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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mandalay am 07.10.2022 10:19
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Hallo,
ich komme aus der freien Wirtschaft und bin seit 2018 in einer Kreisverwaltung. Eingestiegen bin ich mit 8 und habe mittlerweile 9a (mit Aussicht auf eine 9b).
Eine TVÖD 11er Stelle ist bei uns im Haus in- und extern ausgeschrieben, befristet auf ein Jahr - da diese Stelle verbeamtet werden muss (nach einem Jahr). Ob Sie mich dann da nehmen sei mal egal.
Frage: Wenn ich die Stelle bekommen würde für ein Jahr, hätte ich ja die 11 - was passiert danach? Behalte ich die Stelle EG11 und gehe zurück auf meine eigentliche Stelle (9a), könnte ich die 11 behalten und würde irgendwo hinkommen (wo es gerade passt).
Die Stelle ist das zweite mal ausgeschrieben und es sind nach wie vor keine Bewerbungen auf dieser und die EG 11 reizt mich schon....
Euch vielen Dank im voraus.
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Eine nur voübergehende Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit führt nicht zu einer neuen Eingruppierung, sondern bewirkt nur ggfs. den Anspruch auf eine Zulage.
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Danke für deine Einschätzung.
Wenn die Stelle nach einem Jahr verbeamtet werden muss, wie läuft das dann ab? Wie wahrscheinlich ist es denn, dass das ein Quereinsteiger dann verbeamtet wird?
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Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
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Danke für deine Einschätzung.
Wenn die Stelle nach einem Jahr verbeamtet werden muss, wie läuft das dann ab? Wie wahrscheinlich ist es denn, dass das ein Quereinsteiger dann verbeamtet wird?
Die wahrscheinlich kann von außen betrachtet nicht sonnig beurteilt werden. Vielmehr wäre zu betrachten, ob du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllst.
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Mich würde mal deine Qualifikation interessieren.
Wenn du aus der freien Wirtschaft kommst und anfangs in EG 8 eingruppiert wurdest, gehen ich nicht davon aus, dass du den BL2 hast.
Also ich kenne es so, dass ohne BL2 keine Möglichkeit gibt in EG 9c und höher zu kommen.....
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Mich würde mal deine Qualifikation interessieren.
Wenn du aus der freien Wirtschaft kommst und anfangs in EG 8 eingruppiert wurdest, gehen ich nicht davon aus, dass du den BL2 hast.
Also ich kenne es so, dass ohne BL2 keine Möglichkeit gibt in EG 9c und höher zu kommen.....
Dann irrt dich deine Erkenntnis.
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Mich würde mal deine Qualifikation interessieren.
Wenn du aus der freien Wirtschaft kommst und anfangs in EG 8 eingruppiert wurdest, gehen ich nicht davon aus, dass du den BL2 hast.
Also ich kenne es so, dass ohne BL2 keine Möglichkeit gibt in EG 9c und höher zu kommen.....
Tarifrechtlich ist das nicht vorgeschrieben, aber leider gelebte Praxis innerhalb der kommunalen Ausschreibungssystematik (man macht es, obwohl es nicht vorgeschrieben ist).
-->Hintergrund ist meist die gewollte Gleichbehandlung zu Beamtendienstposten (was natürlich quatsch ist).