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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Katinka am 24.09.2022 08:45

Titel: Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Katinka am 24.09.2022 08:45
Hallo zusammen
Ich arbeite für einen an TVÖD SuE angelehnten Träger. Ich bin Hauswirtschaftskraft, bin aber in S2 eingruppiert und bezahlt. Alle vorhergehenden Tarifabschlüsse bin ich mit gegangen.
Habe ich nicht dieses Mal auch Anspruch auf die Zulage und die Entlastungstage? Meine Kolleg*Innen bekommen sie alle, nur ich anscheinend nicht. Der AG behauptet, dass dies nur für Pädagogische Mitarbeiter vorgesehen ist, ich lese aber überall raus, dass es nur auf die S Tabelle ankommt. Was stimmt nun?
Lg Katinka
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 24.09.2022 08:55
Was steht denn zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag? Und zur Vergütung?
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Katinka am 24.09.2022 09:03
Im Arbeitsvertrag steht hierzu gar nichts. Lediglich in der Stellenanzeige und im verbindlichen Arbeitsangebot, welches ich per Mail erhalten hatte, steht, dass ich nach S2 Vergütet werde.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 24.09.2022 09:33
Wenn nicht auf den Tarifvertrag verwiesen wird und auch keine beiderseitige Tarifbindung besteht, gilt er auch nicht.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Katinka am 25.09.2022 08:29
Da bin ich mir aber nicht sicher. Nebenabreden gelten doch auch? Zumal man das auch nachvollziehen kann, denn mein Gehalt stimmt auf den Cent mit dem S2 Tarif überein.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: WasDennNun am 25.09.2022 08:32
Wenn du nicht weißt, was in deinem Arbeitsvertrag steht, kann man dir hier nicht helfen.
Wenn also keine vertragliche Bindung  zum TV besteht, dann kann es sein, dass dein AG bisher alles was im TV gemacht wurde freiwillig auch gemacht hat.
Daraus leitet sich aber nicht ab, dass er es weiterhin machen muss.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 25.09.2022 08:55
Da bin ich mir aber nicht sicher. Nebenabreden gelten doch auch? Zumal man das auch nachvollziehen kann, denn mein Gehalt stimmt auf den Cent mit dem S2 Tarif überein.

Nebenabreden sind solche, die nicht die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnisses betreffen. Die Zahlung des Entgelts ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Beaztley am 25.09.2022 10:13
Im Arbeitsvertrag steht hierzu gar nichts. Lediglich in der Stellenanzeige und im verbindlichen Arbeitsangebot, welches ich per Mail erhalten hatte, steht, dass ich nach S2 Vergütet werde.

An deiner Stelle würde ich mich in diesem Fall an den Arbeitgeber wenden und um die korrekte Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen nach § 2 NachwG bitten. Dann bist du schon mal schlauer und weißt genau, was in deinem Arbeitsverhältnis Sache ist. Insbesondere sollte daraus auch ersichtlich werden (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 15 NachwG), ob diese Zahlungen des Arbeitgebers tatsächlich sich nur freiwillig am TV orientieren oder ob (das halte ich für wahrscheinlicher) eine Bezugnahmeklausel vorliegt. Dafür gelten für den Arbeitgeber dann auch ganz klare Fristen, § 5 NachwG.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 25.09.2022 10:25
Es wurde doch explizit verneint, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag steht. Warum sollte vor diesem Hintergrund eine Bezugnahmeklausel wahrscheinlicher sein als keine Bezugnahmeklausel?
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Beaztley am 25.09.2022 13:22
Es wurde doch explizit verneint, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag steht. Warum sollte vor diesem Hintergrund eine Bezugnahmeklausel wahrscheinlicher sein als keine Bezugnahmeklausel?

Weil meiner Erfahrung nach Arbeitgeber in den wenigsten Fällen ohne rechtliches Erfordernis mehr zahlen, Bezugnahmeklauseln absolut üblich wären und weil man Arbeitsverträge ändern kann und wir die genauen Formulierungen nicht kennen. Bspw. könnte das „verbindliche Arbeitsangebot“ auch ein dementsprechendes Angebot auf Vertragsänderung dargestellt haben. Das alles ist aber reine Spekulation, die sich durch die Niederschrift nach dem Nachweisgesetz leicht überprüfen lässt (jedenfalls kennt man dann ganz eindeutig die Rechtsauffassung des Arbeitgebers hinsichtlich der Ausgestaltung der Entgeltabrede, womit sich viel besser arbeiten lässt). Das macht es insb. auch Arbeitnehmern, die wenig Ahnung von der Materie haben und vielleicht gar nicht verstehen, was tatsächlich alles in ihrem Arbeitsverträgen zu finden ist, leichter.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 25.09.2022 13:39
Wo würde im Sachverhalt behauptet, es würde mehr gezahlt als rechtlich erforderlich? Bezugnahmeklauseln sind genau dann üblich, wenn der Arbeitgeber ohnehin tarifgebunden ist oder der Arbeitgeber den Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwenden möchte. Wenn nicht, dann nicht. Ob man Arbeitsverträge ändern kann, war nicht strittig, dies ändert aber auch nichts daran, dass explizit verneint worden war, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag stünde.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Beaztley am 25.09.2022 17:24
Wo würde im Sachverhalt behauptet, es würde mehr gezahlt als rechtlich erforderlich? Bezugnahmeklauseln sind genau dann üblich, wenn der Arbeitgeber ohnehin tarifgebunden ist oder der Arbeitgeber den Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwenden möchte. Wenn nicht, dann nicht. Ob man Arbeitsverträge ändern kann, war nicht strittig, dies ändert aber auch nichts daran, dass explizit verneint worden war, dass etwas zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag stünde.

Alleine die Aussage, dass man in S2 eingruppiert sei und die Tatsache, dass die entsprechenden Lohnerhöhungen wie im TV (automatisch) nachvollzogen wurden, deutet doch schon auf eine (dynamische) Bezugnahmeklausel jedenfalls hinsichtlich der Gehaltstabellen hin, es sei denn (das habe ich vorhin schon geschrieben), der Arbeitgeber nimmt diese Erhöhungen freiwillig vor (wovon kaum je auszugehen ist).
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 25.09.2022 17:35
Die explizite Verneinung, etwas zur Anwendung des Tarifvertrages stünde im Arbeitsvertrag, schließt eine Bezugnahmeklausel aus. Es sei denn, Du wolltest Katinka unterstellen, sie sei zu dumm, ihren Arbeitsvertrag nach "TVÖD" oder "Tarifvertrag" zu durchsuchen. Da es zudem Zehntausende von Arbeitgebern gibt, die die Entgelte ihrer Arbeitnehmer ohne rechtliche Verpflichtung erhöhen, allein schon, um diese zu halten, kann man sich angesichts Deiner letzten Anmerkung sicherlich nunmehr eine hinreichende Meinung zu Deiner "Erfahrung" und Deiner Einschätzung machen.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: WasDennNun am 25.09.2022 18:41
, der Arbeitgeber nimmt diese Erhöhungen freiwillig vor (wovon kaum je auszugehen ist).
Also meine Gattin bekommt jedes Jahr vom AG eine freiwillige Erhöhung (ohne Tarifvertrag oder Gewerkschaften) und ich kenne viele andere Fälle, aber das ist unmaßgeblich.
Beim TE liegt offensichtlich ebenfalls ein AG vor, der sich immer am TV orientiert, auch ohne vertraglich es zu müssen.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Beaztley am 26.09.2022 06:23
Die explizite Verneinung, etwas zur Anwendung des Tarifvertrages stünde im Arbeitsvertrag, schließt eine Bezugnahmeklausel aus.

Das ist einfach nicht zutreffend und zu kurz gegriffen. Auch wenn das wiederum Spekulation ist - so wie ich schon oben angemerkt habe - kann eine Bezugnahmeklausel alleine aus einer Formulierung resultieren (dabei ist grundsätzlich erstmal egal, ob das im eigtl. Arbeitsvertrag oder in bspw. einem „Zusatz“ vereinbart ist), wonach man „in XY des TV XY eingruppiert“ ist. Natürlich will ich niemanden unterstellen, er/sie würde eine klassische Bezugnahmeklausel nicht erkennen, wie gesagt, kann diese aber auch bereits in einem Verweis auf eine tarifliche Eingruppierung im Einzelfall vorliegen und sich nur auf die Gehaltstabelle beschränken. Vgl. dazu etwa BAG, Urteil vom 9. 6. 2010 - 5 AZR 384/09 (dort stellt die Norm im Arbeitsvertrag zur Vergütung ebenfalls eine eigene Bezugnahmeklausel dar, wenn auch deutlicher, weil ausdrücklich dynamisch; allerdings entspricht es sogar der St. Rspr., dass Bezugnahmen im Arbeitsvertrag auf anderweite normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind) Und das könnte ich mir auch durchaus in unserem Fall hier vorstellen, denn es wird wohl kaum nur von einer Eingruppierung in S2 ohne weitere Zusätze die Rede gewesen sein, womit niemand ansonsten etwas anfangen könnte.

Und ja, das hatte ich ja ausdrücklich klargestellt, es ist auch eine freiwillige Leistung denkbar, weil es aber recht strikte Rechtsprechung zu den Klauseln gibt, halte ich ohne genaue Kenntnis der Formulierungen eine solche Bezugnahmeklausel für wahrscheinlich.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 26.09.2022 06:34
Selbstverständlich ist meine Ausführung zutreffend. Es wurde explizit verneint, etwas stünde zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag. Da Abreden zur Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis keine Nebenabreden sein können, kann weder eine Bezugnahmeklausel im Hinblick auf die Entgeltgruppe noch im Hinblick auf den Tarifvertrag insgesamt in einer solchen enthalten sein. Sie wäre also Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da eine Nennung dort verneint worden ist, kann dahingestellt bleiben, ob man bei einer nicht existierenden Bezugnahmeklausel davon ausgehen müsse, sie sei dynamisch.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: WasDennNun am 26.09.2022 07:27
Die explizite Verneinung, etwas zur Anwendung des Tarifvertrages stünde im Arbeitsvertrag, schließt eine Bezugnahmeklausel aus.

Das ist einfach nicht zutreffend und zu kurz gegriffen.
Du gehst also davon aus, dass Katinka nicht erkannt hat, dass eine Bezugnahme im AV steht?
Und Ihre Aussage
Im Arbeitsvertrag steht hierzu gar nichts.
falsch ist?
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Katinka am 26.09.2022 09:07
Guten Morgen,
also es steht definitiv kein Bezug zum TVöD SuE im Arbeitsvertrag. Ich beziehe mich auf folgende Formulierung, die ich per Email vor unterschreiben des Vertrages erhalten habe:

wir danken Ihnen für Ihre genommene Zeit und den informativen Austausch. In Abstimmung würden wir sehr gerne mit Ihnen zusammenarbeiten und unterbreiten Ihnen hiermit ein für uns verbindliches Angebot.
 
Für die vakante Stelle als Hauswirtschaftskraft gelten im Falle einer Zusage Ihrerseits folgende Grundlagen (TVöD-SuE-Tarif Anlehnung):
 
- Wochenstunden: XXX
- Bruttogehalt: XXX €/ Monat zzgl. Jahressonderzahlung (40 Std.: XXX €, Anlehnung Entgeltgruppe S2 2021)

Ich hatte dann die Stufe ausgehandelt, mit der ich dort beginne.

Inzwischen gab es dann eine Erhöhung, die von der Verdi ausgehandelt wurde, diese bin ich ebenfalls automatisch mitgegangen.

Mir wurde geschrieben, dass ich alle weiteren Erhöhungen wieder mitgehen werde, lediglich diese nicht, da sie sich nur an pädagogische Kräfte richtet.

Und genau darum streite ich mich. meiner Meinung nach bin ich mit der Einstufung in eine S Gruppierung automatisch gleichgestellt. Unerheblich, ob ich als Hausmeister, Hauswirtschaft oder Erzieherin arbeite.

Ich würde im schlimmsten Fall nicht klagen. Aber ich möchte argumentieren können. Für den Fall, dass die Anwendung des TV bindend ist (wovon ich ausgehe). Was auch in den aktuellen Stellenangeboten für HW Kräfte angeboten wird. Im Übrigen sind Nebenabreden im AV nicht ausgeschlossen.
LG

Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 26.09.2022 09:26
Also wie vermutet keine Bezugnahmeklausel. Mithin hast Du auch keine Ansprüche aus dem TVÖD.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: Beaztley am 26.09.2022 09:39
Selbstverständlich ist meine Ausführung zutreffend. Es wurde explizit verneint, etwas stünde zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag. Da Abreden zur Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis keine Nebenabreden sein können, kann weder eine Bezugnahmeklausel im Hinblick auf die Entgeltgruppe noch im Hinblick auf den Tarifvertrag insgesamt in einer solchen enthalten sein. Sie wäre also Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da eine Nennung dort verneint worden ist, kann dahingestellt bleiben, ob man bei einer nicht existierenden Bezugnahmeklausel davon ausgehen müsse, sie sei dynamisch.

Wenn man es halt einfach nicht verstehen will… Ich habe doch alleine darauf hingewiesen, dass die Entgeltabrede durchaus separat sein kann (kenntlich gemacht mit „Zusatz“). Natürlich wäre sie Gegenstand des Arbeitsvertrags aber womöglich - und so scheint es mir hier der Fall zu sein - nicht des Papiers das mit „Arbeitsvertrag“ überschrieben war. Das ist aber gehupft wie gesprungen, deswegen ein Fass aufzumachen…

Du gehst also davon aus, dass Katinka nicht erkannt hat, dass eine Bezugnahme im AV steht?
Und Ihre Aussage
Im Arbeitsvertrag steht hierzu gar nichts.
falsch ist?


Ich bin da lediglich vorsichtig gewesen und habe klar gestellt, dass diese Möglichkeit besteht, insbesondere weil diese Klauseln nicht auf den ersten Blick ins Auge springen müssen.

Nach dem was Katinka nun ergänzt hat, spricht die Formulierung tatsächlich eher gegen eine Bezugnahmeklausel, wie/ob diese Formulierung schon Gegenstand gerichtlicher Kontrolle gewesen sind, kann ich aktuell nicht überblicken; allein das würde aber eine rechtssichere Einordnung ermöglichen, gerade die Äußerungen des Arbeitgebers sprechen nämlich wiederum durchaus für den Willen die Tarifnormen in Bezug zu nehmen. Sorry Katinka, dass das insoweit so schwammig als Antwort für dich bleibt. Nichtsdestotrotz halte ich es durchaus für sinnvoll mal nach dem NachwG eine Niederschrift anzufragen, damit du mal gesammelt alles in einem Dokument hast und vielleicht sprechen die Formulierungen, die der Arbeitgeber in der Niederschrift wählt, doch für einen Willen zur Bezugnahme. Ein Versuch wäre das allemal wert, wenn man nicht explizit dagegen vorgehen wollte.
Titel: Antw:Tarifabschluss für ALLE Beschäftigten?
Beitrag von: JesuisSVA am 26.09.2022 10:12
Selbstverständlich ist meine Ausführung zutreffend. Es wurde explizit verneint, etwas stünde zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag. Da Abreden zur Hauptleistung aus dem Arbeitsverhältnis keine Nebenabreden sein können, kann weder eine Bezugnahmeklausel im Hinblick auf die Entgeltgruppe noch im Hinblick auf den Tarifvertrag insgesamt in einer solchen enthalten sein. Sie wäre also Bestandteil des Arbeitsvertrages. Da eine Nennung dort verneint worden ist, kann dahingestellt bleiben, ob man bei einer nicht existierenden Bezugnahmeklausel davon ausgehen müsse, sie sei dynamisch.

Wenn man es halt einfach nicht verstehen will… Ich habe doch alleine darauf hingewiesen, dass die Entgeltabrede durchaus separat sein kann (kenntlich gemacht mit „Zusatz“). Natürlich wäre sie Gegenstand des Arbeitsvertrags aber womöglich - und so scheint es mir hier der Fall zu sein - nicht des Papiers das mit „Arbeitsvertrag“ überschrieben war. Das ist aber gehupft wie gesprungen, deswegen ein Fass aufzumachen…

Es ist relativ deutlich, dass Du es einfach nicht verstehen möchtest. Arbeitsvertrag bleibt Arbeitsvertrag. Du hattest entgegen der expliziten Äußerung von Katinka eine Bezugnahmeklausel vermutet und auch auf mehrfachen Vorhalt daran festgehalten. Und Du hattest erwartungsgemäß Unrecht.