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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kollegeblock am 18.10.2022 10:45

Titel: TV-V nach 31.12.2022
Beitrag von: Kollegeblock am 18.10.2022 10:45
Guten Tag,

ich bin neu im TV-V und sehe auf der Website, dass die Gehaltstabelle nur bis zum 31.12.2022 gilt. Was passiert danach? Wird die Gültigkeit der bestehenden Tabelle verlängert bis die Tarifrunden 2023 abgeschlossen sind?

Viele Grüße
euer Kollegeblock
Titel: Antw:TV-V nach 31.12.2022
Beitrag von: Bastel am 18.10.2022 10:48
Es gibt dann nur noch den Mindestlohn bis alle Verhandlungen beendet sind.
Titel: Antw:TV-V nach 31.12.2022
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 18.10.2022 11:09
Ich dachte es gibt Bürgergeld. :P


Bis zur nächsten Einigung gehts weiter, wie bisher auch.
Titel: Antw:TV-V nach 31.12.2022
Beitrag von: Rene am 18.10.2022 11:30
Guten Tag,

ich bin neu im TV-V und sehe auf der Website, dass die Gehaltstabelle nur bis zum 31.12.2022 gilt. Was passiert danach? Wird die Gültigkeit der bestehenden Tabelle verlängert bis die Tarifrunden 2023 abgeschlossen sind?

Viele Grüße
euer Kollegeblock

behalten ihre Gültigkeit, um dann, je nach Ergebnis der Tarifverhandlungen, rückwirkend erhöht zu werden.
Also mutmasslich im Mai/Juni Nachberechnungen für die Monate Januar - ?