Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Beamtenmichel am 20.10.2022 18:48
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Servus,
Ist es zutreffend dass man sich als BW Beamter A11 direkt auf eine A13er Stelle bewerben kann und - sollte sich kein anderer Kollege bewerben - ZWINGEND den Zuschlag für den DP erhält, auch wenn man noch nicht alle Voraussetzungen gem. Personalentwicklungskonzeption für Beamte der Bundeswehr erfüllt?
Sprich in diesem Fall:
Mindestens A12 (Stehzeit 3 Jahre) sowie 2 Verwendungen in A12?
Beste Grüße
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Nein.
Wenn der Dienstherr nicht von Deiner künftigen Eignung überzeugt ist, kann er das Verfahren auch einfach beenden und erneut zur Ausschreibung bringen.
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Wenn es ein Personalentwicklungskonzept gibt, wird es hoffentlich auch Anwendung finden. Sonst wäre es überflüssig. Die Rahmenbedingungen wurden ja skizziert, so eine Bewerbung landet vermutlich auf dem C Stapel. Aber was spricht dagegen es einfach auszuprobieren oder in der Dienststelle nachzufragen.