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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Krebs am 26.09.2022 11:32
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Hallo,
kurze Frage
Von E5/5 müsste ich in E7/4 kommen.
Nun meine Frage was ist mit dem Garantiebetrag fällt dieser weg? Da der unterschied ca.120€ brutto ist.
Habe ich das so richtig verstanden?
Oder wird E6/4 als Maßstab genommen?
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Eine Höhergruppierung von EG 5/5 in die EG 7 führt in die Stufe 4. Da der Höhergruppierungsgewinn höher ist als der Garantiebetrag von 100€ wird kein solcher gezahlt. Wird bisher aufgrund einer vorangegangenen Höhergruppierung ein Garantiebetrag gezahlt, so entfällt dieser.
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Alles klar vielen Dank das wars schon =)
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Kurze Frage noch dazu die stelle war damals VC/Fallgruppe 2 Anlage 1a in E8 übergeleitet worden. Nun ist es so das es keine E8 gibt sondern E7 und E9a welche Entgeltgruppe ist dafür dann anzuwenden die E7 oder die E9a oder ist das ermessen des AG?
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Die Wertigkeit einer Tätigkeit, die dir übertragen werden soll, richtet sich ausschließlich nach der Entgeltordnung zum TV-L. Die frühere Wertigkeit nach der Vergütungsordnung zum BAT und die Entgeltgruppe, in die ein Angestellter bei Inkrafttreten des TV-L übergeleitet wurde, spielen in diesem Fall keine Rolle.