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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Gavin am 26.09.2022 17:37

Titel: Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: Gavin am 26.09.2022 17:37
Moin Moin,

mich quält gerade folgender Sachverhalt:

Ich habe für Oktober Urlaub eingereicht, der mir genehmigt wurde. Einen Tag später wurde der Urlaub mit der Begründung storniert, dass ich eine Vertretung benötige und mein Vertreter zu dieser Zeit ebenfalls Urlaub hat.

Ich bin der Auffassung, dass ein genehmigter Urlaub nicht zurückgenommen werden kann. Gibt es hierzu eine gesetzliche Grundlage oder liege ich mit meiner Auffassung falsch?

Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: JesuisSVA am 26.09.2022 18:03
Hat der Arbeitgeber die Leistungszeit bestimmt, in der der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers i.S.v. § 362 Abs. 1 BGB erfüllt werden soll, und das dem Arbeitnehmer mitgeteilt, hat der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubs die für die Erfüllung dieses Anspruchs erforderliche Leistungs/Erfüllungshandlung i.S.v. § 7 Abs. 1 BUrlG vorgenommen, BAG Urteil v. 09.08.1994 – 9 AZR 384/92. An diese Erklärung ist der Arbeitgeber gebunden. Die Urlaubsgewährung ist dabei eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, BAG Urteil v. 23.01.1996 - 9 AZR 554/93. Mithin ist sie erfolgt, sobald sie beim Arbeitnehmer eingegangen ist. Die Feststellung, dass Urlaub im entsprechenden Zeitpunkt zusteht, ist dem einstweiligen Rechtsschutz zugänglich. Da die Freistellungserklärung seitens des Arbeitsgebers abgegeben worden ist, kann aber auch einfach ferngeblieben werden.
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: Gavin am 26.09.2022 18:39
Vielen Dank für deine Antwort.
Allerdings verstehe ich deine Antwort nur halb.

Vielleicht sollte ich meine Frage anders stellen. Darf der Arbeitgeber den mir genehmigten Urlaub mit Verweis auf die Vertretung widerrufen oder muss es hier zu einer einvernehmlichen Regelung kommen?
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: JesuisSVA am 26.09.2022 18:43
Nein, darf er nicht. Auch zu einer einvernehmlichen Regelung muss es nicht kommen.
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: Gavin am 26.09.2022 18:53
Dann werde ich morgen das Gespräch mit der Amtsleitung suchen und sagen, dass ich auf den Urlaub bestehen werde.

Hier wäre natürlich eine Rechtsgrundlage gut, damit man dies untermauern kann. Einige Rechtsprechungen diesbezüglich habe ich bereits gefunden.
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: JesuisSVA am 26.09.2022 18:58
Was zur Hölle hindert Dich daran, die hinreichenden und abschließenden Ausführungen nebst Verweisen aus meiner ersten Antwort zu nehmen?
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: clarion am 26.09.2022 19:22
Hallo Gavin,

In Posting  Nr 2 getätigte Aussagen ist die Grundlage für Dein Ansinnen, ausdrucken und mitnehmen und vorlesen.
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: WasDennNun am 26.09.2022 19:24
Vielen Dank für deine Antwort.
Allerdings verstehe ich deine Antwort nur halb.

Vielleicht sollte ich meine Frage anders stellen. Darf der Arbeitgeber den mir genehmigten Urlaub mit Verweis auf die Vertretung widerrufen oder muss es hier zu einer einvernehmlichen Regelung kommen?
Wenn ein AG den Urlaub streichen will, dann muss quasi der Bankrott, das Atomkraftwerk explodieren, oder sonstiges maximal schlimmes, was nicht vorhersehbar war, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst.
Ist nicht der Fall, also teile deinem AG mit (#2 beinhaltet ja alle Infos), dass du deinen genehmigten Urlaub nimmst und wenn er damit ein Problem hat, man eine einstweilige Verfügung vorm Gericht holen, wird man sich ansonsten vor Gericht wiedersieht.
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: was_guckst_du am 27.09.2022 11:37
...die Frage ist natürlich,  ob die Person , die den Urlaub "genehmigt" hat, dazu überhaupt  berechtigt war, also, ob überhaupt ein vom AG genehmigter Urlaub vorlag...
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: FloHB am 27.09.2022 11:46
Sprecht ihr unter den Kollegen nicht miteinander, bevor Urlaub eingereicht wird? Dann wäre dir doch aufgefallen, dass deine Vertretung bereits Urlaub hat. Oder hast du den Urlaub eingereicht und gehofft, dass er, trotz fehlender Vertretung, genehmigt wird?
Auch wenn du im Recht bist, frage ich mich, wieso man auf solche Ideen kommt  ::)
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: JesuisSVA am 27.09.2022 13:08
Warum sollte der Arbeitnehmer Organisationsprobleme des Arbeitgebers zu seinen machen. Dem Arbeitnehmer ist doch völlig egal ob er vertreten wird und durch wen.
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: veeam am 27.09.2022 15:15
Excuse me wir haben 2022. Wo ist das Zeiterfassungssytem?
Damit lassen sich genau solche Umstände wunderbar vermeiden.
Titel: Antw:Genehmigter Urlaub vom AG storniert
Beitrag von: Rumo1895 am 29.09.2022 11:56
Die Verfügbarkeit des Vertreters ist doch nur organisatorisch relevant - nach der Logik könnte der AG ja bei unglücklicher Kombination (einziger möglicher Vertreter hat seinen Jahresurlaub genommen und wird dann längerfristig AU) dem AN seinen Jahresurlaub verweigern bis am St. Nimmerleinstag wieder ein Vertreter eingestellt und eingearbeitet ist.