kleidung erforderlich ist (sei es Stahlkappenschuhe oder ein Frack) muss ich für die entsprechende Kleidung sorgen, oder zumindest für die Kosten (Miete) einstehen.
Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass der Dienstherrn dafür aufkommen sollte, nur sieht dieser bis dato trotz gutem Willen keine rechtliche Grundlage. Die Einladung ist dabei zwar freiwillig, Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.
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Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.
...dann hat man normalerweise ein entsprechendes Budget...
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Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.
...dann hat man normalerweise ein entsprechendes Budget...
nennt sich Sold.
Mir hat mal ein A16er vorgejammert, dass er ja weniger für sich hätte als seine A13er, weil er ja soviele Representative Verpflichtungen wahrnehmen muss, die er vom Sold zahlen darf, Opernball & Co.
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Grundsätzlich bin ich auch der Meinung, dass der Dienstherrn dafür aufkommen sollte, nur sieht dieser bis dato trotz gutem Willen keine rechtliche Grundlage. Die Einladung ist dabei zwar freiwillig, Repräsentation und Kontaktpflege im allgemeinen gehören aber zu den Hauptpflichten der Tätigkeit.
Dann kann man ja mal in den Haushalt schauen, Bereich für Dienstkleidung, und sich die entsprechenden Erläuterungen für diese Haushaltsstelle.
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Und ich Idiot darf im Außendienst mein Parktickets selbst bezahlen :-\
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...ich bekomme meine (dienstlichen) Parktickets erstattet..
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Und ich Idiot darf im Außendienst mein Parktickets selbst bezahlen :-\
Dann fahr doch mit dem Bus ;)
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Und ich Idiot darf im Außendienst mein Parktickets selbst bezahlen :-\
sollte ich hier nun sagen, dass unsere Dienstfahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung haben und überall, auch im Halteverbot parken dürfen? Und nein, sie haben keine blauen Lampen auf dem Dach...
Dienstgang/Dienstreise = Kostenerstattung, da kommt keine DS drum herum. in TMS gibt es dafür sogar eigene Bausteine, damit das BVA die zügig abrechnen kann...
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In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.
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Pauschale mitnehmen, Fahrrad fahren. Dauert dann halt länger.
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In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.
Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.
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In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.
Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.
Hatte mal nen Kollegen, der wollte nicht fliegen, die nette Konferenz in Barcelona durfte er im Folgejahr nicht mehr besuchen. Ich durfte ihn vertreten, danke nochmal dafür.
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In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.
Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.
Hatte mal nen Kollegen, der wollte nicht fliegen, die nette Konferenz in Barcelona durfte er im Folgejahr nicht mehr besuchen. Ich durfte ihn vertreten, danke nochmal dafür.
Wahrscheinlich aber nicht, weil er aus eigener Tasche hätte zuzahlen müssen.
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In Hessen werden solche Ausgaben über eine monatliche Pauschale abgegolten... Leider reicht die aber auch nur für eine Woche parken im Rheinmaingebiet.
Oder da parken wo es nichts kostet und dem AG mitteilen, wie viele Stunden dadurch weniger für die Arbeit zur Verfügung stehen. Will er dich effizient einsetzen, muss er dafür auch bezahlen.
Hatte mal nen Kollegen, der wollte nicht fliegen, die nette Konferenz in Barcelona durfte er im Folgejahr nicht mehr besuchen. Ich durfte ihn vertreten, danke nochmal dafür.
Wahrscheinlich aber nicht, weil er aus eigener Tasche hätte zuzahlen müssen.
Die Mehrkosten hätte er übernohmmen, so wie man ja auch den 1.Klasse Aufpreis selber zahlen kann.
Nein, weil er zulange für die Wegstrecke benötigt.
Die Zugfahrt dauert halt etwas länger als der direkt Flug.
Und auf (Sonder)Urlaub nehmen oder so etwas wollte der AG sich nicht einlassen.