Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: sunflower95 am 18.10.2022 08:25
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Guten Morgen liebe Öffis, ich stehe vor einer Verbeamtung auf Probe im Land Berlin und überlege ob ich sie machen soll oder nicht. Gestern habe ich hier im Forum gelesen, dass die Übernahme von Landesbeamten in andere Länder / den Bund immer an verschiedenen Voraussetzungen geknüpft ist und nicht immer möglich ist.
Welche Voraussetzungen/ Weiterbildungen muss ich als Berliner Beamte haben um deutschlandweit eingesetzt werden zu können?
Über mich: Ich habe ein Bachelor Studium der Wirtschaftswissenschaften und die Basisqualifikation 1 abgeschlossen.
Viele Grüße
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Dafür musst du die jeweiligen Landesgesetze lesen. Das sind aktuell nun mal 17...
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Erstmal danke für die Rückmeldung, aber ehrlich gesagt kann ich damit nichts anfangen 😅. Kann hier bitte jemand etwas genauer drauf eingehen?
Wäre sehr nett.
Viele Grüße
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Als Berliner Landesbeamtin ist ihre Chance auf einem Bundesweitem Einsatz ziemlich genau 0.
Oder darf man die Frage so verstehen, das Sie sich in andere Bundesländer bewerben wollen?
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Die Anerkennung von laufbahnbefähigungen bei einem Einsatzwunsch in anderen Bundesländern im Rahmen eines Versetzungsverfahrens ist unproblematisch.
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Erstmal vielen Dank für die weiteren Rückmeldungen. Es sieht so aus, dass ich mich im Land Berlin verbeamten lassen kann. Aber ich weiß nicht wie das Leben so spielt und spätestens wenn mal Kinder kommen möchte ich zu 100% weg aus der Hauptstadt. Geschweige das Berlin meiner Meinung nach nichts für das Alter ist.
Warum nun verbeamten - es macht mir richtig Spaß für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein und das möchte ich gerne mein ganzes Leben lang machen. Ob als Landes- oder Bundesbeamtin ist mir egal. Nur es kann nicht ewig Berlin sein. Und daher muss ich wissen ob ich mich auch in andere Bundesländer versetzen lassen kann. Denn wenn nicht macht eine Verbeamtung für mich keinen Sinn.
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Kurze Antwort: Eine Versetzung in jede Stadt der Republik ist möglich.
Längere Antwort: Einen Anspruch auf Versetzung gibt es nicht, die abgebende Dienststelle kann aus „zwingenden dienstlichen Gründen“ die Versetzung verzögern oder ganz ablehnen. Sehr gute Chancen bestehen allerdings immer dann, wenn familiäre Gründe vorliegen. Das kann die Zusammenführung der Familie sein (Partner hat festen Job in der anderen Stadt) oder auch Pflege- und Betreuungsaufgaben.
Unmittelbare Nachteile können durch die Versetzung im Wesentlichen auf zwei Ebenen entstehen:
- das neue Bundesland hat bei gleicher BesGr einen niedrigen Tabellenbetrag
- das neue Bundesland hat andere, schwierigere Voraussetzungen für einen Laufbahnwechsel
Fazit: Mit ein wenig Geduld ist das alles kein Problem.
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es macht mir richtig Spaß für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein und das möchte ich gerne mein ganzes Leben lang machen.
Sicher? (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119213.0.html) ;)
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Eine Sache, worauf du meiner Meinung nach achten solltest, ist dich als Beamter, der für Bundeslandwechsel offen ist, privat zu versichern.
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Ich verstehe das Problem nicht. Man muss als Beamter des Landes Berlin nicht in Berlin wohnen. Und das Land Berlin hat ja auf engstem Raum so ziemlich alles an Behörden anzubieten, was sonst so verteilt ist. Da kann man sich dann intern umsetzen lassen, falls man mal unzufrieden mit dem Job wird.
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Ich verstehe das Problem nicht. Man muss als Beamter des Landes Berlin nicht in Berlin wohnen. Und das Land Berlin hat ja auf engstem Raum so ziemlich alles an Behörden anzubieten, was sonst so verteilt ist. Da kann man sich dann intern umsetzen lassen, falls man mal unzufrieden mit dem Job wird.
Vielleicht will er einfach aus welchen Gründen auch immer mal nach NRW oder RLP wechseln. Ist doch ok, wenn er sich vorher erkundigt als hinterher zu jammern.
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Moin,
ich sehe für einen realistischen deutschlandweiten Einsatz die der Laufbahnbefähigung zu Grunde liegende Qualifikation als Hindernis an. Insbesondere kleinere Verwaltungen werden Stellen in denen ein Bachelor Studium der Wirtschaftswissenschaften im Anforderungsprofil genannt ist, eher selten als Beamtenstellen ausweisen.
Grüße
Hain
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Das Land Berlin kann einen Beamten nur innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches umsetzen.
Bei einer Versetzung außerhalb des Landes Berlin verliert ein Beamter seine bisherige Amtsstelle und erhält ein neues abstrakt-funktionelles Amt bei einem neuen Dienstherrn. Man wechselt also quasi den "Arbeitgeber".
Daher muss es erst einmal einen neuen Dienstherrn (Arbeitgeber) geben, der Dich haben will und bereit ist, Dich zu den gleichen Konditionen (z.B. A 10) zu übernehmen und der alte Dienstherr muss bereit sein, Dich gehen zu lassen. Dazu muss es mit der Qualifikation überhaupt (Beamten-)Planstellen in dem Wunsch Bundesland geben und, wie Hain zutreffend geäußert hat, ist ein Bachelor Studium der Wirtschaftswissenschaft im Bereich des Berufsbeamtentums eher ein Inselbegabung.
Wenn das Land Berlin Dich nicht gehen lassen will, gibt es noch die Möglichkeit der Raubernennung durch den neuen Dienstherrn, was aber regelmäßig mit der Übernahme der Pensionslasten von dem früheren Dienstherrn verbunden ist und somit mit zunehmender Berufserfahrung immer problematischer wird.
Dann kann es sein, dass man bei dem neuen Dienstherrn lediglich eine Stelle als Angestellter angeboten bekommt, das Beamtenverhältnis aufgeben müsste und bezüglich der Zeiten als Beamter in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würde.
Eine Umsetzung in ein anderes Bundesland wäre bei einer Bundesbehörde mit verschiedenen Außenstellen sicherlich sehr viel einfacher. Ob es allerdings eine Bundesbehörde gibt, die derzeit Wirtschafstwissenschaftler verbeamtet und zudem noch viele Zweigstellen in anderen Bundesländern hat, ist mir nicht bekannt.
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Erstmal vielen Dank für die weiteren Rückmeldungen. Es sieht so aus, dass ich mich im Land Berlin verbeamten lassen kann. Aber ich weiß nicht wie das Leben so spielt und spätestens wenn mal Kinder kommen möchte ich zu 100% weg aus der Hauptstadt. Geschweige das Berlin meiner Meinung nach nichts für das Alter ist.
Warum nun verbeamten - es macht mir richtig Spaß für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein und das möchte ich gerne mein ganzes Leben lang machen. Ob als Landes- oder Bundesbeamtin ist mir egal. Nur es kann nicht ewig Berlin sein. Und daher muss ich wissen ob ich mich auch in andere Bundesländer versetzen lassen kann. Denn wenn nicht macht eine Verbeamtung für mich keinen Sinn.
Bei deinen Wünschen bzgl. der Flexibilität ist die Verbeamtung der absolut falsche Weg.
Werde Angestellter und dir steht die Welt offen, werde Beamter, dann musst du dich mit dem besonderen Dienst und Treueverhältnis anfreunden.
Auch als Angestellter kannst du für Bürgerinnen und Bürger da zu sein !
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Würde es denn helfen, wenn ich zusätzlich noch den Verwaltungslehrgang 2 (+ Prüfung Verwaltungsfachangestellte) ablege?
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Meinte natürlich Verwaltungsfachwirtin und nicht Verwaltungsfachangestellte 😅
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Würde es denn helfen, wenn ich zusätzlich noch den Verwaltungslehrgang 2 (+ Prüfung Verwaltungsfachangestellte) ablege?
Nein, weil Du den grundlegenden Zusammenhang nicht verstanden hast. Ein Landesbeamter verbleibt i.d.R. in seinem Bundesland, Wechsel sind - bezogen auf die Gesamtzahl der Beamtenschaft in den Ländern - die absolute Ausnahme.
Bundesbeamte haben mehr Flexibilität, dafür aber auch ein abstrakt höheres Risiko, dass es gegen ihren Willen passiert.
Ich rate im Ergebnis ebenfalls dringend dazu, die Verbeamtung abzulehnen und noch etwas Studium der Rechtsgrundlagen zu betreiben.
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Naja. Es geht nicht darum quer durch die Bundesrepublik zu touren. Es geht darum in 5 bis 10 Jahren einmalig in ein anderes Bundesland zu einem anderen Dienstherren versetzt zu werden. Und in dem Fall das es möglich ist bereits jetzt optimal darauf hin zu arbeiten.
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Eine Verbeamtung ist natürlich auch mit dem vorhandenen Bachelor möglich. Mindestens im Bundesbereich. Wie es da bei den einzelnen Ländern aussieht entzieht sich meiner Kenntnis, ich meine aber, dass diese teilweise noch etwas starrer bei der Zuerkennung der Laufbahnbefähigung sind. Im Bundesbereich besteht grundsätzlich das Risiko einer bundesweiten Versetzung (auch gg. den eigenen Willen).
Für später: Es gibt aber natürlich auch nicht überall bundesweit entsprechende Behörden. Zumal nicht zwingend in jedem Dorf, wenn man es mal "ruhiger" haben möchte. Das sollte einem auch schon bewusst sein und sich vorher schlau machen, falls man da jetzt schon eine Tendenz hat wohin es später örtlich gehen soll.
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Naja. Es geht nicht darum quer durch die Bundesrepublik zu touren. Es geht darum in 5 bis 10 Jahren einmalig in ein anderes Bundesland zu einem anderen Dienstherren versetzt zu werden. Und in dem Fall das es möglich ist bereits jetzt optimal darauf hin zu arbeiten.
Denn wo das Strenge mit dem Zarten,
Wo Starkes sich und Mildes paarten,
Da gibt es einen guten Klang.
Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
Ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.