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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Doppelname am 20.09.2022 12:17
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Hallo zusammen,
folgender Fall:
2 Beamte, verheiratet, Patchworkfamilie
1. Kind Mann: Mutter (Ex-Frau) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, allerdings wieder mit einem Beamten verheiratet = Zählkind? (neuer Mann der Mutter (Ex-Frau) bekommt wohl den Familienzuschlag)
2. Kind Mann: Mutter (Ex-Freundin) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, unverheiratet = Zahlkind?
3. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?
4. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?
Stimmt meine Festlegung so mit den Zähl- und Zahlkindern?
Die Bezügestelle sagte, dass der Mann für Kind 3 + 4 Kindergeld erhalten muss, sprich ein Antrag auf Wechsel des Empfängers des Kindergeldes gestellt werden muss? Ich denke aber, dass es reicht, dass seine Frau kindergeldberechtigt ist und z.Z. ja auch das Kindergeld erhält. Liege ich da richtig?
Danke! :)
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Nachtrag:
Bei Kind 1: der Stiefvater erhält wohl den Kinderzuschlag. Ist das denn so richtig?
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..diese Familienverhältnisse (Mann, Exfrau, Freundin, Frau, Siefvater und diverse Kinder mit unterschiedlichen Aufenthaltsorten und Kindergeldbezügen) sind mir zu kompliziert... 8)
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Dann solltest du weiterscrollen und Profis die Frage beantworten lassen... ::)
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..diese Familienverhältnisse (Mann, Exfrau, Freundin, Frau, Siefvater und diverse Kinder mit unterschiedlichen Aufenthaltsorten und Kindergeldbezügen) sind mir zu kompliziert... 8)
Finde ich auch - je klarer die Verhältnisse wären, desto einfacher wäre es zu antworten. Ich denke auch, dass es viele hier einfach mächtig überfordert. Zumal wir von Beamten reden, die 1. wie wir wissen, unteralimentiert sind und somit eh keine Motivation mehr haben und 2. ach der 1. Punkt reicht.
Namaste und schönen Gruß an die Familie
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...offensichtlich trauen sich auch die "Profis" nicht dran ;)
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Hallo,
hinsichtlich des Familienzuschlags sind die Angaben zu den Zähl- und Zahlkindern richtig.
Zu Punkt 1: Es ist richtig, dass der Stiefvater den FZ erhält, da er neben beiden Elternteilen auch Anspruch auf Kindergeld hat und das Kind bei ihm lebt.
Zum Erhalt des Familienzuschlags für die Kinder 3 und 4 ist ein Wechsel der Kindergeldberechtigung nicht erforderlich.
Als Stiefvater hat der Beamte Anspruch auf Kindergeld, da die Kinder in seinem Haushalt leben.
Nach § 40 Abs. 2 BBesG hat Anspruch auf den FZ der Stufe 2 und den folgenden Stufen, wem Kindergeld nach dem EStG zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG zustehen würde. Dem Beamten würde Kindergeld zustehen, wenn es nicht gem. § 64 Abs. 2 EStG an die Ehefrau gezahlt werden würde.
Ein Wechsel der Kindergeldberechtigung könnte dennoch sinnvoll sein, da die Stiefkinder beim Mann Kinder Nr. 3 und 4 sind und bei der Ehefrau nur Nr. 1 und 2. Dadurch gäbe es mehr Kindergeld.
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Ich kommentiere es mal, auch wenn noch Infos fehlen.
Hallo zusammen,
folgender Fall:
2 Beamte, verheiratet, Patchworkfamilie
1. Kind Mann: Mutter (Ex-Frau) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, allerdings wieder mit einem Beamten verheiratet = Zählkind? (neuer Mann der Mutter (Ex-Frau) bekommt wohl den Familienzuschlag)
richtig. vorrangig, da im Haushalt aufgenommen sofern verheiratet
2. Kind Mann: Mutter (Ex-Freundin) bekommt Kindergeld, wohnt bei der Mutter, Mutter keine Beamtin, unverheiratet = Zahlkind?
richtig
3. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?
richtig
4. Kind Frau: Frau bekommt Kindergeld, Vater (Ex-Mann) kein Beamter, wohnt bei den beiden Beamten (Eigenheim vom Mann) = Zahlkind?
richtig
Stimmt meine Festlegung so mit den Zähl- und Zahlkindern?
Die Bezügestelle sagte, dass der Mann für Kind 3 + 4 Kindergeld erhalten muss, sprich ein Antrag auf Wechsel des Empfängers des Kindergeldes gestellt werden muss? Ich denke aber, dass es reicht, dass seine Frau kindergeldberechtigt ist und z.Z. ja auch das Kindergeld erhält. Liege ich da richtig?
Danke! :)
Die Bezügestelle arbeitet hier nach dem Vorrang. Die Kindesmutter hat das Kindergeld, also hängt sich der Familienzuschlag mit dran.
Um das zu ändern bedarf es einem Berechtigtenwechsel im KG.
Die Höhe des Kindergeldes ist seit Januar unerheblich, da alle gelich bei 250 Euro.
Bitte aber noch Teilzeit beachten und ob Ländervorschriften abweichen sofern unterschiedliche Besoldungsgesetzte gegenüberstehen.
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Ein Wechsel der Kindergeldberechtigung könnte dennoch sinnvoll sein, da die Stiefkinder beim Mann Kinder Nr. 3 und 4 sind und bei der Ehefrau nur Nr. 1 und 2. Dadurch gäbe es mehr Kindergeld.
In 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250,00 EUR