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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Girlinpeacetime am 17.10.2022 12:50

Titel: Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Girlinpeacetime am 17.10.2022 12:50
Hallo,
hat schonmal jemand eine höhere Stufe beantragt? Ich bin seit 6 Wochen im ÖD und mit meiner Stufe absolut unzufrieden. Gibt es eine Möglichkeit, eine höhere Stufe zu beantragen?

MFG und danke
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: E15TVL am 17.10.2022 12:53
Nein
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Girlinpeacetime am 17.10.2022 12:56
warum nicht
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Organisator am 17.10.2022 12:58
ist tariflich nicht vorgesehen, dies zu beantragen.
vgl. § 16 TVöD.
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 17.10.2022 13:00
Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus und hätte somit vor Vertragsschluss verhandelt werden müssen.
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: E15TVL am 17.10.2022 13:00
Weil der Tarifvertrag keinen Antrag auf höhere Stufen vorsieht. Auch bei bei absoluter Unzufriedenheit nicht.
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Saggse am 17.10.2022 14:30
Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus und hätte somit vor Vertragsschluss verhandelt werden müssen.
Der Vertrag ist jederzeit kündbar und könnte im Anschluss neu ausgehandelt werden...
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Kühlschrank am 17.10.2022 14:52
Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus und hätte somit vor Vertragsschluss verhandelt werden müssen.
Der Vertrag ist jederzeit kündbar und könnte im Anschluss neu ausgehandelt werden...

Jou - bist du mal zum Chef gegangen und hast gesagt du möchtest deinen Arbeitsvertrag auflösen bzw. kündigen, um im Anschluss einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen (hier: höhere Stufe) auszuhandeln? Glaube nicht, dass das gängige Praxis ist, auch wenn das in der Theorie natürlich möglich wäre.
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: mohlo am 17.10.2022 14:59
Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
aus ihrem Bereich entgegenzuwirken
, kann die Fachkräftezulage entsprechend gewährt
werden.

Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
entgegenzuwirken
, gilt dies entsprechend; in besonderen Fällen kann auch eine
Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen


https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Steve114 am 17.10.2022 15:10
Gute Idee...bis das hier beim SUE so gehandhabt werden würde, müssten nochmals ein paar hundert1000 Erzieher fehlen... 8)
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: WasDennNun am 17.10.2022 15:19
Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus und hätte somit vor Vertragsschluss verhandelt werden müssen.
Der Vertrag ist jederzeit kündbar und könnte im Anschluss neu ausgehandelt werden...

Jou - bist du mal zum Chef gegangen und hast gesagt du möchtest deinen Arbeitsvertrag auflösen bzw. kündigen, um im Anschluss einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen (hier: höhere Stufe) auszuhandeln? Glaube nicht, dass das gängige Praxis ist, auch wenn das in der Theorie natürlich möglich wäre.
Ich kläre mein Gehalt immer vor Abschluss, aber warum sollte man nicht so wie oben beschrieben vorgehen.
Entweder AG braucht und will dich, dann mehr Geld oder andere AG freut sich deinen Leistung zu erhalten.

Ganz normal am Arbeitsmarkt.

Wer sich nur an der Untersten Grenze Orientiert, darf nicht unzufrieden sein.
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Saggse am 17.10.2022 15:25
Jou - bist du mal zum Chef gegangen und hast gesagt du möchtest deinen Arbeitsvertrag auflösen bzw. kündigen, um im Anschluss einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen (hier: höhere Stufe) auszuhandeln? Glaube nicht, dass das gängige Praxis ist, auch wenn das in der Theorie natürlich möglich wäre.
Ich gehe auch nicht nach 6 Wochen zu meinem neuen Chef uns sage ihm: "Im Arbeitsvertrag sah das Gehalt ja noch ganz gut aus, aber jetzt, wo ich damit meine Rechnungen bezahlen muss, stelle ich fest, dass es mir doch zu wenig ist."

Es geht nicht um die Frage, ob das jetzt gängige Praxis ist - es geht schlicht nicht anders. Und wenn ein wirklich dringend benötigter Mitarbeiter die Kündigung einreicht, wird der Arbeitgeber vielleicht nochmal überlegen, ob er ihn ziehen lässt oder ihm ein besseres Angebot macht.

Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: daseinsvorsorge am 17.10.2022 15:36
Ich kläre mein Gehalt immer vor Abschluss, aber warum sollte man nicht so wie oben beschrieben vorgehen.
Entweder AG braucht und will dich, dann mehr Geld oder andere AG freut sich deinen Leistung zu erhalten.

Ganz normal am Arbeitsmarkt.Wer sich nur an der Untersten Grenze Orientiert, darf nicht unzufrieden sein.
Genauso hat sich der Gesetzgeber das mit der negativen Koalitionsfreiheit gedacht; aber warum orientieren sich dann 95% der Nichtorganiserten an der untersten Grenze? Sie könnten als freie AN doch deutlich über dem Ergebnis der Gewerkschaften abschließen. Aber nur dann,wenn die AGs den Eindruck hätten; sie sind unverzichtbar. Haben die AGs aus ihrer Sicht aber nicht. Ob diese Haltung der AGs klug ist, ist eine andere Frage.
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: WasDennNun am 17.10.2022 15:41
Ich kläre mein Gehalt immer vor Abschluss, aber warum sollte man nicht so wie oben beschrieben vorgehen.
Entweder AG braucht und will dich, dann mehr Geld oder andere AG freut sich deinen Leistung zu erhalten.

Ganz normal am Arbeitsmarkt.Wer sich nur an der Untersten Grenze Orientiert, darf nicht unzufrieden sein.
Genauso hat sich der Gesetzgeber das mit der negativen Koalitionsfreiheit gedacht; aber warum orientieren sich dann 95% der Nichtorganiserten an der untersten Grenze? Sie könnten als freie AN doch deutlich über dem Ergebnis der Gewerkschaften abschließen. Aber nur dann,wenn die AGs den Eindruck hätten; sie sind unverzichtbar. Haben die AGs aus ihrer Sicht aber nicht. Ob diese Haltung der AGs klug ist, ist eine andere Frage.
Deswegen erhält ja auch jeder AN das Entgelt was er verdient.
Egal ob mit oder ohne Gewerkschaften.
Und die schwachen und leicht ersetzbaren, die nicht wissen was sie unterschreiben, bekommen durch die Dummheit der AGs sogar mehr. Da sie vom AG mehr angeboten bekommen als er ihnen anbieten müsste.
Einer der positiven Nebeneffekte aus Zeiten, als Gewerkschaften noch einen Klassenkampf führten?
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: Kühlschrank am 17.10.2022 16:20
Jou - bist du mal zum Chef gegangen und hast gesagt du möchtest deinen Arbeitsvertrag auflösen bzw. kündigen, um im Anschluss einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen (hier: höhere Stufe) auszuhandeln? Glaube nicht, dass das gängige Praxis ist, auch wenn das in der Theorie natürlich möglich wäre.
Ich gehe auch nicht nach 6 Wochen zu meinem neuen Chef uns sage ihm: "Im Arbeitsvertrag sah das Gehalt ja noch ganz gut aus, aber jetzt, wo ich damit meine Rechnungen bezahlen muss, stelle ich fest, dass es mir doch zu wenig ist."

Es geht nicht um die Frage, ob das jetzt gängige Praxis ist - es geht schlicht nicht anders. Und wenn ein wirklich dringend benötigter Mitarbeiter die Kündigung einreicht, wird der Arbeitgeber vielleicht nochmal überlegen, ob er ihn ziehen lässt oder ihm ein besseres Angebot macht.

Da gehe ich auch mit dir. Nur wird denn im öD flächendeckend so gehandelt, dass der AG bei Kündigung überlegt, ob er dem AN ein besseres Angebot macht? Die AG, die das erkannt haben, um Personal zu halten werden das sicherlich tun.
Leider ist das bei uns und bei den Nachbarkommunen eins der größten Probleme Personal zu halten. Es wird nach dem Motto "Reisende soll man nicht aufhalten" gehandelt. Dabei wäre ein "neues Angebot" mit bspw. einer Stufenerhöhung ein Mittel, um den AN ggf. zu halten. Hier wird davon leider kein Gebrauch gemacht => Fach- oder gut ausgebildete Kräfte gehen verloren => qualitativ gleichwertiges Personal wird nicht eingestellt bzw. nicht gefunden...
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 17.10.2022 16:24
Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten setzt ein Personalgewinnungsproblem voraus und hätte somit vor Vertragsschluss verhandelt werden müssen.
Der Vertrag ist jederzeit kündbar und könnte im Anschluss neu ausgehandelt werden...

Wenn sich der Kündigende im anschließenden Auswahlverfahren durchsetzt…
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 17.10.2022 16:27
Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
aus ihrem Bereich entgegenzuwirken
, kann die Fachkräftezulage entsprechend gewährt
werden.

Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
entgegenzuwirken
, gilt dies entsprechend; in besonderen Fällen kann auch eine
Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen


https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte

In der ohnehin tariflich irrelevanten Richtlinie geht es um die Ausgestaltung der übertariflichen Fachkräftezulage sowie der Vorweggewährung von Stufen. Beides läßt die Stufe unberührt.
Titel: Antw:Beantragung höhere Stufe
Beitrag von: JesuisSVA am 17.10.2022 16:30
Ich kläre mein Gehalt immer vor Abschluss, aber warum sollte man nicht so wie oben beschrieben vorgehen.
Entweder AG braucht und will dich, dann mehr Geld oder andere AG freut sich deinen Leistung zu erhalten.

Ganz normal am Arbeitsmarkt.Wer sich nur an der Untersten Grenze Orientiert, darf nicht unzufrieden sein.
Genauso hat sich der Gesetzgeber das mit der negativen Koalitionsfreiheit gedacht; aber warum orientieren sich dann 95% der Nichtorganiserten an der untersten Grenze? Sie könnten als freie AN doch deutlich über dem Ergebnis der Gewerkschaften abschließen. Aber nur dann,wenn die AGs den Eindruck hätten; sie sind unverzichtbar. Haben die AGs aus ihrer Sicht aber nicht. Ob diese Haltung der AGs klug ist, ist eine andere Frage.

Gibt es irgendeinen Nachweis zur Behauptung hinsichtlich des Anteils der freien Arbeitnehmer, die mehr als das tarifliche Minimum erhalten oder ist das einfach mal wieder eine Behauptung vom Paula-Thiede-Ufer? Und wie verhält sich der Anteil bei den Gewerkschaftern, denen ja gleiches offenstünde?