Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerInNRW am 04.10.2022 20:31
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Hallo,
ich bin im März vom LBV angeschrieben worden, dass die Nachzahlungen für dritte und weitere Kinder nicht richtig in der der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgewiesen worden ist.
Ich müsse das Schreiben des LBV, alle Abhilfebescheide und die Bezügemitteilungen mit der Steuer einreichen.
Nun sitze ich gerade an der Steuer fürs letze Jahr.
Lohnt sich der Aufwand? Kann jemand seine Erfahrungen teilen?
Bin gespannt!
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Dürfte sich schon lohnen.
Muss man aber selber alles überprüfen wie es richtig ist und man hat keine Garantie, dass die Sachbearbeiter des FA dass bei Einreichung alles richtig korrigieren......................................................
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Hallo,
ich bin im März vom LBV angeschrieben worden, dass die Nachzahlungen für dritte und weitere Kinder nicht richtig in der der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgewiesen worden ist.
Ich müsse das Schreiben des LBV, alle Abhilfebescheide und die Bezügemitteilungen mit der Steuer einreichen.
Nun sitze ich gerade an der Steuer fürs letze Jahr.
Lohnt sich der Aufwand? Kann jemand seine Erfahrungen teilen?
Bin gespannt!
Wenn man dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, dann nur deswegen, weil bisher zu wenig Steuern einbehalten wurden. Wenn man mit einer Steuererstattung zu rechnen hat, gibt es diese Verpflichtung nicht.