Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Sepra am 18.10.2022 20:05
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Hallo,
ich habe bei Beck-online gelesen, dass zum Jahresende die Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre in BW außer Kraft tritt.
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271 (https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271)
Kann mir jemand sagen, welche Auswirkung das auf die Beförderung von Beamten in BW hat? Die persönliche Wartezeit bleibt davon doch unberührt und es wirkt sich lediglich auf die Stellensperrung aus oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Sepra
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Hallo,
ich habe bei Beck-online gelesen, dass zum Jahresende die Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre in BW außer Kraft tritt.
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271 (https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271)
Kann mir jemand sagen, welche Auswirkung das auf die Beförderung von Beamten in BW hat? Die persönliche Wartezeit bleibt davon doch unberührt und es wirkt sich lediglich auf die Stellensperrung aus oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Sepra
Ist die persönliche Wartezeit von 6 Monaten nicht aus Ziffer 2.1 eben jener nun außer Kraft tretenden Beförderungssperre? Oder meinst du §34 LBG?
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Es bedeutet insebsondere, dass die Wartezeit, die meines Wissens je nach Amt auch länger wie 6 Monte sein kann, wegfällt und die Stellen sofort neu besetzt werden können.
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Hallo,
ich habe bei Beck-online gelesen, dass zum Jahresende die Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre in BW außer Kraft tritt.
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271 (https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fges%2Fbwvwv294271%2Fcont%2Fbwvwv294271.htm&anchor=Y-100-G-BWVWV294271)
Kann mir jemand sagen, welche Auswirkung das auf die Beförderung von Beamten in BW hat? Die persönliche Wartezeit bleibt davon doch unberührt und es wirkt sich lediglich auf die Stellensperrung aus oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Sepra
Ist die persönliche Wartezeit von 6 Monaten nicht aus Ziffer 2.1 eben jener nun außer Kraft tretenden Beförderungssperre? Oder meinst du §34 LBG?
Das ist die Frage, die ich mir stelle, ich beziehe mich aber auf §20 LBG BW. Inwiefern wirkt sich der Wegfall der VwV beispielsweise auf §20(3), 3 aus? Sind die einzelnen Beförderungsämter weiterhin mit Dauer von mind. einem Jahr zu durchlaufen?
Es ist mir nicht ganz klar, ob dies nun die persönliche Wartezeit (=Beförderungssperre) oder die Stellenbesetzungsperre ist.