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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: superbraz am 11.10.2022 16:02
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Kurze Frage...
AN wechselt zum 01.11. den AG von Kommune zu Landkreis, jeweils TVöD VKA.
Somit weder bei AG1 noch bei AG2 Anspruch auf JSZ?
AG1 kein Arbeitsverhältnis zum 01.12.
AG2 kein Arbeitsverhältnis in den Monaten Juli, August und September...
ist das korrekt? oder gibt es da Möglichkeiten?
Vielen Dank!
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Ein Arbeitsverhältnis in den Monaten Juli, August und/oder September ist für die JSZ nicht erforderlich. Bei Einstellung am 01.11. besteht Anspruch auf 2/12 der JSZ.
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danke...
und wie verhält es sich bei einem Wechsel zum 10.11.?
dann gibts beim alten AG 10/12 der JSZ?
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Auch dann stehen 2/12 der JSZ beim neuen AG zu. Beim alten AG fehlt es am Bestand des Arbeitsverhältnisses am 01.12.
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ok vielen dank!