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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Lennywhite am 12.10.2022 19:04

Titel: Tätigkeiten aus anderer Abteilung mit übernehmen?
Beitrag von: Lennywhite am 12.10.2022 19:04
Guten Abend.

Ich hätte eine Frage. Ich bekam von einem Nachbar-Fachbereich ein Angebot, ob ich eine Tätigkeit übernehmen würde, langfristig.


Die neue Tätigkeiten wäre wahrscheinlich E8. Wahrscheinlich würde ich E6z bekommen oder eben die zusätzlich bezahlte Tätigkeiten nach E8.

Unsere Geschäftsstelle sagte heute, es würde nicht gehen. Grund, ich bin in Abt B3.0 und die Tätigkeiten kommen aus C1.0.

Ich weiß aber sehr wohl, dass es Kollegen gibt, bei denen es geklappt hat.

Ich würde Euch gern fragen, ob Ihr mir zustimmt, daß dies klappt. Denn ich möchte am Freitag der Leitung erklären, dss es bei Kollege X auch geklappt hat.

Gruß Lenny
Titel: Antw:Tätigkeiten aus anderer Abteilung mit übernehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 12.10.2022 19:10
Wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit nicht übertragen möchte, möchte er halt nicht. Und wenn doch, dann halt doch. Das ist doch die Entscheidung des Arbeitgebers.
Titel: Antw:Tätigkeiten aus anderer Abteilung mit übernehmen?
Beitrag von: Organisator am 12.10.2022 19:31
Kann gehen, muss aber nicht. Je nach dem, wie der AG das möchte.
Titel: Antw:Tätigkeiten aus anderer Abteilung mit übernehmen?
Beitrag von: Peter1970 am 12.10.2022 22:51
Ich hatte bis 2017 so einen Mix.
Damals hat es geklappt, sie waren offen dafür.
Ich denke auch, dass die zuständigen Abteilungsleitungen/Fachbereichsleitungen mit der Dienststelle kommunzieren sollten. Es gibt da auch einiges zu beachten. Einerseits können es 2 Verträge sein, anderseits auch nicht.