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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Dienstbeflissen am 21.10.2022 12:27

Titel: Entfernung Führungszeugnis aus Personalakte
Beitrag von: Dienstbeflissen am 21.10.2022 12:27
Angenommen in der Personalakte befindet sich ein Führungszeugnis mit Einträgen. Wann wäre dieses aus der Personalakte zu entfernen? Für Hamburg nach drei Jahren auf Antrag gem. §90 (2) HmbBG ?

Danke!
Titel: Antw:Entfernung Führungszeugnis aus Personalakte
Beitrag von: bettelmusikant am 21.10.2022 14:00
Guter Punkt, ich lese das  so, dass das von Amts wegen geschehen muss, und nicht erst auf Antrag (aber mit Zustimmung des Beamten).

Zitat
Mitteilungen in Strafsachen, soweit sie nicht Bestandteil einer Disziplinarakte sind, sowie Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sind mit Zustimmung der Beamtin oder des Beamten nach drei Jahren zu entfernen und zu vernichten.

...sofern eben kein Hemmungsgrund besteht.

Folgefrage: Sind dann nicht in allen Personalakten alle FZ zu entfernen, die im Zuge von Einstellungen angefragt worden sind...?

Ergänzung zur Folgefrage: Ja, offensichtlich:
Zitat
...sind sie ebenso, wie Auszüge aus dem Bundeszentralregister, die bei Einstellung, Übernahme usw. angefordert wurden, nach drei Jahren zu entfernen.
Titel: Antw:Entfernung Führungszeugnis aus Personalakte
Beitrag von: D-x am 24.11.2022 07:43
Gibt es da auch eine bundesweite Regelung oder weitere landesspezifische? Ob das bei uns (Niedersachsen) so gemacht wird würde ich bezweifeln und daher dann einmal prüfen.
Titel: Antw:Entfernung Führungszeugnis aus Personalakte
Beitrag von: bettelmusikant am 24.11.2022 08:53
Landesrechtliche Regelung im jeweiligen Landesbeamtengesetz
§ 93 Absatz 2 Niedersächsisches Beamtengesetz hat die identische Regelung
Titel: Antw:Entfernung Führungszeugnis aus Personalakte
Beitrag von: DiVO am 24.11.2022 14:40
Angenommen in der Personalakte befindet sich ein Führungszeugnis mit Einträgen. Wann wäre dieses aus der Personalakte zu entfernen? Für Hamburg nach drei Jahren auf Antrag gem. §90 (2) HmbBG ?

Danke!

Ich halte es für problematisch überhaupt ein Führungszeugnis in der Personalakte aufzubewahren.
Titel: Antw:Entfernung Führungszeugnis aus Personalakte
Beitrag von: Organisator am 24.11.2022 16:45
Angenommen in der Personalakte befindet sich ein Führungszeugnis mit Einträgen. Wann wäre dieses aus der Personalakte zu entfernen? Für Hamburg nach drei Jahren auf Antrag gem. §90 (2) HmbBG ?

Danke!

Ich halte es für problematisch überhaupt ein Führungszeugnis in der Personalakte aufzubewahren.

Gibts dafür nicht Nebenakten?
Titel: Antw:Entfernung Führungszeugnis aus Personalakte
Beitrag von: DiVO am 25.11.2022 09:30
Angenommen in der Personalakte befindet sich ein Führungszeugnis mit Einträgen. Wann wäre dieses aus der Personalakte zu entfernen? Für Hamburg nach drei Jahren auf Antrag gem. §90 (2) HmbBG ?

Danke!

Ich halte es für problematisch überhaupt ein Führungszeugnis in der Personalakte aufzubewahren.

Gibts dafür nicht Nebenakten?

Ich halte die Aufbewahrung im Sinne der Datenminimierung nach DSGVO für problematisch. Ein Aktenvermerk, dass ein Führungszeugnis vorgelegt wurde und ob für die Beschäftigung relevante Eintragungen vorliegen oder nicht ist völlig ausreichend.