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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: klar1967 am 03.11.2022 13:37
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Hallo,
ich hoffe mir kann jemand bei diesem häufig diskutierten Thema helfen und mir ein wenig Klarheit in das Amtsdeutsch gegen.
Folgender Fall:
Ich wurde von E6/6 nach E8/4 höhergruppiert. D.h. für mich nach TV-L-Tabelle:
bei Höhergruppierung mit Überspringen ist wie folgt vorzugehen:
Es sind nacheinander zwei Ablesungen vorzunehmen:
E6/6 -> E7/5 -> E8/4
(GB 89,28) (GB 100,00)
Ist der einschlägige Garantiebetrag (100 €) geringer als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung (E8/6 3.535,15 € – E6/6 3.271,18 € = 263,97 €). Wird der Garantiebetrag– ungedeckelt – in Höhe von 100 € gewährt.
Unsere Personalabteilung sieht es aber anders und zahlt mir ein Garantiebeitrag i.H.v. 55,26 Euro aus.
Mit der Begründung:
Nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L erhält die/ der Beschäftigte in den Entgeltgruppen 2 bis 8 nach einer Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe einen Garantiebetrag, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach der Höhergruppierung weniger als 100 Euro beträgt. Damit soll dem Beschäftigten ein „Mindest-Beförderungsgewinn“ garantiert werden.
Bei Ihnen beträgt der Unterschiedsbetrag weniger als 100 Euro, was mit der folgenden Darstellung veranschaulicht werden soll:
Entgelt neu – E 8 Stufe 4 3326,44 €
Entgelt bisher – E 6 Stufe 6 3271,18 €
Differenz = Unterschiedsbetrag 55,26 €
?? Verstehe ich leider nicht, da darüber nichts nachzulesen gibt, oder übersehe ich was?
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
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Deine Personalstelle liegt falsch.
Neue Stufe in E 8 ist: Stufe 4 (3371.18 EUR), + Garantiebetrag i. H. v. 100.00 EUR
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Hä?
Das macht ja gar keinen Sinn.
Hätten die 44,74 geschrieben hätte ich ja noch den Gedankengang (es wird zu 100€ Garantiebetrag aufgefüllt) nachvollziehen können, aber so ?
JC hats erklärt, du musst die 100€ bekommen.
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Dir stehen 3371,18 zu. Diese setzen sich aus deinem alten Tabellenentgelt und dem Garantiebetrag von 100 EUR zusammen. Die Darstellung in der Gehaltsmitteilung wird vermutlich EG 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag sein. Wenn das Tabellenentgelt von E 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag in Höhe von 55,26 EUR gezahlt wird, bekommst du zuviel. Der neben dem Tabellenentgelt der EG 8 St. 4 zu zahlende Restgarantiebetrag beträgt nur 44,74 EUR.
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Dir stehen 3371,18 zu. Diese setzen sich aus deinem alten Tabellenentgelt und dem Garantiebetrag von 100 EUR zusammen. Die Darstellung in der Gehaltsmitteilung wird vermutlich EG 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag sein. Wenn das Tabellenentgelt von E 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag in Höhe von 55,26 EUR gezahlt wird, bekommst du zuviel. Der neben dem Tabellenentgelt der EG 8 St. 4 zu zahlende Restgarantiebetrag beträgt nur 44,74 EUR.
Kannst du das näher erläutern?
"Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 [...] so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden
Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro."
Das lässt sich offenbar durchaus unterschiedlich interpretieren, oder übersehe ich hier etwas?
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Ich sehe hier eigentlich keinen Interpretationsspielraum?
Er kommt von E6/6 (3271,18 EUR)...
von dort geht es erstmal nach E7/5 (3295,75 EUR).
Da der Unterscheidungsbetrag hier nur 24,57 EUR betragen würde, gäbe es 100,00 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Da 3371,18 EUR immer noch weniger wären als 3381,67 EUR (bei stufengleicher Höhergruppierung), müsste auch nichts gedeckelt werden. Der Garantiebetrag spielt hier aber erst einmal keine Rolle.
Von E7/5 (3295,75 EUR) geht es weiter nach E8/4 (3326,44).
Da der Unterscheidungsbetrag hier (3326,44 EUR - 3271,18 EUR = 55,26 EUR) betragen würde, gibt es wieder zum "bisherigen Tabellenentgelt" 100 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Und da auch hier nichts gedeckelt werden müsste, ist das der Betrag, der ausgezahlt wird.
Lässt sich mit meinem Rechner auch nachrechnen (letztendlich ist dort aber auch nur meine Interpretation des TV-L eingeflossen, Korrekturen und Hinweise werden gern angenommen!). Der Rechner ist jetzt auch unter einer neuen Adresse erreichbar und mit Möglichkeit zwischen Tabelle 2021 und 2023 zu wechseln:
https://tinyurl.com/hoehergruppierung
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Ich sehe hier eigentlich keinen Interpretationsspielraum?
Er kommt von E6/6 (3271,18 EUR)...
von dort geht es erstmal nach E7/5 (3295,75 EUR).
Da der Unterscheidungsbetrag hier nur 24,57 EUR betragen würde, gäbe es 100,00 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Da 3371,18 EUR immer noch weniger wären als 3381,67 EUR (bei stufengleicher Höhergruppierung), müsste auch nichts gedeckelt werden. Der Garantiebetrag spielt hier aber erst einmal keine Rolle.
Von E7/5 (3295,75 EUR) geht es weiter nach E8/4 (3326,44).
Da der Unterscheidungsbetrag hier (3326,44 EUR - 3271,18 EUR = 55,26 EUR) betragen würde, gibt es wieder zum "bisherigen Tabellenentgelt" 100 EUR "on top", also 3371,18 EUR. Und da auch hier nichts gedeckelt werden müsste, ist das der Betrag, der ausgezahlt wird.
Lässt sich mit meinem Rechner auch nachrechnen (letztendlich ist dort aber auch nur meine Interpretation des TV-L eingeflossen, Korrekturen und Hinweise werden gern angenommen!). Der Rechner ist jetzt auch unter einer neuen Adresse erreichbar und mit Möglichkeit zwischen Tabelle 2021 und 2023 zu wechseln:
https://tinyurl.com/hoehergruppierung
Stimmt; ich habe mich selber verwirrt :-X
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Lässt sich mit meinem Rechner auch nachrechnen (letztendlich ist dort aber auch nur meine Interpretation des TV-L eingeflossen, Korrekturen und Hinweise werden gern angenommen!). Der Rechner ist jetzt auch unter einer neuen Adresse erreichbar und mit Möglichkeit zwischen Tabelle 2021 und 2023 zu wechseln:
https://tinyurl.com/hoehergruppierung
Danke für die Arbeit!
Man sollte das als Sticky oben hinpacken. Schreib doch mal die Mods hierzu an?!
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Ja, ich schreibe den Admin mal an und mache es parallel noch etwas hübscher (im Rahmen meiner Möglichkeiten ::))
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Dir stehen 3371,18 zu. Diese setzen sich aus deinem alten Tabellenentgelt und dem Garantiebetrag von 100 EUR zusammen. Die Darstellung in der Gehaltsmitteilung wird vermutlich EG 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag sein. Wenn das Tabellenentgelt von E 8 St. 4 plus Restgarantiebetrag in Höhe von 55,26 EUR gezahlt wird, bekommst du zuviel. Der neben dem Tabellenentgelt der EG 8 St. 4 zu zahlende Restgarantiebetrag beträgt nur 44,74 EUR.
Ist die Aussage richtig? Wird nur die Auffüllung auf 100,00 = 44,74 Euro gezahlt?
So kommt die Personalabteilung nämlich jetzt auch an. Wie soll ich argumentieren? Nach meiner Rechnung sind es 100,00 Garantiebeitrag, wg. Stufenverlust.
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Der Garantiebetrag ist der garantierte Höhergruppierungsgewinn. Du bekommst also anstelle des Tabellenentgelts deiner neuen EG dein altes Tabellenentgelt zuzüglich Garantiebetrag, wenn dein Höhergruppierungsgewinn den Garantiebetrag unterschreitet.
Das ist die tarifliche Regelung. In der Praxis ist die Darstellung oftmals anders. Dort wird das neue Tabellenentgelt zuzüglich Restgarantiebetrag ausgewiesen. Betragsmäßig stimmt es aber trotzdem.
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Verstehe ich leider nicht, bitte in Zahlen.
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D.h. meine Rechnung war falsch?:
nach Höherstufung in E8/4: 3326,44 + 100,-- Euro Garantiebeitrag = 3426,44 Euro neues Gehalt
?? oder
es wird gerechnet: alte EG mit Stufe E6/6 3271,18 + 100,00 Garantiebeitrag = 3371,18 + Auffüllung Garantiebeitrag 44,74 Euro = 3415,92 Euro neues Gehalt
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Die Zahlen stehen doch oben.
Du erhältst dein altes Gehalt der EG 6/6 plus den Garantiebetrag von 100€
Das sind 3217,18€ + 100€ Garantiebetrag, also 3317,18€
Der Garantiebetrag kommt nicht auf dein neues Gehalt oben drauf, sondern auf dein altes Gehalt.
Somit hast Du die 100€ ja bekommen.
LG Albeles
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D.h. meine Rechnung war falsch?:
nach Höherstufung in E8/4: 3326,44 + 100,-- Euro Garantiebeitrag = 3426,44 Euro neues Gehalt
?? oder
es wird gerechnet: alte EG mit Stufe E6/6 3271,18 + 100,00 Garantiebeitrag = 3371,18 + Auffüllung Garantiebeitrag 44,74 Euro = 3415,92 Euro neues Gehalt
Mehr als 3371,18€ wird es nicht!
Du kannst auch sagen Du bekommst jetzt 3326,44€ (EG 8/4)+Auffüllung 44,74€ bis zum Garantierten Betrag von 3371,18€ ( altes Gehalt E6/6 + 100€ Garantiebetrag).
Hoffe es ist jetzt verständlich ausgedrückt :)
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Danke, jetzt verstanden :-\
unabhängig von der Tatsache, dass man die Stufen wieder neu durchlaufen muss. :-[
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Danke, jetzt verstanden :-\
unabhängig von der Tatsache, dass man die Stufen wieder neu durchlaufen muss. :-[
Jupp, absolut unsäglich und unverständlich, warum Verdi & Co. diesen Quark nicht angehen, zumal im TVöD bereits umgesetzt...
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Danke, jetzt verstanden :-\
unabhängig von der Tatsache, dass man die Stufen wieder neu durchlaufen muss. :-[
Das ist allerdings völlig doof im TV-L
Es gibt natürlich die Möglichkeit einer Stufenvorweggewährung bis zu 2 Stufen. Das wäre aber rein freiwillig von deinem AG und Du hast keinen Anspruch darauf. Theoretisch könnte Dir der AG auch das Gehalt der Stufe 6 zahlen und ab da ist es möglich noch 20% der Stufe 2 on top zu erhalten.
Ich (hoffe) das diesmal die stufengleiche Höhergruppierung endlich mal kommt.
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Ich (hoffe) das diesmal die stufengleiche Höhergruppierung endlich mal kommt.
Schön wärs. Allein mir fehlt der glaube. Da wird bestimmt wieder eher eine e16 gefordert :/
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Danke, jetzt verstanden :-\
unabhängig von der Tatsache, dass man die Stufen wieder neu durchlaufen muss. :-[
Das ist allerdings völlig doof im TV-L
Es gibt natürlich die Möglichkeit einer Stufenvorweggewährung bis zu 2 Stufen. Das wäre aber rein freiwillig von deinem AG und Du hast keinen Anspruch darauf. Theoretisch könnte Dir der AG auch das Gehalt der Stufe 6 zahlen und ab da ist es möglich noch 20% der Stufe 2 on top zu erhalten.
Ich (hoffe) das diesmal die stufengleiche Höhergruppierung endlich mal kommt.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Stufenlaufzeitverkürzung um 2 Jahre, die Frage ist was besser ist und möglich.
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Ja, ich schreibe den Admin mal an und mache es parallel noch etwas hübscher (im Rahmen meiner Möglichkeiten ::))
Welche Seite ist fehlerhaft?
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Es geht nicht um eine fehlerhafte Seite. Der Nutzer E15TVL hat ein Tool erstellt und möchte es Euch zur Verfügung stellen.
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Ja, ich schreibe den Admin mal an und mache es parallel noch etwas hübscher (im Rahmen meiner Möglichkeiten ::))
Welche Seite ist fehlerhaft?
Die Höhergruppierungsmatrix, darauf hat User JC83 hingewiesen:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119081.0.html
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Es geht nicht um eine fehlerhafte Seite. Der Nutzer E15TVL hat ein Tool erstellt und möchte es Euch zur Verfügung stellen.
Und das auch :)