Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: krille2112 am 19.10.2022 15:10
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HI all,
ich arbeite seit 5 Jahren in einem befristeten Verhältnis im öffentlichen Dienst.
Da mein PI jetzt von Köln nach München wechselt, wird unsere Arbeitsgruppe aufgelöst.
Einige Kollegen gehen jetzt natürlich direkt. Ich habe ggf. die Möglichkeit bald zu wechseln, könnte aber ggf. auch später wechseln, was meinen derzeitigen Arbeitgeber sicher sehr entgegenkommen würde. (Ich wurde schon gefragt, ob ich nochmal aufstocken will, weil ich derzeit nur 65% Arbeite)
Aus anderen Bereichen habe ich von Bonuszahlungen gehört, für Mitarbeiter, die "bis kurz vor Ende" bleiben. Weil ja eben Umzug und alles auch noch geregelt werden will.
Weiß jemand ob das im TVL auch möglich ist, und wie da die jeweiligen Regularien sind?
Danke und viele Grüße
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Kein Regelungstatbestand vom TV-L
Der AG kann es aber natürlich machen.
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Da wäre doch bestimmt eine Stufenvorweggewährung möglich. Die kann der AG ja jederzeit widerrufen und das Problem wäre gelöst. Alles eine Sache der Verhandlung. Aber wieso bist Du seit 5 Jahren befristet angestellt?
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Da wäre doch bestimmt eine Stufenvorweggewährung möglich. Die kann der AG ja jederzeit widerrufen und das Problem wäre gelöst. Alles eine Sache der Verhandlung. Aber wieso bist Du seit 5 Jahren befristet angestellt?
Also ich war über 20 Jahre befristet angestellt, da sind 5 Jahre ja schnell erreicht.
Die §16.5 ist sicherlich denkbar, aber hat ja auch seine "Vorgaben" (Bindung qual. Personal z.B.)
Also so einfach willkürlich da was zahlen ist nicht möglich, kann aber als üT Deckmantel genutzt werden.
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Da wäre doch bestimmt eine Stufenvorweggewährung möglich. Die kann der AG ja jederzeit widerrufen und das Problem wäre gelöst. Alles eine Sache der Verhandlung. Aber wieso bist Du seit 5 Jahren befristet angestellt?
Also ich war über 20 Jahre befristet angestellt, da sind 5 Jahre ja schnell erreicht.
Die §16.5 ist sicherlich denkbar, aber hat ja auch seine "Vorgaben" (Bindung qual. Personal z.B.)
Also so einfach willkürlich da was zahlen ist nicht möglich, kann aber als üT Deckmantel genutzt werden.
Also wenn die Kollegen jetzt schon in Scharen gehen, sollte doch die Begründung locker gegeben sein. Die Frage ist halt ob der AG das überhaupt will. Der AN hätte ja durchaus monetäre Vorteile.
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Wenn es nur um eine Verlängerung der Bindung und nicht dauerhafte Bindung geht ?
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Wenn alle gehen und kündigen bleibt halt nicht viel Spielraum das den wenigen Kollegen noch schmackhaft zu machen bis zum Ende zu bleiben. Aber flexibel ist meiner Erfahrung nach im ÖD eher ein Fremdwort.