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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Emmamare am 09.10.2022 09:30
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Hallo,
ich bin in der 9a zum 1.8 von der Stufe 4 in die 5 gekommen. Nun werde ich zeitgleich in die 9b höhergruppiert.
In welche Stufe komme ich?
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Sofern damit gemeint ist, dass die Stufenlaufzeit in der E9a/4 mit Ablauf des 31.07.2022 erfüllt war und das maßgebliche Ereignis, das zu Deiner Höhergruppierung führte (der 01.08. liegt in der Vergangenheit) am 01.08.2022 stattfand, erfolgt die Höhergruppierung in E9b/4.
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E9b/4 mit einem Garantiebetrag von 180€.
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Danke! Hatte die Hoffnung meine neue Stufe behalten zu können. Dann fängt die Stufenlaufzeit ja wieder von vorne an...
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Wäre die Höhergruppierung einen Tag früher erfolgt, wärest Du in Stufe 3 der höheren Entgeltgruppe gekommen.
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Danke! Hatte die Hoffnung meine neue Stufe behalten zu können. Dann fängt die Stufenlaufzeit ja wieder von vorne an...
Du hast doch das optimale herausgeholt bzw. bekommen. Eine stufengleiche Höhergruppierung, wie z. B. im VKA-Bereich, gibt es im TV-L nicht. In der neuen EG fällst du in der Stufe soweit zurück, in der du mindestens dein bisheriges Tabellenentgelt bekommst. Wie Spid schon richtig sagte, wärst du jetzt in Stufe 3 gelandet, wenn deine Höhergruppierung einen Tag eher gewesen wäre.
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Ja, danke für eure Antworten.