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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DerMeister am 03.11.2022 10:43

Titel: Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: DerMeister am 03.11.2022 10:43
Hallo,

ich habe mal eine Eingruppierungsfrage an die Profis:
Bleiben bei einer Höhergruppierung von E9A Stufe 6 nach E9B die vorhandenen Zulagen, noch aus BAT Zeiten, erhalten? Es geht um die Meisterzulage und um die Bewährungszulage Vb
Falls nicht, wäre ja eine Höhergruppierung nach E9b Stufe 5 ein echtes Minusgeschäft.  :-[
Oder muss man dann stufengleich höhergruppiert werden?

Danke für eure Hilfe und viele Grüße,

Der Meister
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: Jockel am 03.11.2022 10:55
Die Besitzstandszulagen sind bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen. ggf. gibt es dann bis zu 180 Euro Garantiebetrag (gedeckelt auf stufengleich). § 17 Abs. 4 Satz 2 letzte Alternative.
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: DerMeister am 03.11.2022 11:58
Moin Jockel,

vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir weiter
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: Isie am 03.11.2022 12:40
Das gilt nicht für Funktionszulagen, hier die Meisterzulage, sondern nur für Vergütungsgruppenzulagen, hier vermutlich die Bewährungszulage. Zulagen spielen aber keine Rolle bei der Stufenfestsetzung, sondern nur bei der Ermittlung des Garantiebetrages, soweit es sich um Vergütungshruppenzulagen (bzw. Entgeltgruppenzulagen nach TV-L) handelt.
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: Jockel am 04.11.2022 12:47
Ja, die Meisterzulage fällt weg. Sorry, unscharf formuliert.
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: DerMeister am 04.11.2022 14:52
Hallo Zusammen,

also, ich spiel das Ganze dann jetzt mal durch: Von E9a Stufe 6 geht es bei E9b zurück auf Stufe 5, weil da das Tabellengehalt höher ist.

Der Garantiebetrag würde sich dann so berechnen: Das alte Gehalt aus E9a Stufe 6 + die bisher gezahlte Bewährungszulage aus BAT 5b + 180 EUR

Stimmt das so?

Viele Grüße,

Der Meister
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: Isie am 04.11.2022 16:27
Ja, aber je nach Höhe der Vergütungsgruppenzulage kann es dazu kommen, dass der Garantiebetrag gedeckelt wird. Mehr als EG 9b Stufe 6 kann es nicht geben.

Nachtrag: Gibt es in der neuen EG in deiner Fallgruppe eine Entgeltgruppenzulage? Falls ja, wäre sie bei der Berechnung des Garantiebetrages zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: DerMeister am 05.11.2022 13:02
Moin Isie,

danke für deine Antwort. Ja, der Deckel auf EG9b Stufe 6 würde greifen.
Zitat
Nachtrag: Gibt es in der neuen EG in deiner Fallgruppe eine Entgeltgruppenzulage?
Weiss ich nicht, wo kann man das nachlesen? Ich habe nur eine Entgeltordnung gefunden, wo es noch nichtmal die Unterscheidung E9a / E9b gibt  :(
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: E15TVL am 05.11.2022 13:27
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf
Titel: Antw:Bleiben alte Zulagen aus dem BAT bei Höhergruppierung erhalten?
Beitrag von: DerMeister am 08.11.2022 10:59
Danke für den Link, das hilft mir weiter :)