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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Unwissende am 03.11.2022 12:20
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Hallo Zusammen,
der Angestelltenvertrag eines Mitarbeiters endete am 31.10.22. Seit dem 01.11.2022 arbeitet er als Angestellter mit geänderten Aufgaben und geänderter Eingruppierung/Einstufung bei uns weiter.
Welches Gehalt ist denn meine Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Jahressonderzahlung? Nehme ich hier auch das Gehalt für Juli/August/September?
Grüße aus Bonn
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Das kommt darauf an, ob das Arbeitsverhältnis geendet hat und ein neues vereinbart wurde oder ob es nur insgesamt ein Arbeitsverhältnis ist. Im ersten Fall ist das Entgelt des Monats November die Basis, im letzten Fall der Regelbemessungszeitraum; die geänderten Bedingungen spielen dann keine Rolle. In jedem Fall stehen 12/12 zu.