Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: ascitiesburn am 19.10.2022 10:58
-
Hallo in die Runde,
ich bin in einem Unternehmen beschäftigt, dass in Anlehnung an den TVöD bezahlt. Die wöchentliche Arbeitzeit beträgt 39 Std.
Jetzt ist es hier bzgl. der Gleitzeit so, dass man freitags lediglich von 07:00 - 15:00 Uhr eine Zeiterfassung möglich ist. Mit Pausenabzug hat man also gar nicht die Möglichkeit auf die 07:48 zu kommen. Von Montag bis Donnerstag geht die Gleitzeit bis 17:00 Uhr, also hat man generell natürlich die Möglichkeit, auf seine Wochenstundenanzahl zu kommen.
Meine Frage hierzu:
Muss es der AG ermöglichen, dass man die Möglichkeit hat, JEDEN Arbeitstag zumindest 07:48 Std. zu arbeiten, oder reicht es aus, wenn man die Möglichkeit dazu hat, auf die 39 Std. pro Woche kommen.
Vielen Dank!
-
Nein, muss er nicht. Es gibt kein "Anrecht" auf Gleitzeit, also auch kein Anrecht darauf, auf Ausweitung der möglichen Gleitzeit zu bestehen. Ein großer Teil im öD kann übrigens gar keine Gleitzeit nutzen...
Sie haben doch die Möglichkeit die ganze Woche so zu gestalten, dass Sie am Ende auf Ihre 39 h kommen.
Lösung Ihrer enormen Probleme: Einfach Mo-Do ganze 5 Minuten länger arbeiten, da machen Sie sogar Plus.
Alternativ Mo und Di 4 und Mi und Do 5 Minuten.....
-
Wie viele Stunden werden denn bei Urlaub und/oder Zeitausgleich berücksichtigt am Freitag?
-
Nein, muss er nicht. Es gibt kein "Anrecht" auf Gleitzeit, also auch kein Anrecht darauf, auf Ausweitung der möglichen Gleitzeit zu bestehen. Ein großer Teil im öD kann übrigens gar keine Gleitzeit nutzen...
Sie haben doch die Möglichkeit die ganze Woche so zu gestalten, dass Sie am Ende auf Ihre 39 h kommen.
Lösung Ihrer enormen Probleme: Einfach Mo-Do ganze 5 Minuten länger arbeiten, da machen Sie sogar Plus.
Alternativ Mo und Di 4 und Mi und Do 5 Minuten.....
Zunächst vielen Dank für die Antwort. Es ist aber doch immer wieder erstaunlich, welch ein Sarkasmus einem entgegengebracht wird. Ist ja nicht nötig....
Es könnte ja auch Gründe geben (zB Kinder), die es einem eben nicht ermöglichen viel länger zu arbeiten. Abgesehen davon hat mich schlicht der Sachverhalt hierzu interessiert. Es wäre wünschenswert, wenn einfach neutral und wertfrei geantwortet wird. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. Frustration, Unzufriedenheit, Borniertheit, nervliche Anspannung etc.) dann vielleicht lieber gar nicht antworten.
Und dennoch: Danke für Ihre Mühe!
-
Wie viele Stunden werden denn bei Urlaub und/oder Zeitausgleich berücksichtigt am Freitag?
Und liebes @ascitiesburn
würden sie so nett sein die wichtige obige Frage beantworten, damit man noch weiter ihre Fragestellung bearbeiten kann.
-
07:48
-
Dann behaupte ich mal, dass der AG dir auch dir Möglichkeiten geben muss, diese geleistete Sollarbeitszeit einzutragen.
Also von 7:00 bis 15:18
-
Worauf sollte sich ein solcher Anspruch stützen?
-
Dann behaupte ich mal, dass der AG dir auch dir Möglichkeiten geben muss, diese geleistete Sollarbeitszeit einzutragen.
Also von 7:00 bis 15:18
Ok, vielen Dank.
-
Worauf sollte sich ein solcher Anspruch stützen?
Der AG teilt mich für diese Arbeitszeit ein.
-
Wo und wie täte er dies? Vielmehr führt Gleitzeit doch zu einer zeitlichen Selbstdisposition des Arbeitnehmers.
-
Es könnte ja auch Gründe geben (zB Kinder), die es einem eben nicht ermöglichen viel länger zu arbeiten.
Es dürfte keinen tatsächlichen Grund geben, der es einem in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmer unmöglich macht, in der Zeit von Montag bis Donnerstag 18 Minuten für den Freitag (mithin viereinhalb Minuten im Tagesdurchschnitt) herauszuarbeiten.
Wir reden hier also nicht über ein faktisches sondern über ein rechtstheoretisches Problem.
Und ein rechtliches Hindernis, das die Ausgestaltung der Gleitzeit in Form der beschriebenen Dienstvereinbarung tangiert, ist für mich nicht erkennbar.
-
Nun, ich habe im Rahmen des 9-Euro-Tickets festgestellt, daß es sehr schwer ist bei Bahnbenutzung seine Arbeitszeiten vernünftig hinzubekommen, solange man an Kernzeiten gebunden ist. Würde man es auf unserer Verbindung hier konsequent durchziehen, müsste man wohl ständig zwei Stunden Mittagspause machen oder 20 freie Freitage im Jahr nehmen. ;)
-
Was ist denn die sachliche Idee hinter dem Zeitfenster am Freitag ? Geht es da ums Energiesparen (sprich nach 15 wird das Gebäude "deaktiviert") ? Meistens geht Kernarbeitszeit/verpflichtende Anwesenheitszeit ja in die andere Richtung - als nicht nach 7 Uhr und nicht vor 15 Uhr im genannten Fall.