Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: GasWasserSch am 28.10.2022 13:31
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Hallo zusammen,
wie sind ist Euch eigentlich das Reinigungspersonal eingruppiert und auf welcher Basis?
Ist die EG 1 noch zu vergeben und wenn ja, unter welchen Umständen?
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Unter den Umständen, dass Tätigkeiten übertragen werden, die eine Eingruppierung in EG 1 ergeben.
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Unter den Umständen, dass Tätigkeiten übertragen werden, die eine Eingruppierung in EG 1 ergeben.
Was bei Reinigungspersonal nicht besonders oft vorkommt. Und in der Regel auch gar nicht eingestellt wird, da eine externe Vergabe wirtschaftlicher ist.
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Jedenfalls ist das landesbezirkliche Entgeltgruppenverzeichnis zu prüfen, da es sich um eine Tätigkeit handelt, die in der Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien auf Landesebene liegt, sofern sich keine Eingruppierung in E1 ergibt.