Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wobbe am 21.10.2022 12:47

Titel: E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Wobbe am 21.10.2022 12:47
Hallo zusammen,

ich bin beschäftigt bei Kommune seit vier Jahren. Da die Kollegen so viel Stress haben und E11 erhalten, haben viele die Stellen gewechselt oder die Stadt verlassen. Aus diesem Grund hat die Personalabteilung sich entschieden, die Stellen extern bewerten zu lassen. Bei uns sind 13 Stellen, die E11 bekommen. Durch diese Bewertung sind ein paar Stellen höhergestuft worden und ein paar bei E11 geblieben, obwohl wir die gleichen Aufgaben haben. Vielleicht hat ein Kollege, der höhergestuft worden ist, eine bessere Stellenbeschreibung erstellt. Diese Entscheidung der Bewertungskommission hat uns unglücklich gemacht. Wie kann ich Einspruch gegen diese Bewertung einlegen?
Hat Jemand von euch schon Erfahrung in diesem Bereich gemacht?
Ich bitte um Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: JesuisSVA am 21.10.2022 12:58
Überhaupt nicht.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Wobbe am 21.10.2022 13:41
was meinen Sie genau? Also einfach Augen zumachen und neuen Job suchen?
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: JesuisSVA am 21.10.2022 13:48
Ich beantwortete damit abschließend die Frage "Wie kann ich Einspruch gegen diese Bewertung einlegen?" Wie der Arbeitgeber sich seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bildet, ist ihm überlassen.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Organisator am 21.10.2022 13:51
Das Ergebnis dieser Bewertungskommission ist die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung. Gegen eine Meinung kann man keinen Einspruch oder ähnliches einlegen.
Wenn du meinst, dass die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung nicht zutreffend ist, kann die Eingruppierung extern durch das Arbeitsgericht festgestellt werden.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Dpunkt am 24.10.2022 12:38
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Insider2 am 24.10.2022 13:01
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Wobbe am 24.10.2022 16:12
Also lohn es sich in meinem Fall zum Arbeitsgericht zu gehen oder doch
nicht
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Kaiser80 am 24.10.2022 16:13
Das ist so nicht seriös zu beantworten.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Organisator am 24.10.2022 16:48
Das ist so nicht seriös zu beantworten.

Insbesondere da die Tätigkeiten nicht bekannt sind. Noch nicht einmal, ob es sich um Verwalltungstätigkeiten oder etwas anderes handelt.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: WasDennNun am 24.10.2022 19:02
Also lohn es sich in meinem Fall zum Arbeitsgericht zu gehen oder doch
nicht
Wenn du die auszuübenden Tätigkeiten und deren Zeitanteile deiner Kollegen die EG12 sind kennst und diese deiner entsprechen, dann lohnt es sich.
Entweder für den AG, weil die Kollegen in die EG11 erhalten oder für dich weil du in die EG12 erhälst.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: tv-landschaft am 24.10.2022 21:21
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Organisator am 25.10.2022 07:03
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?

Weil viele die Bedeutung des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" falsch einschätzen.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Insider2 am 25.10.2022 07:42
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?

Weil die Hürde des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" als Heraushebung aus dem TM der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" (E 10 / E 11) beträchtlich ist. Da ist es u.U. einfacher eine E 13 auf Grundlage eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums und entsprechenden Tätigkeiten zu begründen.

@TE: allein die von dir gestellte Frage, ob es sich lohnt zwecks einer Eingruppierungsfeststellungsklage vors AG zu ziehen lässt vermuten, dass es sich nicht lohnt. Ich denke nicht, dass du einem entsprechenden Tatsachenvortrag hinsichtlich der o.g. Problematik gewachsen bist.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Kaiser80 am 25.10.2022 07:49
Wissen wir überhaupt, ob das TM "Maß der Verantwortung" zu prüfen wäre?

Das ist so nicht seriös zu beantworten.

Insbesondere da die Tätigkeiten nicht bekannt sind. Noch nicht einmal, ob es sich um Verwalltungstätigkeiten oder etwas anderes handelt.

Hierzu hat sich der TE ja nicht eingelassen
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Dpunkt am 26.10.2022 10:47
Das Zauberwort lautet in diesem Falle "Eingruppierungsfeststellungsklage"

Und die kann (gerade im Falle einer E12) schnell nach hinten losgehen.

warum "gerade im Falle einer E12"?

Weil die Hürde des Tätigkeitsmerkmals "Maß der Verantwortung" als Heraushebung aus dem TM der "besonderen Schwierigkeit und Bedeutung" (E 10 / E 11) beträchtlich ist. Da ist es u.U. einfacher eine E 13 auf Grundlage eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums und entsprechenden Tätigkeiten zu begründen.

@TE: allein die von dir gestellte Frage, ob es sich lohnt zwecks einer Eingruppierungsfeststellungsklage vors AG zu ziehen lässt vermuten, dass es sich nicht lohnt. Ich denke nicht, dass du einem entsprechenden Tatsachenvortrag hinsichtlich der o.g. Problematik gewachsen bist.

Wenn der Betroffene sich seiner Sache sicher ist und sein Recht durchsetzen will, dann gibt es keine andere Möglichkeit. Er muss dem Gericht darlegen und es überzeugen, warum seine Tätigkeit die einer Entgeltgruppe 12 entspricht. Bei uns gab es allerdings auch schon einige Fälle, die nach hinten losgegangen sind.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Börnie am 26.10.2022 22:14
Ich bin mir auch absolut sicher, dass Ihr mir alle 5.000 EUR schuldet.
Ich fordere Euch alle daher auf, mir diese Summe bis zum 31.10.2022 auf mein Konto zu überweisen!
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: heike2106 am 27.10.2022 11:57
Von jemanden, der eine E11 erhält, würde ich ein Mindestmaß an Selbstrecherche zum Eingruppierungsrecht erwarten.

Deine Fragen, ohne den Ansatz von irgendwelchen Informationen, kann dir niemand beantworten.

Kann auch sein, dass die Stellen alle zu hoch bewertet sind mit E11. So kommt es mir bei der Frage zumindest gerade vor.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 27.10.2022 12:50
Ich kenne keine Kommune wo 13 Mitarbeiter alle die absolut gleichen Tätigkeiten ausführen.

Nur weil der Kollege in der Kämmerei (zufälligerweise in E11) nun mit E12 bewertet wird, steht dies nicht dem E11 Kollege in Ordnungsamt auch zu.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: heike2106 am 28.10.2022 07:53
In meiner Kommune sind E11 fast nur mindestens Teamleiterstellen.

Sachbearbeiterposten E5 bis E10 (auch Ingenieure mit Bachelor/die wir nicht mehr finden).

Daher frage ich mich schon, in welchen Bereich man arbeitet, wo sämtliche Sachbearbeiter alle die E11 erhalten oder gar E12.

Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Alien1973 am 28.10.2022 08:17
Bei uns (knapp 50.000 Einwohner) sind alle Sachbearbeiterstellen von Ing. oder Architekten im Bauamt mit E11 vergütet. Manche Stellen sogar mit E12.

Ich selber bin mit Stufe 5 eingestellt worden ohne vorher jemals im ÖD gearbeitet zu haben. Also man kann schon wenn man denn will. Denn Stufe 4 war meine Mindestforderung damit ich überhaupt die Stelle annehme, Stufe 5 war sogar das Angebot der Stadt. Wollten mich wohl unbedingt haben....  ;D
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2022 08:47
In meiner Kommune sind E11 fast nur mindestens Teamleiterstellen.

Sachbearbeiterposten E5 bis E10 (auch Ingenieure mit Bachelor/die wir nicht mehr finden).

Daher frage ich mich schon, in welchen Bereich man arbeitet, wo sämtliche Sachbearbeiter alle die E11 erhalten oder gar E12.
Offensichtlich in Bereichen wo höherwertige Tätigkeiten auszuüben sind.
Bei uns sind es zB. diverse IT Fachkräfte die in der 12 einzugruppieren sind.
Titel: Antw:E11 und E12 gemäß TVÖD
Beitrag von: Insider2 am 28.10.2022 13:02
In meiner Kommune sind E11 fast nur mindestens Teamleiterstellen.

Sachbearbeiterposten E5 bis E10 (auch Ingenieure mit Bachelor/die wir nicht mehr finden).

Daher frage ich mich schon, in welchen Bereich man arbeitet, wo sämtliche Sachbearbeiter alle die E11 erhalten oder gar E12.

Was sind Sachbearbeiter? Was sind Teamleiter? Die angeführten Begrifflichkeiten sind doch überhaupt nicht eingruppierungsrelevant und entsprechen einem Vergleich von Äpfeln und Birnen. Ich kann das Kind doch nennen wie ich will. Die Eingruppierung richtet nach § 12 TVöD i.V.m. mit dem TVEntgO und gut ist.