Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DarkNight am 29.10.2022 18:23

Titel: Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: DarkNight am 29.10.2022 18:23
Hallo zusammen,

ich arbeite beim Land Niedersachsen und habe die EG 10 (TV-L). In meiner Behörde werden aktuell viele Verwaltungsprozesse digitalisiert. Ich bin dafür in meiner Abteilung verantwortlich und habe entsprechende Zusatztätigkeiten erhalten.

Laut meines Vorgesetzten entspricht das Aufgabenprofil nicht mehr meiner EG 10 sondern der EG 12. Die Personalabteilung hat uns das auch so bestätigt.

Meine Behörde wird in zwei Bereiche aufgeteilt. In dem einen Bereich fallen meine Tätigkeiten bereits an und werden von EG 12 Stellen bearbeitet. In meinem Bereich waren diese Tätigkeiten bislang noch nicht vorhanden. Für den weiteren Ablauf und damit auch für meine tatsächliche Höhergruppierung müsste erstmal eine Stellenbeschreibung erstellt werden. Das gibt es bislang nur für den einen Bereich, jedoch nicht für meinen. Die Erstellung gestaltet sich als sehr zeitintensiv und wird laut meines Vorgesetzten nicht innerhalb der nächsten 8 - 12 Monate abgeschlossen sein.

Welche Möglichkeiten gibt es hier für mich? Ich übernehme ja schon seit Monaten mehr oder weniger nachweislich Tätigkeiten der EG 12, was für mich theoretisch monatlich etwa 500 € mehr Bruttogehalt bedeuten würde. Daher empfinde ich die Situation als sehr fragwürdig, wenn dies nur an einer fehlenden Stellenbeschreibung scheitert, die auch vermutlich in 2 Jahren noch nicht erstellt wurde.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 29.10.2022 18:30
Die einfachste und auch einzig rechtmäßige Möglichkeit ist, nur die übertragenen Aufgaben gemäß E10 zu übernehmen. So verhälst du dich vetragsgetreu und übst Druck auf deinen Vorgesetzten aus, dir andere Aufgaben übertragen zu lassen.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: JesuisSVA am 29.10.2022 18:35
Der Fragesteller führt doch aus, dass er diese Zusatztätigkeiten erhalten habe und die Personalabteilung davon zumindest positive Kenntnis habe. Er kann also entweder die gravierenden Organisationsmängel seines Arbeitgebers hinnehmen, diesen verklagen oder ihn verlassen und einen suchen, der seinen Scheiß auf die Reihe bekommt.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 29.10.2022 18:47
Laut meines Vorgesetzten entspricht das Aufgabenprofil nicht mehr meiner EG 10 sondern der EG 12. Die Personalabteilung hat uns das auch so bestätigt.
Also ganz einfach das dir zustehende Entgelt einfordern,
Schriftlich und notfalls per Gericht.
Was sagt denn der PR dazu? Denn offensichtlich war er ja in der Mitbestimmung, wenn dir eingruppierungsrelavante Tätigkeitsänderungen übertragen wurden.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: DarkNight am 29.10.2022 22:16
Also ganz einfach das dir zustehende Entgelt einfordern,
Schriftlich und notfalls per Gericht.
Was sagt denn der PR dazu? Denn offensichtlich war er ja in der Mitbestimmung, wenn dir eingruppierungsrelavante Tätigkeitsänderungen übertragen wurden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der PR darüber Bescheid weiß. Anfangs war auch noch gar nicht so klar, wie zeitintensiv sich die neuen Tätigkeiten gestaltet. Anfangs habe ich ein paar Stunden pro Woche mit verbracht. Mittlerweile werden die Prozesse aber immer umfangreicher und komplexer, sodass meine gesamte Arbeitszeit ausgefüllt ist.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 29.10.2022 22:19
So der pr nicht bescheid weiß, hat auch keine Höhergruppierung stattgefunden. Daher meine Vermutung, dass der Personbereich auch nicht so Recht bescheid weiß. Also keine Aufgabenübertragung stattgefunden hat. Daher zurück zu meinem ersten Post :)
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: DarkNight am 29.10.2022 22:52
So der pr nicht bescheid weiß, hat auch keine Höhergruppierung stattgefunden. Daher meine Vermutung, dass der Personbereich auch nicht so Recht bescheid weiß. Also keine Aufgabenübertragung stattgefunden hat. Daher zurück zu meinem ersten Post :)

Eine Höhergruppierung hat ja auch (noch) nicht stattgefunden, weil eben die Stellenbeschreibung fehlt.

Genau die gleichen Tätigkeiten finden jedoch in einem anderen Bereich der Behörde statt. Für den Bereich gibt es bereits eine Stellenbeschreibung und diese Stellen wurden in EG 12 eingruppiert. Darauf wird sich der Personalbereich wohl bezogen haben.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: JesuisSVA am 29.10.2022 23:05
Sofern eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden ist, hat auch eine Höhergruppierung stattgefunden. Diese ist unabhängig davon, ob der Arbeitgeber es auf die Reihe bekommt, das zu erkennen. Auch eine unterbliebene Beteiligung des Personalrats berührt das in keinster Weise und wäre ein reines Arbeitgeberproblem.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 29.10.2022 23:10
Na dann stellt sich die Frage, ob die höherwertigen Tätigkeiten wirksam übertragen wurden.@TE von wem würden sie übertragen? Vom Personalbereich?
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: DarkNight am 29.10.2022 23:36
Dann ist hier wohl ein Missverständnis entstanden:

Ich, mit EG 10, führe Tätigkeiten aus, die für die EG 12 vorgesehen sind. Die Tätigkeiten wurden mir von meinem Vorgesetzten übertragen. Damit ich tatsächlich die EG 12 erhalte, muss eine Stellenbeschreibung vorhanden sein und diese fehlt bislang.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 29.10.2022 23:51
Solange dein Vorgesetzter nicht im Namen des AG Arbeitsverträge unterschreiben darf, ist die Übertragung nicht wirksam übertragen worden. Somit bist du auch nicht höher eingruppiert. Streng genommen verhält sich dein Vorgesetzter vertragswidrig übergriffig
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: JesuisSVA am 30.10.2022 07:45
Wen die Personalstelle positive Kenntnis davon hatte und nicht namens des Arbeitgebers eingeschritten ist, wird sich der Arbeitgeber das Handeln des Vorgesetzten aber zurechnen lassen. Im Gegensatz zu den ganzen „wir beantragen jetzt mal dieses oder jenes“-Threads hat gem. der Schilderung die Personalstelle positive Kenntnis der Tätigkeitsänderung und hat sogar eine Bewertungsvermutung dazu abgegeben.

Das Missverständnis, das der Fragesteller in diesem Thread vermutet, ist hingegen sein eigenes, da er offensichtlich nicht versteht, dass mit einer wirksamen Tätigkeitsänderung die Eingruppierung entsprechend dieser automatisch ohne weiteres Zutun von irgendwem erfolgt.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: Isie am 30.10.2022 08:33
Der Vorgesetzte behauptet offenbar, es müsse zunächst eine Stellenbeschreibung mit dem Ergebnis EG 12 erstellt werden, bevor DarkNight die EG 12 erhalten kann. Damit liegt das Missverständnis beim Vorgesetzten, dem offenbar nicht bewusst ist, dass die Übertragung der Tätigkeit unmittelbar die Eingruppierung bewirkt hat - wenn die Übertragung wirksam erfolgt ist.
Um allerdings zu erreichen, dass eine entsprechende Entgeltzahlung geleistet wird, muss DarkNight wohl einige Überzeugungsarbeit leisten und vor allem erst mal schriftlich den Anspruch auf das Entgelt erheben.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: DarkNight am 30.10.2022 10:59
Und in welchem Prozess werden die Tätigkeiten bewertet und dann einer Entgeltgruppe zugeordnet? Ich dachte, dass dies über die Stellenbeschreibung läuft.

Scheint alles etwas komplexer zu sein:
Als ich mich mit der Digitalisierung in meiner Abteilung befassen sollte, wurde mir eine Tätigkeit übertragen, die meiner EG 10 entspricht. Ursprünglich hätten dabei Datenbanken mit bestimmten Dokumenten verknüpft werden müssen. Das hat sich allerdings als nicht alltagstauglich erwiesen.

Mit der Zeit habe ich mit meinem Vorgesetzten eine Lösung für das Problem gefunden. Dafür nehme ich die Programmierung von Anwendungen vor, die auf die Dokumente zugreifen.

Und diese Programmierungen sind üblicherweise nach EG 12 bewertet. Zum Zeitpunkt der Übertragung der eigentlichen Aufgabe stand also noch gar nicht fest, dass Programmierungen benötigt werden.   
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: JesuisSVA am 30.10.2022 11:15
Das ist kein Prozess, es ist eine Rehctsfolge. Aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt sich die Rechtsfolge der Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Regelungen. Es bedarf dazu keinerlei Aktivität des Arbeitgebers, weil die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, sondern sie als Rechtsfolge bereits unmittelbar feststeht. Was eines Prozesses bedarf, ist die Bildung der Rechtsmeinung des Arbeitsgebers zur Eingruppierung. Diese berührt allerdings die Eingruppierung nicht. Auch ein Gericht legt keine Eingruppierung fest, sondern macht lediglich die Feststellung, welche Eingruppierung sich aufgrund der tariflichen Regelungen ergibt. Deshalb sind Tarifbeschäftigte auch stets korrekt eingruppiert, was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des Arbeitsgebers dazu.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 30.10.2022 12:18
Auszuübenden Tätigkeiten münden in Arbeitsvorgänge. Arbeitsvorgänge sind einer EG zuzuordnen.

Wenn der AG dir die Tätigkeit: Konzeptionierung, Planung und Durchführung der zur Digitalisierung notwendigen Massnahmen übertragen hat, dann ergibt sich daraus eine EG.
Könnte auch locker EG 13 sein, wenn du strategische Entscheidung treffen darfst.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: Balou36 am 01.11.2022 08:52
Ihr sagt ja, dass man automatisch mit Übertragung der Tätigkeiten in eine EG gelangt. Aber wofür gibt es dann Anträge zur Höhergruppierung?

Kenne es aus meiner Behörde auch so, dass man sich bei geänderten Tätigkeiten bei der Personalabteilung meldet. Und dort wird dann geprüft, welcher EG die Tätigkeiten zugeordnet sind.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 01.11.2022 08:59
Ihr sagt ja, dass man automatisch mit Übertragung der Tätigkeiten in eine EG gelangt. Aber wofür gibt es dann Anträge zur Höhergruppierung?
Faktisch gibt es solche Anträge nicht.
Inhaltlich sind es ja wohl eher Anträge zur Überprüfung der Rechtsmeinung des AGs bzgl. der Eingruppierung.
oder
Anträge für die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten, die zu einer HG führen (können)
Zitat
Kenne es aus meiner Behörde auch so, dass man sich bei geänderten Tätigkeiten bei der Personalabteilung meldet. Und dort wird dann geprüft, welcher EG die Tätigkeiten zugeordnet sind.
Ja, man kann und sollte bei der Personalabteilung sich rückversichern, ob sich die vom Vorgesetzten aufgetragenen Tätigkeiten sich mit den vom AG übertragenden deckt.
Und falls ja, dann kann man sich eine Meinung darüber bilden, ob dadurch eine HG erfolgt ist.
Falls nein, dann sollte man den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass er sich doch vorher die Genehmigung beim AG abholen sollte, bevor er Tätigkeiten überträgt, die sich nicht mit denen decken, die der AG übertragen hat oder übertragen will.
Titel: Antw:Möglichkeiten der Höhergruppierung
Beitrag von: Isie am 01.11.2022 12:40
@DarkNight: In Ausnahmefällen, z. B. bei Änderungen der Entgeltordnung, gibt es tariflich vorgesehene Anträge auf Höhergruppierung. Ansonsten sind derartige Anträge form-, frist- und fruchtlos, es sei denn, der Arbeitgeber überprüft aufgrund des Antrages tatsächlich seine Rechtsmeinung und ändert sie. Aber wenn du der Meinung bist, dass die von dir auszuübende Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht, solltest du schriftlich Anspruch auf die entsprechende Entgeltzahlung erheben.