Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Öffi2018 am 04.11.2022 07:57
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Guten Morgen zusammen,
ich hätte die Möglichkeit in die Beamtenlaufbahn (Verwaltung) zu kommen.
Aktuell bin ich im TV-L mit einer E11 beschäftigt.
Ich habe dazu einige Fragen, die mir bislang wirklich niemand so ganz sicher beantworten konnte:
1. Wenn ich es richtig verstehe, würde ich von der E11 St. 2 in die A9 Stufe 2 (oder doch 3?) kommen. Ist das richtig?
2. Welche zusätzlichen Kosten müsste ich als Beamter einplanen? Ich habe gelesen, dass ich eine Private Krankenversicherung, Private Pflegeversicherung und eine Diensthaftpflicht benötige? Ist das richtig? Mit welchen Kosten muss ich für mich da in etwa rechnen (ich bin dann wahrscheinlich 34 Jahre alt)?
3. Was ist mit meiner bisher erarbeiteten gesetzlichen Rente & VBL?
4. Habe ich einbußen bei der Pension weil ich „erst“ mit 34 Jahren Beamter geworden bin?
4. Wie schnell kann ich wieder in die A10 und dann A11 kommen?
Und ganz allgemein: Würdet ihr mir unter meinen Umständen überhaupt einen Wechsel in die Beamtenlaufbahn empfehlen?
Ganz lieben Dank für eure Hilfe!
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1. Kommt auf die landesrechtlichen Regelungen an, die Personalstelle gibt dazu auskunft
2. PKV und PPV sind obligatorisch, je nach Tarif und Gesundheitszustand 250-400 € im Monat. Diensthaftpflicht ist nicht vorgeschrieben und mE unnötig
3. bleibt unverändert
4. ja, da du die 40 Dienstjahre für die vollen Pension nicht erreichen wirst
4. Kommt auf deinen Dienstherren an und wie die Beförderungspaxis ist
Allgemein: Kommt darauf an, ob du dich mit dem Status als Beamter und den damit einhergehenden Verpflichtungen wohlfühlst.
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Hallo,
wichtig wäre zusätzlich noch abzuklären, ob die Bildungsvoraussetzungen für die 3. QE gegeben sind, FH-Diplom oder Bachelor sind hier mindestens notwendig.
Solltest du "nur" einen Verwaltungsfachwirt haben oder als "sonstiger Beschäftigter" in die E11 gekommen sein, wird dies nicht ausreichen.
Wenn du die Möglichkeit hast in der 3. QE einzusteigen, würde ich dies definitiv tun. Anfänglich sind die Bezüge etwas geringer, später und besonders mit Familie sind diese teilweise deutlich weiter oben angesiedelt.
Bitte Nachteile gegenüber Tarifangestellten auch mit berücksichtigen.
VG
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ich würde noch einmal genau draufschauen, ob sich das in Deinem Alter und im gehobenen Dienst wirklich rechnet. Das hängt nach m.E. davon ab, ob Du Kinder hast/ verheiratet bist oder nicht und wie die Beförderungspraxis in Deinem Haus aussieht. Beachte bitte vor diesem Hintergrund die Vorteile, die Angestellte haben und die gern übersehen werden.
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Ich habe mir das Ganze jetzt mal durchgerechnet. Ich würde letztendlich erstmal ca. 4000€ pro Jahr weniger verdienen. Mein Vorgesetzter sagte, dass man mich auch wieder in höhere Stufen bekommen wird. Wenn ich mir allerdings ausmale, dass vielleicht mein Vorgesetzter unerwartet geht und mein neuer Vorgesetzter das anders handhabt oder mich vielleicht auch garnicht leiden kann, dann hänge ich bei meinen 4000€ Minus pro Jahr fest. Ich glaube tatsächlich, dass mir dieses Risiko zu groß ist und ich lieber Regierungsbeschäftigter bleiben sollte.
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Bitte Nachteile gegenüber Tarifangestellten auch mit berücksichtigen.
Das sind welche genau ?
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Bitte Nachteile gegenüber Tarifangestellten auch mit berücksichtigen.
Das sind welche genau ?
- Das Laufbahnprinzip,
- die primäre Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses durch Gesetz (Nebenabreden nur zulässig, wo sie durch Gesetz zugelassen sind),
- Beförderung ist abhängig vom "Good Will" des Dienstherrn (im Gegensatz zur Tarifautomatik),
- auf eine Wunsch-Versetzung besteht regelmäßig kein Anspruch, sondern nur auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung,
- und und und
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ergänzend ist noch an die höhere Wochenstundenarbeitszeit zu denken und an ggf. entfallendes Weihnachtsgeld oder Umwandlungsmöglichkeit in Urlaub etc. Überstunden oder Bereitschaftsdienste, die nicht mehr in Geld ausgezahlt werden können etc.
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Ich habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass jemand aus der E13 (TV-H) in die A13 verbeamtet wurde. Ich war ehrlich gesagt der Meinung, dass ich mit meiner E11 Stufe 2 (TV-L) in die A9 Stufe 2 zurückfalle. Oder irre ich mich da?
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Ich habe gerade in einem anderen Beitrag gelesen, dass jemand aus der E13 (TV-H) in die A13 verbeamtet wurde. Ich war ehrlich gesagt der Meinung, dass ich mit meiner E11 Stufe 2 (TV-L) in die A9 Stufe 2 zurückfalle. Oder irre ich mich da?
Das hat damit zu tun, dass das Eingangsamt im höheren Dienst A13 ist.
Im gehobenen nichttechnischen Dienst ist das Eingangsamt A9. Deshalb kommt du in die A9. Die Stufe hängt von deiner anrechenbaren Berufserfahrung ab. Du bekommst für die Laufbahnbefähigung 18 Monate abgezogen, der Rest fliest in die Stufenlaufzeiten. Deshalb kannst du je nach Berufserfahrung auch in eine höhere Stufe kommen.
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Stimmt, danke für den Hinweis!
Kannst du mir noch etwas zu der anrechenbaren Zeit sagen?
Ich habe im April 2018 mit der E8 angefangen, bin dann direkt nach der Probezeit Ende 2018 in die E9a gekommen. Im letzten Jahr habe ich meinen Wirtschaftsfachwirt nebenberuflich gemacht, woraufhin ich zum 01.06.2021 in die E11 Stufe 2 eingruppiert wurde. Ich bin seit Beginn an im gleichen Sachgebiet tätig.
Wenn die anrechenbare Zeit jetzt erst seit Juni 2021 gezählt wird, weil ich da erst in den gD gekommen bin, wo lande ich denn dann ungefähr als Beamter auf Lebenszeit?
Danke für die Hilfe nochmal an alle!
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Stimmt, danke für den Hinweis!
Kannst du mir noch etwas zu der anrechenbaren Zeit sagen?
Ich habe im April 2018 mit der E8 angefangen, bin dann direkt nach der Probezeit Ende 2018 in die E9a gekommen. Im letzten Jahr habe ich meinen Wirtschaftsfachwirt nebenberuflich gemacht, woraufhin ich zum 01.06.2021 in die E11 Stufe 2 eingruppiert wurde. Ich bin seit Beginn an im gleichen Sachgebiet tätig.
Wenn die anrechenbare Zeit jetzt erst seit Juni 2021 gezählt wird, weil ich da erst in den gD gekommen bin, wo lande ich denn dann ungefähr als Beamter auf Lebenszeit?
Danke für die Hilfe nochmal an alle!
Soweit ich weiß erfüllt der Wirtschaftsfachwirt nicht die Bildungsvoraussetzungen für den gD.
Kläre das vorher unbedingt ab ob du sicher im gD verbeamtet wirst, nicht dass du dann am Ende noch im mittleren Dienst landest.
Sollte das der Fall sein, würde ich mich auf keinen Fall verbeamten lassen.
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Mal angenommen der Fachwirt reicht, so hast du noch nicht genug Erfahrungszeit im "gD" gesammelt um überhaupt die Laufbahnbefähigung zu bekommen.
Die E8 und E9a reichen hierfür nicht aus. Die wäre nur für den mD relevant.
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Mal angenommen der Fachwirt reicht, so hast du noch nicht genug Erfahrungszeit im "gD" gesammelt um überhaupt die Laufbahnbefähigung zu bekommen.
Die E8 und E9a reichen hierfür nicht aus. Die wäre nur für den mD relevant.
Zutreffend, aber ich habe ernsthafte Zweifel, dass der Fachwirt reicht. Ist halt kein Bachelor.
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Falls du unbedingt in das Beamtenverhältnis möchtest, dann wäre es wohl das beste einen Bachelor in Wirtschaft dranzuhängen.
Bei diversen Fernhochschulen bekommst du für deinen Fachwirt bis zu 90 Credits angerechnet, heißt du musste lediglich noch 3 Semester in Vollzeit studieren, in Teilzeit natürlich entsprechend länger.
Die Bildungsvoraussetzungen wären mit dem Bachelor somit schon mal gegeben.
Da du derzeit eine E11 Stelle inne hast, sammelst du auch relevante Berufserfahrung für die Einstellung im gD.
Hast du den Bachelor, die erforderliche Berufserfahrung und möchte dein Dienstherr dich dann immer noch verbeamten, stünde einer Verbeamtung im gD mit A9 grundsätzlich nichts mehr entgegen.
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§ 20 Einstellung, Probezeit
(1) 1Die Einstellung der Beamtin oder des Beamten ist nur in dem Eingangsamt ihrer oder seiner Laufbahn zulässig. 2Im Falle der Wiederbegründung eines Beamtenverhältnisses kann die Beamtin oder der Beamte in dem Amt eingestellt werden, dessen Übertragung im früheren Beamtenverhältnis zulässig gewesen wäre. 3Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Direktorin oder der Direktor des Landespersonalamts im Einvernehmen mit dem für die Dienstaufsicht zuständigen Ministerium und im Benehmen mit der Landespersonalkommission. 4Erhebt die Landespersonalkommission Bedenken, so entscheidet die Landesregierung. 5Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bedürfen Ausnahmen der Zustimmung der Direktorin oder des Direktors des Landespersonalamts und der obersten Dienstbehörde.
So würde auch eine Einstellung abweichend der A9 umsetzbar sein.
Bei mir hat es so funktioniert.
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Aber auch dazu bedarf es der Laufbahnbefähigung für den gD, die hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung fraglich ist.
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Aber auch dazu bedarf es der Laufbahnbefähigung für den gD, die hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung fraglich ist.
Da stimme ich dir zu, mir ging es nur um das Eingangsamt. :)
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Aber auch dazu bedarf es der Laufbahnbefähigung für den gD, die hinsichtlich der Bildungsvoraussetzung fraglich ist.
Da stimme ich dir zu, mir ging es nur um das Eingangsamt. :)
Dir auf jeden Fall Glückwunsch, ich kann mir aber vorstellen, dass solche Entscheidungen der Landespersonalkommission sehr selten und sehr gut begründet sind sowie nur besondere Einzelfälle betrifft
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1. A9 ist das Eingangsamt, wie hier bereits erwähnt wurde, solltest du dich absichern lassen, dass du tatsächlich in den gD Dienst berufen wirst. Ich würde hier mal auf Stufe 3 tippen.
2. Die PKV, hier wird auch die Pflegeversicherung "automatisch" miteingeschlossen, würde im Beihilfekonformen Tarif inkl. Beihilfeergänzung (1 Bett, Zahn, etc.) wohl um die 350 Euro kosten. Im Beihilfekonformen Tarif ohne Extras dann vermutlich so um die 280 rum je nach Anbieter. Ich hatte das damals am liebsten mit kv-fux verglichen. Einfach mal die Suchmaschine nach diesem Begriff suchen lassen.
Eine Amts- / Diensthaftpflicht kannst du machen, ist nicht verpflichtend. Empfiehlt sich vielleicht am ehesten, je mehr "Verantwortung" man hat, die erhebliche Auswirkungen auf Dritte haben kann und du selbst "sicher fühlen" willst.
3. Die bisherig eingearbeitene Rente / VBL bleibt dir erhalten und kommt zusätzlich zu deiner Pension "on top", sofern die dafür erforderlichen Zeiten erfüllt sind.
4. Ja du wirst wohl "Einbußen" haben, da du als Beamter "nur" auf 31 Jahre kommst mal fiktiv auf 65 Jahre gerechnet. Das würde ich glaube so grob ungefähr 53,86 % des letzten ruhegehaltsfähigen Bezuges betragen der mehr als 2 Jahre bestand.
Jedoch wie erwähnt, deine Rente / VBL bleiben dir ja erhalten und kommen auf deine Ruhepension "on top". Nur sofern deine Rente und deine Pension zusammen den Höchstsatz von 71,75 % überschreiten, würde die Pension entsprechend gekürzt werden bis der Höchstsatz nicht mehr überschritten wird. Etwaige zusätzliche "Private Renten" werden nicht berechnet und kämen unvermindert "on top".
5. Das kommt im Normalfall darauf an, wie die Stelle bewertet ist, auf der du sitzt. Theoretisch kannst du "einfach gesagt" alle 3 Jahre dann befördert werden. Hier wäre im Falle von A9 die "Wartezeit" 2 Jahre und dann ab A10 3 Jahre. Demnach wärst du theoretisch im Idealfall nach 5 Jahren auf A11, wenn die Stelle diese Wertigkeit hergeben würde.
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Wie kommst du auf Stufe 3? Er hat nicht einmal die nötige Berufserfahrung für die Laufbahnbefähigung.
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Was die Laufbahnbefähigung angeht, diese sollte er, wie immer natürlich, am besten mit seiner personalführenden Stelle abklären. Die Stufe 3 ist eine Vermutung meinerseits gewesen, die Nachzeichnung seiner förderlichen Zeiten wird es ergeben. Es wäre meines Erachtens halt eine kleine Kompensation des "Rückfalls" nach A9 gewesen und allgemein gesehen "Berufserfahrung" hat er ja wohl.
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Was die Laufbahnbefähigung angeht, diese sollte er, wie immer natürlich, am besten mit seiner personalführenden Stelle abklären. Die Stufe 3 ist eine Vermutung meinerseits gewesen, die Nachzeichnung seiner förderlichen Zeiten wird es ergeben. Es wäre meines Erachtens halt eine kleine Kompensation des "Rückfalls" nach A9 gewesen und allgemein gesehen "Berufserfahrung" hat er ja wohl.
Ich sehe keine förderlichen Zeiten für den gD.