Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Verena2511 am 20.10.2022 19:05
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Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen und evtl kann mir hier ja jemand helfen bzw. hatte schon Erfahrungen mit meinem Fall, der folgender wäre:
Ich arbeite seit 01.05.2019 in einem Jobcenter und wurde damals befristet in E9a eingestellt. Zum 13.09.2021 habe ich das Jobcenter gewechselt und war weiterhin befristet angestellt. Nun hat es sich so ergeben, dass ich zum 01.01.2022 einen entfristeten Vertrag bekommen konnte. Da ich nicht im öffentlichen Dienst gelernt habe, muss ich nun den Beschäftigtenlehrgang I absolvieren. Mit dem entfristeten Vertrag wurde ich in E8 mit Ausgleichszahlung auf E9a eingruppiert. Nun hätte zum 01.05.202022 ja normalerweise die Stufenvorrückung in Stufe 3 erfolgen müssen. Die Stufe 3 steht auch auf meinem Lohnzettel, aber die Ausgleichszahlung wurde verringert, sodass ich letztendlich dasselbe Geld wie in Stufe 2 erhalte. Begründung des Landratsamts ist, dass mit Übernahme der höherwertigen Tätigkeit die Stufenlaufzeit neu beginnt und ich somit erst ab 01.01.2024 bzw. mit Abschluss des BLI die tatsächliche Stufe 3 erhalte.
Meine Frage wäre, ob dies so korrekt ist, da ich ja tatsächlich keine höherwertige Tätigkeit übernommen habe, sondern diese bereits seit 01.05.2019 ausübe?
Vielen Dank im Voraus schon mal für die Antworten.
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Unterscheidet sich der hier geschilderte Sachverhalt außer in der Überschrift vom Sachverhalt im anderen Thread?
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Nein, habe es aus Versehen zweimal gepostet und konnte den ersten Beitrag selbst nicht löschen.