Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TVLfan am 21.10.2022 13:36
-
Hallo Forum.
Im Laufe der Woche wurde meine Klage als Gruppenleiter in die Entgeltgruppe 9b zu kommen, abgewiesen. Ich bin unstreitig als Gruppenleiter bestellt, allerdings habe ich keine 10 vollen AKA unter mir. Argumentiert wurde mit einem Urteil des BAG bezüglich "Was eine große Station" ist. Die genaue Begründung kommt dann noch.
Dies nur mal zur Info.
Schönes Wochenende
-
Ich habe damals schon gesagt, dass die Argumentationskette zu schwach ist.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118475.30.html
Woher willst du wissen, dass alle Dienststellen aller Bundesländer den Begriff Gruppenleiter ausschließlich bei großen Geschäftsstellen nutzen?
Ich kann dir deine Meinung nicht wegnehmen, sondern nur Versprechen, dass das Klageverfahren krachend scheitern wird, wenn man einzig die Argumentation vorträgt.
"Der AG hat mich zum Gruppenleiter schriftlich ernannt, demzufolge kann ich nur ein Gruppenleiter im Sinne des TV-L sein".