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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gundi72 am 18.10.2022 14:05
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Hallo zusammen,
es wurde ein Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub gestellt und der AN ist nun krank geschrieben und kann den Sonderurlaub nicht antreten. Kann der AN den Antrag wieder zurück nehmen oder rückgängig machen??
Vielen Dank.
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Hallo zusammen,
es wurde ein Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub gestellt und der AN ist nun krank geschrieben und kann den Sonderurlaub nicht antreten. Kann der AN den Antrag wieder zurück nehmen oder rückgängig machen??
Vielen Dank.
Wenn der AG dem zustimmt, sicher. Aber warum sollte der AG zustimmen?
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das stimmt! Aber ich verstehe immer noch nicht wirklich, warum zustimmen
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Naja, der AN hat beim AG beantragt, dass er an bestimmten Tagen unter Verzicht auf das Entgelt nicht zu arbeiten braucht. Genau das hat er ja auch getan - er hat nicht gearbeitet. So gesehen hat er den Sonderurlaub auch angetreten...
Das dies aus einem anderen Grund geschehen ist, als ursprünglich geplant, ist nicht "Problem" des Arbeitgebers.
(Wie sagt der Jurist, "unbeachtlicher Motivirrtum"?)
Warum sollte der AG also sagen:
"Du wolltest nicht kommen und kein Geld haben - Du warst nicht da, hier ist dein Geld?"
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Ist es im Internetzeitalter denn wirklich so schwierig, einen Spammer, der mit irgendwelchem Blödsinnsgebrabbel einen nur leidlich versteckten Link verbreiten möchte, zu erkennen und zu ignorieren?