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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: poxsn am 29.09.2022 13:13

Titel: Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bei vorübergehender höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: poxsn am 29.09.2022 13:13
Hallo Zusammen,

ich weiß grad nicht so richtig weiter. Ich bin in E9a TV-L eingruppiert und in Stufe 3. Generell habe ich mit E5 in 2011 im TV-L angefangen und mich hochgearbeitet, nebenbei ein Studium absolviert und mich 2020 auf eine E11 beworben, die befristet war und immer weiter verlängert wird. Sodass ich abgeordnet wurde und "nur" eine Zulage nach § 14 TV-L zur E11 Stufe 2 bekomme. Jetzt nachdem die 2 Jahre rum sind, hatte ich gehofft, die Zulage zur E11 Stufe 3 zu bekommen. Aber Pustekuchen, da ich in der E9a in den Stufen weiterlaufe, wird jedesmal wenn ich in der E9 in der Stufe steige, geguckt in welche Stufe ich eingruppiert würde, wenn ich die E11 fest bekommen würde. Das bedeutet nun, dass ich erst in die Stufe 5 der E9 steigen müsste um in der E11 Stufe 3 zu bekommen (Quasi 7 Jahre). Das finde ich nicht so richtig fair, vor allem ggü. den neueingestellten Kollegen, die nächstes Jahr in Stufe 3 kommen.
Es gibt ja die Möglichkeit, nach § 16 Abs. 5 eine Zulage zu bekommen, aber wie verhält sich das, wenn ich schon nur eine Zulage bekomme? Muss ich die Zulage um 2 Stufen dann in der E9 beantragen? Geht das überhaupt. Wie würdet ihr generell vorgehen?
Außerdem überlege ich, die Entfristung der E11 anzustreben. Das würde bedeuten, dass ich wieder in Stufe 2 fallen würde. 
Wann schafft die Gewerkschaft endlich mal den Stufengleichen Aufstieg wie im TVöD?

Oder habt ihr andere Tipps für mich? Es ist schon frustrierend, ich bin bisher bei jedem Aufstieg in Stufe 2 gefallen.
Titel: Antw:Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bei vorübergehender höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: JesuisSVA am 29.09.2022 13:19
Das durch die Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L erreichbare Entgelt wäre monatlich zwar ca. 40€ höher als das derzeit zustehende, ich sehe aber nicht, welche der tatbeständlichen Voraussetzungen des § 16 Abs. 5 TV-L bei Dir erfüllt sein sollten.
Titel: Antw:Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bei vorübergehender höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: poxsn am 29.09.2022 13:20
Bindung von Personal? wie kommst du auf die 40 €?
Titel: Antw:Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bei vorübergehender höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: JesuisSVA am 29.09.2022 13:21
Eine Abwanderungswilligkeit hast Du weder konkret noch abstrakt geschildert.
Titel: Antw:Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bei vorübergehender höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: poxsn am 29.09.2022 13:27
Darüber denke ich aber ganz konkret nach und das wäre auch kein Problem. Mag aber das Team hier. Ich empfinde es aber als Ungleichbehandlung, wenn die Kollegen die neu eingestellt werden, die Berufserfahrung anerkannt und vergütet bekommen. Ich jedoch nicht.
Titel: Antw:Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L bei vorübergehender höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 29.09.2022 13:30
Wann schafft die Gewerkschaft endlich mal den Stufengleichen Aufstieg wie im TVöD?
Keine Ahnung frage ver.di.
Zitat
Oder habt ihr andere Tipps für mich?
Gehe zu einem AG, der dir das Entgelt überweist, welches dir genehm ist.
Oder überzeuge deinen AG, dass er dir entsprechend mehr zahlt, weil du ansonsten weg bist.
Mehr fällt mir als Tipp nicht ein.