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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: clericus organization am 28.09.2022 11:51
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Muss der gesamte PR bei einer Personalentscheidung (z.B. bei Einstellung) in einer PR-Sitzung gemeinsam abstimmen, oder darf der PR-Vorsitzende die Entscheidung allein treffen und es dem PR in einer Sitzung zur Kenntnis mitteilen?
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Der Personalrat besteht aus einem Gremium der Personalratsmitglieder. Die Größe des Gremiums richtet sich nach der Anzahl der zu vertretenden Bediensteten im Betrieb. In der konstituierenden Personalratssitzung wählt das Gremium einen Vorsitz und die Stellvertretung. Eine mögliche Freistellung des Vorsitzenden von seiner eigentlichen Tätigkeit richtet sich ebenfalls nach der Anzahl der zu vertretenden Bediensteten.
Entscheidungen die der Mitbestimmung bedürfen, trifft der Personalrat als Gremium. Der Vorsitz trägt den Mehrheitsbeschluss dann der Dienststelle vor. Alleinentscheide gibt es nicht. Das ist mir zumindest noch nie untergekommen.
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Der Vorsitzende vertritt den Personalrat lediglich im Rahmen der gefassten Beschlüsse.
Der Vorsitzende ist Sprecher des Personalrats, nicht aber gesetzlicher Vertreter. Dieser darf überaupt nichts selbst entscheiden. Beschlüsse fasst der Personalrat immer als Gremium.
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Muss der gesamte PR bei einer Personalentscheidung (z.B. bei Einstellung) in einer PR-Sitzung gemeinsam abstimmen, oder darf der PR-Vorsitzende die Entscheidung allein treffen und es dem PR in einer Sitzung zur Kenntnis mitteilen?
...eine solche Entscheidung ist jedenfalls angreifbar und einen PR-Vorsitzenden, der so was macht, sollte das Gremium absetzen...