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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Katha am 01.11.2022 19:51
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Guten Abend, ich bin vom einer TVöD 11/5 in eine TVL 11/4 gewechselt. Die Herunterstufung ist erfolgt, weil mir erklärt wurde, dass wäre in Hamburg so. Es ist ein Wechsel des Arbeitgebers und der Stadt. Hier in Hamburg ist mein Vertrag mit in Anlehnung an den TVL. Kennt sich da jemand aus? Danke.
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Deine Antwort hätte sein können: Dann halt nicht!
Anspruch hast du auf maximal Stufe 3 bei AG Wechsel und nur wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
Man hätte dir aber auch die Stufe 5 geben können, Anrechnung von Förderlichen Zeiten z.B.
Aber das ist dann in Hamburg bei dir wohl nicht gewollt.
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"Anlehnung" kann halt alles und nix heißen.
Bei einem TVL Vertrag ist das m. E. n. nicht *generell* so. Sondern eine kann Regelung. Der AG *kann* die Stufe fortführen muss es aber nicht. Und jede kann-Regelung ist eine Verhandlungssache. Du könntest also sagen: "Ich kriege die 11/5 oder ich machs nicht."
Aber warum um Gottels Willen würdest du in einen wie ich finde schlechteren Tarifvertrag wechseln ?