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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: IchScholzeJetzt am 25.09.2022 12:07

Titel: [SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: IchScholzeJetzt am 25.09.2022 12:07
Hallo,

ich habe einen akkreditierten, nicht-konsekutiven Master-Abschluss (120 ECTS falls das relevant sein sollte). Einen Bachelor habe ich nicht - die Zugangsvoraussetzungen zum Master waren andere.

Kann man damit in SN in den h. D. verbeamtet werden? Aus § 16 SächsBG entnehme ich, dass lediglich ein für die jeweilige Laufbahn geeignetes, mit einem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium vorliegen muss. Über Art und Umfang lese ich dort nichts.

Demnach müsste die Bildungsvoraussetzung erfüllt sein oder übersehe ich etwas?
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: Sleyana am 25.09.2022 13:23
Aus dem was du uns hier als Informationsquelle präsentiert hast würde ich sagen JA.

Es gibt ja z.B. für die Zulassung zum Studium auch mehrere Anlaufstellen die sich komplett unterscheiden. Abitur, Fachhochschulreife, Ausbildung + Berufskolleg und alle führen auch zu einem Ziel. Und je nach Schule unterscheidet sich auch wieder der Inhalt oder (wie du es beschrieben hast) Art und Umfang. Und mir ist kein Abschluss in D bekannt der nicht in den anderen BL anerkannt wird.

Im Zweifelsfall ist es immer gut auch an der Stelle nachzufragen :) Fragen kostet nix und wer nicht fragt bleibt dumm :>
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: IchScholzeJetzt am 25.09.2022 14:01
Das wäre ja insofern interessant, als dass die Anforderungen an ein „wiss. Hochschulstudium“ i. S. d. Entgeltordnungen von z. B. TV-L oder TVöD-VKA bei den sächsischen Beamten nicht so streng sind. Im bayrischen Leistungslaufbahngesetz liest es sich genauso - Hauptsache „Masterabschluss“, kein „mindestens 6 Semester“ usw.

Also scheint, was das angeht, eine A13h und aufwärts eher möglich zu sein als eine E13 bei Tarifbeschäftigten.
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: calmac am 25.09.2022 14:10
Insofern er anerkannt wird!
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: WasDennNun am 25.09.2022 14:29
Ich denke die meisten solcher Master sind halt nicht für die jeweilige Laufbahn geeignet und fallen deswegen raus.
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: IchScholzeJetzt am 25.09.2022 15:02
Ich denke die meisten solcher Master sind halt nicht für die jeweilige Laufbahn geeignet und fallen deswegen raus.
Was ist denn unter „geeignet“ zu verstehen? Also ich meine hier keinen MBA, der den Zugang zum technischen h. Dienst eröffnen soll.

Insofern er anerkannt wird!
Anerkannt von? Der Master ist akkreditiert und lt. Beschlüsse der IMK und KMK eröffnen FH-Master den Zugang zu Laufbahnen des h. D. Wer müsste denn da noch etwas anerkennen?
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: Max am 25.09.2022 23:33
In welchem Fach ist denn der Master? Gibt es eine passende  Laufbahnausbildung/Referendariat? Ohne das scheiterst du an der hauptberuflichen Tätigkeit da der TVL dem entgegenstehen wird.

Du vergisst auch,  dass eine theoretische Möglichkeit nicht gleichbedeutend mit der "Anerkennung" durch die Auswählenden ist.
Ein FH Master mag beispielsweise den Zugang zum hD ermöglichen,  aber unser Amt würde solche Bewerber nicht auswählen, auch nicht als Tarifbeschäftigte für die höheren Stellen.
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: clarion am 26.09.2022 00:15
Wenn ihr Euch das noch leisten könnt.

Unser Amt verbeamtet auch Masterabsolventen, die an Hochschule für angewandte... studiert haben.  Allerdings werden bei uns nur konsekutive Master akzeptiert.
Titel: Antw:[SN] Verbeamtung in h. D. mit nicht-konsekutiven Master?
Beitrag von: Hain am 26.09.2022 10:20
Ich denke die meisten solcher Master sind halt nicht für die jeweilige Laufbahn geeignet und fallen deswegen raus.
Was ist denn unter „geeignet“ zu verstehen? Also ich meine hier keinen MBA, der den Zugang zum technischen h. Dienst eröffnen soll.

Insofern er anerkannt wird!
Anerkannt von? Der Master ist akkreditiert und lt. Beschlüsse der IMK und KMK eröffnen FH-Master den Zugang zu Laufbahnen des h. D. Wer müsste denn da noch etwas anerkennen?

Ich bin nicht aus Sachsen, aber wenn ich § 3 der Laufbahnverordnung lese, ist es in Sachsen wie in anderen Bundesländern auch: Der Hochschulabschluss muss zu einer Fachrichtung passen. Und ob der Studiengang unmittelbar zu einer Laufbahnbefähigung führt, entscheiden die zuständigen Staatsministerien (§ 10 der Laufbahnverordnung).