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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Geatrix am 10.10.2022 14:33
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Hallo zusammen,
ich bin in der Stufe S15 und werde zum Januar den Arbeitgeber wechseln.
Was passiert mit der Zulage meines jetzigen Arbeitgebers? Bekomme ich die noch für die Monate ab Juli diesen Jahres dann nachträglich obwohl ich nicht mehr dort beschäftigt bin? Das gleiche betrifft die 2 zusätzlichen Urlaubstage.
Werden diese mir dann ausgezahlt? Oder sollte ich sie quasi lieber vorsorglich einfach nehmen obwohl sie bis jetzt nirgendwo aufgeführt sind?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Selbstverständlich wird schuldiges Entgelt ausbezahlt/nachbezahlt.
Die Zulage erhalten Beschäftigte der S15 Fallgruppe 6. Ob deine Eingruppierung aus Fallgruppe 6 herrührt kann ich nicht feststellen.
Wenn nicht gibts wohl auch keine Zulage.
Es gibt keine 2 zusätzlichen Urlaubstage. Ich vermute, es sind die Regenerationstage gemeint. Einen Anspruch auf Auszahlung nicht genommener Regenerationstage kann ich aus dem Tarifvertrag nicht entnehmen.
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Erstmal vielen Dank. Ok das heißt? Mir stehen 2 zusätzlich Regenerationstage für 2022 zu. Wie komme ich an diese denn ran?
Fallgruppe 6 ist was? Ich bin bei den Amtsvormundschaften beschäftigt.
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Erstmal vielen Dank. Ok das heißt? Mir stehen 2 zusätzlich Regenerationstage für 2022 zu. Wie komme ich an diese denn ran?
Beschäftigte beantragen den jeweiligen Regenerationstag schriftlich spätestens vier Wochen vorher beim Arbeitgeber. Dieser teilt seine Entscheidung spätestens zwei Wochen vorher schriftlich mit. Wenn sich Beschäftigte und Arbeitgeber einig sind ist es auch möglich, die Regenerationstage kurzfristig zu gewähren.
Auch bei den Regenerationstagen gilt: Der Arbeitgeber soll die Wünsche der Beschäftigten berücksichtigen. Er darf den Antrag auf einen bzw. mehrere Regenerationstage nur aus dringlichen betrieblichen/dienstlichen Gründen ablehnen.
-> Vielleicht zuerst die Regenerationstage nehmen. Aus betriebölichen Gründen verwehrter Urlaub kann möglicherweise ausgezahlt werden.
Am Besten ist im immer eine einvernehmliche Lösung mit der Personalstelle. Vielleicht erstmal da verhandeln.
Fallgruppe 6 ist was? Ich bin bei den Amtsvormundschaften beschäftigt.
„Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung sowie Heilpädagoginnen / Heilpädagogen mit abgeschlossener Hochschulbildung und – soweit nach dem jeweiligen Landesrecht vorgesehen – mit staatlicher Anerkennung mit jeweils entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe S 12 heraushebt.“
Sollte m.E. auf dich passen.
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Danke. Mal wieder alles kompliziert. Natürlich wird drauf spekuliert, dass die Leute die Tage aufgrund des Aufwands nicht beantragen. Aber so ist das eben.
Ja ich bin studierter Sozial Arbeiter. Da bin ich mal gespannt ob das die Kommune bei der ich noch bis Ende de Jahres beschäftigt bin genau so sieht und mir die Zulage zahlt.
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Danke. Mal wieder alles kompliziert. Natürlich wird drauf spekuliert, dass die Leute die Tage aufgrund des Aufwands nicht beantragen. Aber so ist das eben.
Ja ich bin studierter Sozial Arbeiter. Da bin ich mal gespannt ob das die Kommune bei der ich noch bis Ende de Jahres beschäftigt bin genau so sieht und mir die Zulage zahlt.
Wo gibt es denn S15 für Amtsvormünder?
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Danke. Mal wieder alles kompliziert. Natürlich wird drauf spekuliert, dass die Leute die Tage aufgrund des Aufwands nicht beantragen. Aber so ist das eben.
Ja ich bin studierter Sozial Arbeiter. Da bin ich mal gespannt ob das die Kommune bei der ich noch bis Ende de Jahres beschäftigt bin genau so sieht und mir die Zulage zahlt.
Wo gibt es denn S15 für Amtsvormünder?
Das würde mich auch mal brennend interessieren. S14 bekommt man im ASD als SA mit Garantenstellung. S15 kann imo wenn überhaupt nur eine Teamleiterstelle sein.
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In Hamburg bekommen
Amtsvormundschaften und Jugendgerichtshilfe S15
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In Hamburg bekommen
Amtsvormundschaften und Jugendgerichtshilfe S15
Und was bekommt dann der Allgemeine Soziale Dienst, welcher das Wächteramt (§8a SGB VIII) ausführt?
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S14
EDIT: vorher waren die alle in der E10.
Bei der Überleitung gab es da viel Heckmeck. Dafür bekommen ASD Kräfte bis zu 75 Monate eine Zulage nach 16 abs.5 TVL, wenn sie in Stufe 1 oder 2 übergeleitet worden.
Und in Stufe 5 gibt es die Zulage, so dass Stufe 6 gezahlt wird.
Und in Stufe 6 ein Vergleichsentgelt zu E10 Stufe 6.
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Erstmal vielen Dank. Ok das heißt? Mir stehen 2 zusätzlich Regenerationstage für 2022 zu. Wie komme ich an diese denn ran?
Fallgruppe 6 ist was? Ich bin bei den Amtsvormundschaften beschäftigt.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119124.0.html
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In Hamburg bekommen
Amtsvormundschaften und Jugendgerichtshilfe S15
In Rostock nach einer Stellenüberprüfung: S17.
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In Hamburg bekommen
Amtsvormundschaften und Jugendgerichtshilfe S15
In Rostock nach einer Stellenüberprüfung: S17.
Gibts ne Chance an die Begründung ran zu kommen?
Wir haben mal einen Antrag von 12 auf 14 gestellt, der wurde abgelehnt.
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Meine Antwort bezog sich auf die Vormünder. Nicht die JGH. Letztere haben auch bei uns S12.
Die Begründung kann ich dir leider nicht liefern. Hatte wohl irgendwas mit dem großen Verantwortungsbereich bei den Vormündern zu tun, da sie dem Grunde nach rechtlich die Elternschaft und somit auch komplette Verantwortungsübernahme im Sinne des Sorgerechts für mehrere Mündel übernehmen.
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Meine Antwort bezog sich auf die Vormünder. Nicht die JGH. Letztere haben auch bei uns S12.
Die Begründung kann ich dir leider nicht liefern. Hatte wohl irgendwas mit dem großen Verantwortungsbereich bei den Vormündern zu tun, da sie dem Grunde nach rechtlich die Elternschaft und somit auch komplette Verantwortungsübernahme im Sinne des Sorgerechts für mehrere Mündel übernehmen.
Ja, das hatte ich schon so verstanden ;)
Interessant - wir haben unsere Amtsvormünder vor zwei Jahren mal prüfen lassen. Da kam S12 bei raus, weil das Kindeswohl nicht den Großteil der Arbeit einnimmt.
Bisschen verrückt, wie unterschiedlich sowas gesehen wird.
Danke für deine Rückmeldugn!
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Früher war der Amtsvormund bei uns ein "Verwaltungsmensch", der nach E10/A11 einsortiert war. Wenn ich mir die Tabelle anschaue, ist das gehaltsmäßig zwischen S14 und S15.
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Früher war der Amtsvormund bei uns ein "Verwaltungsmensch", der nach E10/A11 einsortiert war. Wenn ich mir die Tabelle anschaue, ist das gehaltsmäßig zwischen S14 und S15.
Ja früher war das bei uns auch so..
Mittlerweile ist es S12