Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Philipp am 30.09.2022 10:25
-
Moinsen zusammen,
bei uns im Haus wird jetzt angedacht zwischen den Feiertagen zum Ende des Jahres "Betriebsferien" zu verhängen.
Nach bisheriger Stimmungslage will man wohl dazu entweder von den Mitarbeitern verlangen Urlaubstage einzusetzen, Überstunden abzubauen oder Minusstunden aufzubauen die im Folgejahr bis 31.03.2023 abgearbeitet werden müssen.
Vorbehaltlich aller dazu auffindbaren rechtlichen Entscheidungen halte ich die Ankündigungsfrist von nunmehr weniger als drei Monaten für mehr als wackelig.
Angeblich soll es im Nachbarkreis Verwaltungen geben die bereits so verfahren und entsprechend die "Urlaubstage" in irgendeiner Form von den Arbeitnehmern einfordern.
Wer hat bei sich ähnliche Regelungen im Haus oder hat bereits Erfahrungen?
Ich für meinen Teil habe meine Urlaubstage aufgebraucht und bereits verplant - sind auch bereits genehmigt.
Zwischen den Feiertagen hätte ich normalerweise (als Leiter einer Abteilung) normalen Dienst verrichtet da man hier aufgrund der "Ruhe" auch mal zu einigen Projekten vorankommen kann.
Soweit ich das richtig einschätze liegt hier das Risiko auf Seiten des Arbeitgebers der mich entweder bezahlt freistellen, oder mir die Arbeit ermöglichen muss.
Das Argument, dass derartige Schließungen betriebswirtschaftlich zwingend notwendig sind um die Existenz des Unternehmens zu sichern, ist im öffentlichen Dienst m.E. nicht belastbar.
-
Schau mal hier rein:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118915.0.html
-
Zwischen den Feiertagen hätte ich normalerweise (als Leiter einer Abteilung) normalen Dienst verrichtet da man hier aufgrund der "Ruhe" auch mal zu einigen Projekten vorankommen kann.
Dieses Argument höre ich vornehmlich von Mitarbeitern, denen zu viel Zeit im Kreis der Familie nicht gut tut und/oder die die angeblich soviel produktivere ruhige Zeit dann zur Erledigung von Privatkram während der Arbeitszeit nutzen. Das Risiko dabei erwischt zu werden ist ja schließlich auch deutlich geringer. Gleichzeitig wird damit auch gerne noch über dem Durchschnitt liegendes Engagement für den Job/Arbeitgeber/Dienstherr vorgegaukelt. ;D
Bitte nicht als persönlichen Angriff werten, aber es deckt sich einfach total mit meinen gemachten Erfahrungen bei einigen Behörden im ÖD.
-
Ich kann mich erinnern, dass vor vielen Jahren auch bei uns mal zwschen den Feiertagen Betriebsschließung verordnet war. Es mussten ALLE dafür Urlaubstage einsetzen und die Ankndigung kam nicht schon 3 Monate vorher sondern erst im November. Aktuell lauern wir drauf, was diesmall beschlossen und wann verkündet wird.
Vor paar Wochen wurde doch in den Nachrichten und im Internet sowas ja als Möglichkeit zum Heizkostensparen der AG bereits vorgeschlagen ...
-
Ich kann mich erinnern, dass vor vielen Jahren auch bei uns mal zwschen den Feiertagen Betriebsschließung verordnet war. Es mussten ALLE dafür Urlaubstage einsetzen
Auf Basis welcher Rechtsprechung musstet ihr dass?
-
Bitte nicht als persönlichen Angriff werten, aber es deckt sich einfach total mit meinen gemachten Erfahrungen bei einigen Behörden im ÖD.
Ich habe mehr den Eindruck, das der Personalkörper eher zu viel Urlaubsanspruch hat. Wer da mal kurzfristig zum Ende des Jahres eine Woche über hat, scheint den Anspruch nicht wirklich zu brauchen. Was hier so rumgeschleppt wird...
Ich nehme jährlich 43 bis 44 Tage und die brauche ich auch für Unternehmungen. Und habe für eine Weihnachtswoche bei 5 Grad und Nieselregen wenig Zuneigung. ;)
-
In NRW ist diese gesamte Aufstellung des Urlaubsplanes mitbestimmungspflichtig.
Also muss eine Gesamtschließung der Behörde zwingend mehrheitlich vom Personalrat beschlossen werden.....
-
Nein, eine Gesamtschließung der Behörde muss nicht zwingend mehrheitlich vom Personalrat beschlossen werden. Die Zustimmungsverweigerung müsste zwingend mehrheitlich vom Personalrat beschlossen werden, selbst bei der Zustimmung ist es ja so, dass diese ggfs. durch Zeitablauf fingiert wird.
-
Ich möchte mich der Frage anschließen: Bei meiner Behörde in Baden-Württemberg wurden drei Schließtage über Weihnachten festlegt. Es muss hierfür Gleitzeit oder Urlaub verbraucht werden. Homeoffice zu machen ist verboten. Laut der Mitteilung der Leitung hat unserer Personalrat dem wohl zugestimmt. Begründung hierfür ist (trotz Homeoffice-Verbot) die Energiekrise. Bisher wurde über Weihnachten lediglich bei den gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte Ende September.
Meine Frage: ist dies zulässig oder wird hier gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen?
-
Einhellige (Laienrechts)meinung hier im Forum ist, dass das nicht zulässig ist. Siehe dazu auch die Links weiter oben im Beitrag.
Man kann dem Dienstherren also mitteilen, dass man in Folge des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist nicht einverstanden ist und fragen, in welcher Form man wo seine Arbeitsleistung anbieten soll an diesen Tagen, oder ob der Dienstherr lieber eine Freistellung mit Zeitgutschrift nutzen möchte.
Zieht er trotzdem ab, müsste man allerdings klagen.
-
Auch bei uns wurde Mitte September eine Schließung (vier Tage) zw. Weihnacten und Silvester bekanntgegeben.
Da ich nicht genug Urlaub übrig habe und aber im Homeoffice arbeiten könnte, habe ich einen Antrag gestellt und meine Arbeitskraft angeboten. Ich möchte zwei Tage arbeiten und zwei Tage Urlaub nehmen. Das wurde genehmigt.
Insgesamt war die Mitteilung der Schließung aus meiner Sicht nicht durchdacht, denn es hätte gleich die Option Homeoffice als Möglichkeit angegeben werden können. Selbst Mitarbeiter, die kein Notebook für das Arbeiten zu Hause haben, könnten auch Dinge übers Papier erledigen.
Der Personalrat wurde dazu übrigens nicht befragt.
-
Bei uns bleibt es offen, wie soeben mitgeteilt wurde. Begründung:
Die Umsetzungsprüfung hat nun jedoch gezeigt, dass kein signifikantes Einsparvolumen erreicht wird; die Besetzung für die Aufrechterhaltung eines erforderlichen Notbetriebes der Kreisverwaltung lässt sich nicht ausreichend begrenzen oder einschränken. Somit wird die Kreisverwaltung zum Jahresende regulär geöffnet bleiben.
-
es soll auch leute geben die keinen urlaub mehr haben oder weit in den minusstunden sind was machen die wie gesagt es gibt für sowas keine rechtliche grundlage auch nicht das man urlaubstage nehmen muss würde ich mich weigern mfg
-
Die können im Home Office dann Großbuchstaben suchen und einmachen.
-
...genau ;)
...bei uns wird ziwschen Weihnachten und Neujahr das Gebäude aus Energieeinspargründen geschlossen (bis auf ein paar "Noteinsatzarbeitsplätze" in Nebengebäuden)..
...den Beschäftigten wurde freigestellt, ob sie Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen, wenn sie nicht ins HomeOffice gehen möchten...HomeOffice wird dabei großzügig gehandhabt (so können z.B eigene Reinigungskräfte ins HomeOffice gehen, um dort "neue Reinigungstechniken auszuprobieren" oder sich Gedanken über verbesserte Arbeitsabläufe machen)...
...es allerdings eine Handvoll von Kolleginnen/Kollegen, die über keinen privaten Internetanschluss verfügen (weil sie Angst vor den gefährlichen Strahlen haben und auch den Aluhut verlegt haben)...die machen dann halt "Selbststudium" oder nehmen irgendeine Akte mit nach Hause...
..wenn man nur will, geht eben alles...
-
Das könnte man also auch als zusätzliche Urlaubstage bezeichnen. ;) :P
-
...genau ;)
...bei uns wird ziwschen Weihnachten und Neujahr das Gebäude aus Energieeinspargründen geschlossen (bis auf ein paar "Noteinsatzarbeitsplätze" in Nebengebäuden)..
...den Beschäftigten wurde freigestellt, ob sie Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen, wenn sie nicht ins HomeOffice gehen möchten...HomeOffice wird dabei großzügig gehandhabt (so können z.B eigene Reinigungskräfte ins HomeOffice gehen, um dort "neue Reinigungstechniken auszuprobieren" oder sich Gedanken über verbesserte Arbeitsabläufe machen)...
...es allerdings eine Handvoll von Kolleginnen/Kollegen, die über keinen privaten Internetanschluss verfügen (weil sie Angst vor den gefährlichen Strahlen haben und auch den Aluhut verlegt haben)...die machen dann halt "Selbststudium" oder nehmen irgendeine Akte mit nach Hause...
..wenn man nur will, geht eben alles...
Und wenn man es rechtzeitig ankündigt, dann müssen alle ihren Urlaub für diese Zeit nehmen.
Wenn man es nur richtig macht geht noch mehr!
-
...auch richtig...
...bei der Begründung "Energiekrise" und der mangelnden Entscheidungsfreudigkeit, war das aber überwiegnde nicht möglich...
-
...auch richtig...
...bei der Begründung "Energiekrise" und der mangelnden Entscheidungsfreudigkeit, war das aber überwiegnde nicht möglich...
Gaspreise sind letztes Jahr zu dieser Zeit gestiegen und locker 6 Monate vor Dezember explodiert, also selbst der große Depp hätte es da möglich machen können.
und kluge Depperte machen das schon seit Dekaden. :-X
-
Und warum dann nicht zwei Wochen oder drei Wochen? Da sind viele "Brückentage" in der Zeit.