Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: husfa am 06.10.2022 07:08

Titel: Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: husfa am 06.10.2022 07:08
Hallo,

jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?

Unabhängig von Corona!

Und oder gerade wegen Corona?!

Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?

Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?

Danke.

Gruß

Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Opa am 06.10.2022 07:59
Da es nicht möglich ist, den Nachweis zu führen, dass dieser Jemand tatsächlich derjenige war, der die anderen angesteckt hat, kann es auch keine Konsequenzen haben.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2022 08:18
Da es nicht möglich ist, den Nachweis zu führen, dass dieser Jemand tatsächlich derjenige war, der die anderen angesteckt hat, kann es auch keine Konsequenzen haben.
Ooch, wenn er eine selten C Variante hat und alle mit Schnuppen dann gensequenziert werden.....
Dann kann er die anderen Verklagen, das sie ihn angesteckt haben  8)
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Kaiser80 am 06.10.2022 08:27
Hallo,

jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?

Unabhängig von Corona!

Und oder gerade wegen Corona?!

Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?

Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?

Danke.

Gruß
Nein, was soll denn den AN (Ansteckenden) von seiner Arbeitspflicht befreien? Laut SV besteht weder eine Arbeitsunfähigkeit noch eine Testpflicht (in Bezug auf Corona) und entsprechend keine Isolations-/Absonderungspflicht.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Rumo1895 am 06.10.2022 11:52
jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?


Also grundsätzlich ist Präsentismus schlecht und eine Führungsaufgabe (auch durch Vorbild) diesen entgegen zu treten. Wer krank ist gehört nicht auf die Arbeit - sei es wegen der Ansteckung, sei es weil Arbeitsergebnisse darunter leiden können und nicht zuletzt weil im Zweifel der drohende Arbeitsausfall beim Verschleppen viel gravierender wird.

Welche Konsequenzen soll es denn für den "Patient 0" geben ? Der Arbeitgeber könnte ihn vermutlich im Rahmen des Direktionsrecht und laufenden Bezügen nach Hause schicken oder die Arbeitsannahme auf Basis eines Eignungsmangels verweigern (was aber im Kontext Erkältung eher schwierig werden dürfte).

Zitat
Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?


Wenn die Kollegen nicht weisungsbefugt sind - warum sollte das - jenseits des betrieblichen Friedens - eine Relevanz haben ? Wenn ihre Kollegen ihnen sagen Sie sollen in der Kantine nicht die Bohnensuppe nehmen ist das ja auch nur eine eher direkt formulierte Bitte.

Das kein Vorgesetzter erreichbar ist nicht relevant, dafür hat der AG ja eine Betriebsorganisation.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: WasDennNun am 06.10.2022 17:23
Wer krank ist gehört nicht auf die Arbeit
Oje, dürfen Diabetiker nicht mehr zur Arbeit.
 ;)

Wer krank aber nicht arbeitsunfähig ist, der darf nicht zuhause bleiben.
Wenn der AG sagt: Wer gewisse Symptome hat, soll nicht zur Arbeit erscheinen. Dann ist es ja ok.
Aber dann kann er auch nicht am 1-4 Tag mit Symptomen eine AU einfordern, da man sich ja nicht AU gemeldet hat.
  8)
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: JesuisSVA am 06.10.2022 17:28
Da der Arbeitnehmer einen Beschäftigungsanspruch hat, darf der Arbeitgeber ihn auch nicht einfach so nicht beschäftigen. Die Arbeitsvertragsparteien können aber derlei durchaus vereinbaren. Ansonsten könnte in vulnerablen Bereichen möglicherweise ein ordnungsgemäß zustandegekommenes Hygienekonzept genügen.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: BAT am 06.10.2022 19:24

Wer krank aber nicht arbeitsunfähig ist, der darf nicht zuhause bleiben.
Wenn der AG sagt: Wer gewisse Symptome hat, soll nicht zur Arbeit erscheinen. Dann ist es ja ok.


Ich war durchaus das mal auszuprobieren als man mit Husten nicht zur Arbeit kommen sollte. Ich rauche auch erst 32 Jahre. ;)
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Rumo1895 am 06.10.2022 19:25
Oje, dürfen Diabetiker nicht mehr zur Arbeit.
 ;)

Kann bei schlecht eingestelltem (oder zu "gut" eingetelltem Diabetes) und bestimmten Berufen durchaus die Folge sein.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Britta2 am 07.10.2022 07:36
Erkältungen mit Niesen und Schnupfen gibts doch seit Jahrhunderten - und bis 2020 war das auch kein Drama.
Warum also jetzt? Hypochonder laufen auch bei uns durch die Flure. Die dürfen nerven und wehe einer widerspricht. Männerschnupfen ist tötlich!
Da ist der eine Kollege, der sofort zu Hause bleib und mindestens 5x ankündigt, jetzt ganz sofort (wieder) einen Schnelltest und dann beim Arzt noch einen richtigen Coronatest machen zu wollen (später "gleich noch müssen", dann "habe es getan") und Stunden später "Gott sei Dank, es istnur eine Erkältung" (natürlich mit Foto!) - aber das ganze Team war mal wieder (!) stundenlang in Gedanken voll Mitgefühl bei ihm und wollte sein Leben retten!
Oder der andere Kollege, der vergangene Woche nach 2 Wochen zurück ins Büro kommt und die erste Maßnahme ist sein lautes "ach Herrjey, also wenn jetzt Herbst und Corona kommt und wir uns alle anstecken" voll Angst und lautem Selbstmitleid ausdiskutieren muss ...   ---- früher (war alles besser) - waren die Leute weniger wehleidig als heute! Dieses sic permanente mit sich selbst Beschäftigen und nach möglichen Erkrankungen suchen --- kann auch krank machen - auch die Kollegen (oder ist längst krank - per dauerhaftem Kopfkino).
Ein Immunsystem kann man trainieren. Nicht nur mit bunten Pillen sondern Abhärtung an frischer Luft und Sport - und vor allem: eigenen Willen! Dann klappts auch mit weniger Schnupfen und Gejammer (und Viren-Weiterreichung).
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Rumo1895 am 07.10.2022 08:13
Ein Immunsystem kann man trainieren. Nicht nur mit bunten Pillen sondern Abhärtung an frischer Luft und Sport - und vor allem: eigenen Willen! Dann klappts auch mit weniger Schnupfen und Gejammer (und Viren-Weiterreichung).

Lassen Sie mich raten - zu dieser fundierten medizinischen Einschätzung sind sie durch die Schule des Lebens und den gesunden MenschenverstandTM gekommen ?

Aus 2010 dürfte ja einer "Coronahysterie" unverdächtig sein Link (https://www.internisten-im-netz.de/aktuelle-meldungen/aktuell/herzstolpern-oder-atemnot-nach-erkaeltung-deuten-auf-herzmuskelentzuendung-hin.html) - so zum Thema Abhärtung

Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Majon am 07.10.2022 08:53
Ich fand es schon lange vor Corona absolut unmöglich, wenn Kollegen hustend und mit Triefnase ins Büro gekommen sind und dort alle anderen angesteckt haben - und das waren eben tatsächlich nur lästige, aber harmlose grippale Infekte!

Wenn heute jemand mit derartigen Symptomen ins Büro kommt, muss ich hingegen befürchten, dass diese Person Corona hat, und mit einer potentiell tödlichen Krankheit möchte ich mich nicht infizieren!

Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.

Glücklicherweise arbeite ich in einem kleinen Team von 4 Mitarbeitern, die genauso vernünftig sind, sich bei entsprechenden Symptomen täglich testen und auch bei einer Erkältung lieber mal 3-5 Tage zu Hause bleiben, bevor sie die Kollegen anstecken. Trotzdem, oder vielleicht auch gerade deshalb, haben wir als Team einen der niedrigsten Krankenstände in einer kommunalen Verwaltung mit insgesamt knapp 300 Mitarbeitern.

Corona hatte bisher nur eine Teamkollegin, die sich damals noch ungeimpft bereits im Frühjahr 2021 bei ihrer schulpflichtigen Tochter angesteckt hat.

Ich war aufgrund meines umsichtigen Verhaltens tatsächlich seit Januar 2020, als ich meinen letzten grippalen Infekt hatte und 5 Tage zu Hause geblieben bin, nicht mehr krank...
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: BAT am 07.10.2022 09:01
Und Majon, wie lange wollt ihr das durchziehen? Bis 2030? Und auch mal leben?

Als Raucher und da ich ach keine Kostverächter bin, kann ich über 2 bis 3 Jahre nicht krank, nur lachen. Ich wüsste gar nicht, wann ich mal "krank" war, 2014 oder so? Britta hat schon etwas recht, man muss sich abhärten. Allerdings darf man damit nicht erst mit 10 oder 20 anfangen.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Kaiser80 am 07.10.2022 09:10
Britta hat schon etwas recht, man muss sich abhärten. Allerdings darf man damit nicht erst mit 10 oder 20 anfangen.
Ach, noch'n Dorfkind! ;)
Und man darf keine Kinder haben... Ich war bis zur Kita/Einschulung der Kids gefühlt 25 Jahre nicht krank. Aber die letzten paar Jahre, jedes Jahr 1-2 Mal.
Der Corona Kelch ist trotz aller Bemühungen und entgegen aller Erwartungen anscheinend bisher an mir vorbeigegangen
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: BAT am 07.10.2022 09:20
Ich denke, hier wird auch die Definition "krank" entscheidend sein. Der Rücken tut mir auch weh, aber damit bleib ich nicht wie viele Kollegen zwischen 20 und 30 zu Hause.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: JesuisSVA am 07.10.2022 09:26
Welchen Zusammenhang sollte es zwischen "krank" und "zu Hause bleiben" geben? "Krank" ist doch überhaupt kein Maßstab. Beim Fernbleiben von der Arbeit geht es um die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Diese obliegt in den ersten Tagen grundsätzlich zunächst der Einschätzungsprärogative des Arbeitnehmers, ausnahmsweise sowie bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit der Einschätzung des Arztes, der eine etsprechende Bescheinigung ausstellt, wobei das vorzeitige Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wieder der Einschätzungsprärogative des Arbeitnehmers unterliegt.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: WasDennNun am 07.10.2022 09:48
Britta hat schon etwas recht, man muss sich abhärten. Allerdings darf man damit nicht erst mit 10 oder 20 anfangen.
Ach, noch'n Dorfkind! ;)
Und man darf keine Kinder haben... Ich war bis zur Kita/Einschulung der Kids gefühlt 25 Jahre nicht krank. Aber die letzten paar Jahre, jedes Jahr 1-2 Mal.
Der Corona Kelch ist trotz aller Bemühungen und entgegen aller Erwartungen anscheinend bisher an mir vorbeigegangen
Tja, wer keine Regenwürmer als Kind probiert hat.....
Also der C Kelch ist an mir nicht vorbeigegangen, war aber trotzdem die letzten 20 Jahre nicht einen Tag AU.
Habe aber aus Fürsorge durchaus mal einen Tag zuhause verbracht (ohne zu arbeiten, da damals kein HO möglich war.), heutzutage Dank HO kann ich krank weiterarbeiten.

Und ja, wer gesternzutage und heutzutage eine Triefnase hat sollte natürlich andere damit nicht belästigen und einem Risiko aussetzen sich zu infizieren (btw: auch die alten Grippevirenerkrankungen waren und sind eine potentiell tödlichen Krankheiten)
Nur dürfen durfte man es ja nicht einfach so, da man ja arbeitsfähig war, toleriert wurde es aber durchaus von fast alle AG, dass man mit triffnase eine AU vorgetäuscht hat.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: BAT am 07.10.2022 10:09
Das sehe ich anders, die Maskenträger hemmen die Verbreitung von Viren, welche wichtig ist für eine Immunsierung der ganzen Kohorte. Das ist sozialschädliches Verhalten. Außer bei Risikogruppen.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Majon am 07.10.2022 10:27
Das sehe ich anders, die Maskenträger hemmen die Verbreitung von Viren,

Zustimmung!

welche wichtig ist für eine Immunsierung der ganzen Kohorte. Das ist sozialschädliches Verhalten. Außer bei Risikogruppen.

Dem widerspreche ich hingegen vehement!

Ich habe keinerlei Interesse daran mich mit Erkältungs-, Grippe-, Noro- oder sonstigen Viren zu infizieren, um "mein Immunsystem zu trainieren", sondern bevorzuge es durch umsichtiges Verhalten und Impfung gesund zu bleiben! 
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: BAT am 07.10.2022 10:32

Ich habe keinerlei Interesse daran mich mit Erkältungs-, Grippe-, Noro- oder sonstigen Viren zu infizieren, um "mein Immunsystem zu trainieren", sondern bevorzuge es durch umsichtiges Verhalten und Impfung gesund zu bleiben!

Eine Infektion mit Immunisierung ist eine "natürliche Impfung", besser angepasst an das individuelle Immunsystem. Zudem wesentlich kostengünstiger für die Solidargemeinschaft.

Das nur natürlich abseits von schwereren Infektionskrankheiten, die meines Wissens derzeit nicht im Umlauf sind.

Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Rumo1895 am 07.10.2022 11:25
Ich denke, hier wird auch die Definition "krank" entscheidend sein. Der Rücken tut mir auch weh, aber damit bleib ich nicht wie viele Kollegen zwischen 20 und 30 zu Hause.

Ist unter dem Aspekt "Schmerzgedächnis/Chronifizierung" vermutlich keine besonders schlaue Idee  aber stimmt sehr kernig und rustikal. Sie sollte aber besser nicht auf die Methode "Arbeitsfähig durch Ibuprofen" setzen, gibt genug Menschen die sich durch den andauernden Gebrauch entsprechender Schmerzmittel Herz und/oder Nieren (dauerhaft) geschädigt haben. Da erinnert sich dann übrigens keiner mehr daran dass Sie nie gefehlt haben. 
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: BAT am 07.10.2022 11:27
Es ist eine interessante Einstellung der heutigen Gesellschaft, das Wehwehchen auch mit 50 bis 60 doch nicht auftreten dürfen und nicht zu tolerieren sind. Medikamente nehme ich nicht.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Majon am 07.10.2022 11:30
Und Majon, wie lange wollt ihr das durchziehen? Bis 2030? Und auch mal leben?

Ja, da Corona uns leider dauerhaft erhalten bleiben wird, werde ich mich auch dauerhaft vorsichtig verhalten!

Ein bisschen hoffe ich aber, dass in den nächsten Jahren ein Impfstoff entwickelt wird, der tatsächlich maßgeblich vor Infektion schützt!

Und was "auch mal leben" betrifft: offenbar wird die Definition, was "am Leben teilnehmen" bedeutet, sehr unterschiedlich ausgelegt...

Ich bin inzwischen 54 Jahre alt und habe bis Mitte/Ende 40 so ziemlich alles mitgemacht, was wohl weithin als "soziale Teilhabe" bezeichnet wird, also Party, Party, Party, Konzerte, Festivals, Kino, Musical, Theater etc... seit einigen Jahren, also auch schon vor Corona, bin ich diesbezüglich allerdings faul und recht genügsam geworden!

Heutzutage genieße es an den Wochenenden mit meinem Mann im gemütlich im Garten oder vor dem TV zu sitzen... in den Sommermonaten haben wir häufig Besuch von Freunden und Bekannten, mit denen wir uns dann bei Kaffee und Kuchen oder beim Grillen im Garten aufgehalten haben... in den kühleren Monaten beschränken wir diese Kontakte auf Video Chats... tatsächlich haben wir seit Corona im Herbst, Winter und Frühjahr sogar deutlich mehr Kontakt zu Teilen unseres Freundes- und Bekanntenkreises, da wir uns inzwischen regelmäßig zu Online-Spielerunden und Chats zusammenfinden...

Hin und wieder gehen wir gern mal gut essen und ja, seit Corona beschränken wir uns diesbezüglich auf die Sommermonate, in denen wir draußen sitzen können, aber als Verzicht empfinden wir das eigentlich nicht und sparen dadurch ja letztlich auch noch Geld...

Das größte Risiko einer Coronainfektion gehen wir auf Hin- und Rückflug unseres jährlichen 4-wöchigen Urlaubs auf Fuerteventura ein, und im Frühjahr 2020 mussten wir aufgrund der Pandemie leider sogar auf unseren Urlaub verzichten... aber durch konsequentes tragen einer FFP2 Maske (und ja, man kann durchaus 10 Stunden am Stück eine FFP2 Maske tragen, ohne zu ersticken! ;) ) konnten wir eine Coronainfektion bisher vermeiden.
   
Also insgesamt haben wir das Gefühl trotz umsichtigem Verhalten ein erfülltes Leben zu führen! 
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Majon am 07.10.2022 11:38

Das nur natürlich abseits von schwereren Infektionskrankheiten, die meines Wissens derzeit nicht im Umlauf sind.

Ihrer Meinung nach ist Corona also keine schwerwiegende Infektionskrankheit, obwohl aktuell täglich mehr als 100 Menschen daran sterben?
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Kaiser80 am 07.10.2022 11:39

Also insgesamt haben wir das Gefühl trotz umsichtigem Verhalten ein erfülltes Leben zu führen!
Es sei dir geglaubt und gegönnt, für mich absolut unvorstellbar.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: BAT am 07.10.2022 12:28

Ihrer Meinung nach ist Corona also keine schwerwiegende Infektionskrankheit, obwohl aktuell täglich mehr als 100 Menschen daran sterben?

Natürlich. Selbst wenn alle monokausal an C gestorben sind, haben wir in etwa 35000 Tote, in etwa so viele wie an Krankenhauskeimen sterben. Mir wäre nicht bekannt, das in diesem Bezug die Leute in Panik geraten wären.

Es war auch nie politische Ausrichtung in Deutschland Coronotote zu vermeiden, auch bei 500 am Tag. Wie kommen Sie darauf?
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: FGL am 07.10.2022 13:00
Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.
Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Frau am 08.10.2022 08:28
Hallo,

jemand kommt mit Erkältungssymptomen zur Arbeit, steckt alle an, alle bleiben zu Hause, kein HO, weil ja krank, kann es da arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Ansteckenden geben?

Unabhängig von Corona!

Und oder gerade wegen Corona?!

Spielt es dann eine Rolle, ob Kollegen gesagt haben, derjenige soll nach Hause gehen, wenn z. B. kein Vorgesetzter im Hause ist, der denjenigen ganz sicher nach Hause schicken müsste?

Welche evtl. Fallstricke kanns da auch noch geben?

Danke.

Gruß

Gibt es kein Hygienekonzept in deinem Bereich?

Bei uns gibt es ganz klare Regeln schon ziemlich zu Beginn der Pandemie, wie jeder sich zu verhalten hat. Es gibt strenge Regeln, klare Vorgaben. Eine Kollegin hat sich nicht korrekt verhalten, da gab es eine Teamsitzung, und hinterher ein Gespräch des Vorgesetzten mit der Kollegin, die dann auch eine Abmahnung bekommen hat, weil sie klar gelogen hat. Die Abmahnung erfolgte zu recht finde ich.
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: JesuisSVA am 08.10.2022 08:38
Und das Hygienekonzept sollte jetzt ausserhalb besonders vulnerabler Bereiche welche Wirkung hinsichtlich des Beschäftigungsanspruchs des Arbeitnehmers zeitigen?
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Majon am 10.10.2022 12:56
Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.
Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio.

Wie meinen?
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: FGL am 11.10.2022 09:13
Ich habe es bisher vermeiden können und werde alles dafür tun, dass das auch weiterhin so bleibt! Deshalb habe ich mich bereits 4 mal impfen lassen, trage weiterhin konsequent überall dort, wo ich mit fremden Menschen auf engem Raum zusammentreffen muss, also beim Einkaufen, im ÖPNV und in Arztpraxen eine FFP2 Maske und schränke den Kontakt zu fremden Menschen ansonsten weitestmöglich ein, gehe zum Beispiel nur noch in den Monaten essen, in denen ich draußen sitzen kann und verzichte nach wie vor komplett auf Indoor-Aktivitäten.
Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio.

Wie meinen?
Welcher Teil ist denn unklar?
Titel: Antw:Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Ansteckung?
Beitrag von: Majon am 11.10.2022 09:18
"Zum Alman-Endgegner fehlen nur noch die Pronomen in der Twitter-Bio."

1. Alman-Endgegner?
2. Pronomen?
3. Twitter-Bio?
4. der Sinn des ganze Satzes erschließt sich mir nicht...