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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lumpi am 14.10.2022 11:44

Titel: Stufenlaufzeit
Beitrag von: Lumpi am 14.10.2022 11:44
Ich bin derzeit in E07, Stufe 3.
Werde nun eine befristete E08 besetzen (bei demselben ArbG) und bekomme daher dann ja eine persönliche Zulage zu E08 Stufe 3.
Sollte ich im Anschluss an die Befristung (Ende 2023) unbefristet übernommen werden, würde ich ja dann fest in E08 Stufe 3 kommen ---> fängt dann die Stufenlaufzeit nochmal von vorne an? Muss ich dann nochmal 3 Jahre in Stufe 3 verharren oder wird die Zeit vom Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit angerechnet???
Titel: Antw:Stufenlaufzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 14.10.2022 11:49
Bei einer dauerhaften Übertragung direkt im Anschluss an die nur vorübergehende Übertragung beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe zu dem Zeitpunkt, den Du mit "nun" bezeichnest.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit
Beitrag von: Lumpi am 14.10.2022 11:58
Danke für Deine Antwort.
Kannst Du mir sagen wo das steht?? Von der Personalstelle habe ich nämlich eine andere Antwort erhalten..
Titel: Antw:Stufenlaufzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 14.10.2022 12:04
In der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 TVÖD.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit
Beitrag von: Lumpi am 14.10.2022 12:18
Merci  :)