Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Emil123 am 30.10.2022 18:34
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Guten Abend,
Ich habe ab dem 01.10. meinen Arbeitgeber gewechselt und werde weiter nach Tvöd SuE bezahlt. Mir wurde bei meinem alten Arbeitgeber die Zulagen ab Juli 22 (180€) nicht bezahlt. Ich habe nun eine Nachzahlung erhalten (wahrscheinlich die restlichen Überstunden). Kann ich die nicht erhaltenen Zulagen noch einfordern?
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Hallo Emil,
die tarifvertragliche Ausschlussfrist, in der Du Ansprüche geltend machen kannst, beträgt sechs Monate. In deinem Fall solltest du die Zulage also noch einfordern können.
VG