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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kay am 24.09.2022 04:41
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Moin,
habe 2 Fragen zur Überleitung E9a Stufe 6 zu Sue S8b.
Habe erneut die Möglichkeit der Überleitung in den Sue S8b von meinem Arbeitgeber erhalten.
1.) Bleibt der Besitzstand „Kinder“ nach der Überleitung erhalten?
2.)Komme ich direkt in die Stufe 6 Sue S8b? (In der Stufe 6 im E9a bin ich seit ca.8 Jahren)
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß Kay