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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Chiara2001 am 14.10.2022 15:54

Titel: [Allg] Versetzung trotz Disziplinarverfahrens
Beitrag von: Chiara2001 am 14.10.2022 15:54
Kann ein Dienstherr einen Antrag auf Versetzung mit der Begründung ablehnen, dass gegen den Beamten ein Disziplinverfahren eingeleitet wurde? 
Titel: Antw:Versetzung trotz Disziplinarverfahrens
Beitrag von: Mask am 14.10.2022 16:59
Da eine Versetzung grds. eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn ist (kann versetzen, muss aber nicht) wäre das grundsätzlich erstmal denkbar, ja. Für mehr Aussage bräuchte man mehr Infos
Titel: Antw:[Allg] Versetzung trotz Disziplinarverfahrens
Beitrag von: Casiopeia1981 am 15.10.2022 10:06
Da man keinen Anspruch auf Versetzung hat, kann der Dienstherr relativ leicht und simpel jeden Antrag auf Versetzung ablehnen. Die andere Frage ist: Welcher Dienstherr nimmt einen Beamten im Rahmen einer beantragten Versetzung auf, gegen den ein Disziplinarverfahren aktuell läuft? Oder reden wir hier von einer Umsetzung innerhalb der eigenen Dienststelle?

Welche Art von Dienstvergehen steht denn im Raum?
Titel: Antw:[Allg] Versetzung trotz Disziplinarverfahrens
Beitrag von: Chiara2001 am 16.10.2022 09:47
Zuerst einmal Danke für die Antworten.
Das Disziplinverfahren ist ein Witz, wurde aber eingeleitet. Ist wird ein Verstoß gegen das Vier-Augen-Prinzip vorgeworfen. Man ist einem Betrüger aufgesessen und es ist ein Schaden entstanden der im dreistelligen Bereich liegt. Der Schaden ist somit sehr gering, aber der Dienstherr ....... Personalrat, Anwalt alle finden das wegen dem Vergehen die Einleitung eines Disziplinverfahren außer Verhältnis steht, aber es wurde eingeleitet.  Das Vertrauensverhältnis zu meinem Dienstherr ist daher ein wenig zerrüttet und ich bin auf der Suche nach einer anderen Position bei einer anderer Behörde. Sollte ich einen neuen Dienstherr finden, soll im Zuge der Versetzung der Wechsel stattfinden.
Titel: Antw:[Allg] Versetzung trotz Disziplinarverfahrens
Beitrag von: Casiopeia1981 am 16.10.2022 21:11
Verfahren abwarten und dann weg bewerben.

Wird schwer werden, eine andere Dienststelle oder einen anderen Dienstherrn zu finden, der eine Versetzung mit einem laufenden Diszi mitmachen würde.

Also, Ruhe bewahren, auf Einstellung des Verfahrens abzielen und dann weg!
Titel: Antw:[Allg] Versetzung trotz Disziplinarverfahrens
Beitrag von: Mask am 17.10.2022 06:43
Bin da ganz bei Cassiopeia. Verfahren zu Ende bringen und dann weg. By the way, wenn es eine Pflicht zum vier Augen Prinzip gibt, der Beamte dies missachtet hat und es dadurch zu einem Schaden kam, liegt hier tatsächlich ein Dienstvergehen vor und der Dienstherr hat ein Disziplinarverfahren einzuleiten, sun krasses Fehlverhalten des Dienstherrn sehe ich hier also nicht. Ob das Verfahren dann wegen geringer Schuld wieder eingestellt, oder des nur ein dudu gibt, dass ist wieder was anderes.