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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: ManuelM am 17.10.2022 19:57
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Hallo an Alle!
Es würde mich mal interessieren, wie es sich verhält wenn ein (Bundes)Beamter längere Zeit z. B. wegen Krankheit oder Elternzeit nicht an der Dienststelle ist und es in diesem Zeitraum Stellenausschreibungen gibt, auf die sich der Beamte bewerben könnte.
Müsste die Personalstelle den Beamten über die Stellenausschreibung informieren?
Falls ja, gibt es da eine Fundstelle und Unterschiede zwischen Beamten in Elternzeit bzw. Beamten im Krankenstand?
Vielen Dank und einen schönen Abend.
Gruß
Manuel
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Eine vergleichbare Frage wurde hier schon mal behandelt:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=115079.0