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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: totoughtotame am 04.11.2022 12:00
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Bei uns im Referat geht langsam wieder die Zeit der Urlaubsplanung für das kommende Jahr los und für die Zeit um Weihnachten herum ist sie bereits in vollem Gange. Hier gibt es z.B. für die Zeit zwischen den Jahren, aber auch sonst an Brückentagen die Ansage, dass nicht alle Personen gleichzeitig Urlaub nehme sollen, sondern dass vielmehr ein Grundstock von 2-3 Kollegen auf 25 Mitarbeitenden immer vor Ort sein muss.
Jetzt bin ich einer der ganz wenigen Mitarbeiter, die ledig und kinderlos sind, was zur Folge hat, dass ich quasi auf diesen "Notdienst" Dauerabonnent bin, da bei den anderen auf Grund der Schulferien die Betreuungssituation ja nicht sichergestellt wird. Das will ich nicht in Abrede stellen, nur nimmt mir dies bis auf weiteres jegliche Möglichkeit auch mal zwischen den Jahren Freunde und Familie auswärts zu besuchen oder Urlaub zu machen etc. Ich bin eigentlich nicht mehr gewillt diesen Umstand noch weitere Jahre hinzunehmen. Bevor ich das zum großen Thema mache, würde mich mal interessieren, wie dies in anderen Dienststellen gehandhabt wird.
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Bisher haben sich bei uns immer genug Leute gefunden, die nicht frei machen wollen. Inclusive mir.
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Es ist leider oft so, dass man in solch einer Konstellation "am Arsch" ist.
Wären Führungskräfte vorhanden, die Weitsicht an den Tag legen, nicht selber in der Nummer mitspielen würden, einen Blick fürs Ganze hätten und wirklich Führen könnten, würde dies zur Lösung dieses Klüngels beitragen.
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Mir wäre nicht bekannt, dass man genug Urlaub hat, um alle Ferienzeiten zur Betreuung abzudecken. Warum das nun zum genannten Termin ein Problem sein soll, ist mir unerfindlich. Will sagen, die Begründung ist Unfug.
Zudem sind auch Kollegen, die Kinder haben, nur kleine Teile Ihres Arbeitslebens Eltern von minderjährigen Kindern. ;)
Bei uns wird erwartet, dass regelhaft mindestens ein Drittel der Mitarbeiter da ist.
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Bisher haben sich bei uns immer genug Leute gefunden, die nicht frei machen wollen. Inclusive mir.
Die gibt's überall... ;D. Die Argumente derer sind dabei immer am Besten: "Da kommt man endlich mal in den ruhigeren Zeiten dazu, schon länger liegen gebliebene Arbeit zu erledigen" und gleichzeitig soll noch gesteigertes Engagement suggeriert werden.
Wenn man über Ecken dann mitbekommt, was in der Zeit tatsächlich gearbeitet wurde und was hinter vorgehaltener Hand tatsächlich die Intentionen derjenigen sind, kommt man aus dem Lachen gar nicht mehr raus.
Da ist dann die Flucht vor zu viel nerviger/stressiger familiärer Nähe oder Tätigkeiten, die das Privatleben betreffen und ungestört während der Arbeitszeit erledigt werden können, gerne die tatsächliche Motivation.
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Tatsächlich auch kein Problem, da genug Leute - u.a. ich - da sind, die gerne Dienst machen zwischen den Tagen. Eben auch, weil da wenig Unvorhersehbares kommt und man mal Aufgaben der Kategorie B machen kann, die liegen geblieben sind.
Bei uns ist die dieses Jahr - noch als Nachwirkung von Corona - die Verwaltung geschlossen. Alles soll Urlaub nehmen bzw. maximal Home-Office machen.
Diese Kinderbegründung find ich albern - es gibt zig Ferientage, aber nun mal nur so und so viel Urlaubstage. Mein Tipp wäre: Urlaub frühzeitig einreichen und nicht der Letzte sein, der Urlaub nach Weihnachten haben will. Dann muss sich der Chef erstmal eine richtige Begründung einfallen lassen, warum du antanzen sollst. Wird er nicht können und den Urlaub genehmigen.
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Bei uns im Referat geht langsam wieder die Zeit der Urlaubsplanung für das kommende Jahr los und für die Zeit um Weihnachten herum ist sie bereits in vollem Gange. Hier gibt es z.B. für die Zeit zwischen den Jahren, aber auch sonst an Brückentagen die Ansage, dass nicht alle Personen gleichzeitig Urlaub nehme sollen, sondern dass vielmehr ein Grundstock von 2-3 Kollegen auf 25 Mitarbeitenden immer vor Ort sein muss.
Jetzt bin ich einer der ganz wenigen Mitarbeiter, die ledig und kinderlos sind, was zur Folge hat, dass ich quasi auf diesen "Notdienst" Dauerabonnent bin, da bei den anderen auf Grund der Schulferien die Betreuungssituation ja nicht sichergestellt wird. Das will ich nicht in Abrede stellen, nur nimmt mir dies bis auf weiteres jegliche Möglichkeit auch mal zwischen den Jahren Freunde und Familie auswärts zu besuchen oder Urlaub zu machen etc. Ich bin eigentlich nicht mehr gewillt diesen Umstand noch weitere Jahre hinzunehmen. Bevor ich das zum großen Thema mache, würde mich mal interessieren, wie dies in anderen Dienststellen gehandhabt wird.
Wenn 2 von 25 Kollegen den Dienst zwischen den Jahren abdecken sollen halte ich es für unverhältnismäßig, immer den selben kinderlosen Kollegen einzuspannen. Da es dieses Jahr um 4 Tage geht sollte es wohl möglich sein, dass z.B. 8 Kollegen jeweils einen Tag arbeiten. Insoweit würde ich das Argument bringen, in den letzten Jahren schon immer zwischen den Jahren gearbeitet zu haben und dieses Jahr nicht zur Verfügung stehe, zumal auch Leute mit Kindern mindestens einen Tag arbeiten können. Siehe auch das Argument von BAT zu den Ferienzeiten.
Ansonsten wie Flying sagt - Urlaub beantragen und die Reaktion abwarten.
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Urlaub zwischen den Feiertagen darf bei uns jeder immer nehmen. Strikt verboten wurde allerdings plötzlich, dass Leute in dieser Zeit Homeoffce beantragten. Lassen wir uns überraschen, welcher der obersten Chef anwesend sein wird (und ob dieser tatsächlich dicke Klamotten und Wintersocken trägt weil ja Höchsttempereratur 19 Grad angewiesen ...). Wer hat denn dann das kurze Streichholz gezogen ... ;D Wirklich gearbeitet wird da eh nicht.
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Wir haben diesmal vier Tage Zwangsurlaub, von denen ich mir (mangels Urlaubstagen) zwei Tage HomeOffice erkämpft habe. Temperaturmäßig ist das auch besser so, denn im Büro werden die Heizungen auf * gestelllt, was bedeutet, dass nur 17-18°C drin sind und der Raum sich auch nicht schnell erwärmt. Es ist also immer kalt.
Ansonsten wäre es auch kein Problem, wenn an den vier Tagen keiner da wäre, weil eh kaum Vorgänge oder Posteingänge verteilt werden. Üblicherweise bleibt das bis nach Neujahr liegen.
Ich würde also Urlaub beantragen und schauen, ob er genehmigt wird oder dann weiterkämpfen.
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Wir haben diesmal vier Tage Zwangsurlaub, von denen ich mir (mangels Urlaubstagen) zwei Tage HomeOffice erkämpft habe. Temperaturmäßig ist das auch besser so, denn im Büro werden die Heizungen auf * gestelllt, was bedeutet, dass nur 17-18°C drin sind und der Raum sich auch nicht schnell erwärmt. Es ist also immer kalt.
Scheinbar dann wohl nicht so ganz rechtmäßig, bei der 6-montigen Ankündigungsfrist und kein Resturlaub?
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@BAT: Garantiert grenzwertig, wenn das erst Mitte September angekündigt wird. Da hat man dann halt nicht mehr soviel übrig. Und ohne Personalrat! Nur nehmen die Meisten das scheinbar so hin.
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Wir haben diesmal vier Tage Zwangsurlaub,...
Wurde seitens unserer Diensstelle (Ende September) auch mal angekündigt und nach Intervention durch den PR dann wieder einkassiert. Im Ergebnis: Wer die 4 Tage komplett frei (auch mit Erlaubnis -Stunden zu machen; aber kein Vorgriff auf Urlaub 2023) nimmt bekommt einen "Tag zur freien Verfügung", der 2023 in Anspruch genommen werden kann. Von 4 Verwaltungsgebäuden bleibt eins offen, für
a) die die meinen sie seien unersetzlich
b) die die tatsächlich da sein "müssen" (Ordungsamt/Standesamt)
c) die die halt kein minus machen wollen
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Grundsätzlich:
Das ist mitbestimmunspflichtig nach BayPVG (In anderen Landesgesetzen ähnlich) Art. 75, Absatz 4, Punkt 3
Außerdem muss nicht immer "der kinderlose" die Arschkarte ziehen, denn auch er hat Anspruch auf Urlaub.
Ich zitiere mal aus dem Kommentar vom Rehm zum Art. 75:
Zweck des Urlaubsplans ist, die Interessen der Beschäftigten und die Anforderungen des Geschäftsablaufs in der DSt unter sozialen Gesichtspunkten zu koordinieren, etwa dergestalt, dass Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern soweit als möglich ihren Erholungsurlaub in die Zeit der Schulferien legen können oder dass möglichst kein Beschäftigter ohne wichtigen Grund gezwungen wird, seinen Erholungsurlaub in eine erfahrungsgemäß schlechte Jahreszeit zu legen. Durch die Aufstellung von Urlaubsplänen sollen die Urlaubszeiten der Beschäftigten so koordiniert werden, dass nicht nur die Interessen aller Beschäftigten möglichst gleichrangig berücksichtigt werden, sondern dass vor allem auch der Dienstbetrieb der DSt, d. h. die Erfüllung der ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben, durch urlaubsbedingte Personalausfälle möglichst wenig gestört wird und eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung trotz sich überschneidender Urlaubszeiten der in gleichen Sachbereichen tätigen Beschäftigten gewährleistet bleibt.
Hier spielen dann noch Verhältnismäßigkeit und andere Dinge mit rein.
Folgende Möglichkeiten:
1. Fachvorgesetzten ansprechen. Thema Führung, Gerechtigkeit, usw.
2. PR ansprechen. Ein guter(!) PR regelt das - auch wenn es nicht seine Aufgabe ist, dem einzelnen Beschäftigten als Anwalt zu dienen.
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Bei uns im Referat geht langsam wieder die Zeit der Urlaubsplanung für das kommende Jahr los und für die Zeit um Weihnachten herum ist sie bereits in vollem Gange. Hier gibt es z.B. für die Zeit zwischen den Jahren, aber auch sonst an Brückentagen die Ansage, dass nicht alle Personen gleichzeitig Urlaub nehme sollen, sondern dass vielmehr ein Grundstock von 2-3 Kollegen auf 25 Mitarbeitenden immer vor Ort sein muss.
Jetzt bin ich einer der ganz wenigen Mitarbeiter, die ledig und kinderlos sind, was zur Folge hat, dass ich quasi auf diesen "Notdienst" Dauerabonnent bin, da bei den anderen auf Grund der Schulferien die Betreuungssituation ja nicht sichergestellt wird. Das will ich nicht in Abrede stellen, nur nimmt mir dies bis auf weiteres jegliche Möglichkeit auch mal zwischen den Jahren Freunde und Familie auswärts zu besuchen oder Urlaub zu machen etc. Ich bin eigentlich nicht mehr gewillt diesen Umstand noch weitere Jahre hinzunehmen. Bevor ich das zum großen Thema mache, würde mich mal interessieren, wie dies in anderen Dienststellen gehandhabt wird.
Demjenigen würde ich aber was erzählen, der mir sagt, dass ich aufgrund meiner Lebensführung zwischen Weihnachten und Silvester keinen Urlaub nehmen soll/ darf. Da bist du doch selbst schuld, wenn du dir unberechtigterweise diese Möglichkeit nehmen lässt. Und wieso soll das ein großes Thema sein? Dir steht dein Urlaub zu, fordere ihn ein. Ich bin auch ledig sowie kinderlos und war seit 7 Jahren nicht mehr arbeiten zwischen Weihnachten und Silvester. Es findet sich immer einer, der diese Zeit als wohltuend empfindet und keinen Urlaub nimmt. Dann unterschreiben auch mal zwei oder drei Kollegen den Urlaub für 30 Mitarbeiter. Und sollte sich wirklich gar keiner finden (diesen Fall gab es ein einziges Mal), dann wird halt für paar Tage geschlossen.
Erzähl doch, dass du eine alleinerziehende Mutti mit 12 Kindern kennengelernt hast und jetzt die Betreuung abdecken musst.
"Es ist leider oft so, dass man in solch einer Konstellation "am Arsch" ist."
Wirklich selten so einen Schwachsinn gelesen.
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dann wird halt für paar Tage geschlossen.
Oder der Urlaub nicht genehmigt und im nächsten Jahr ist man dann dran mit dem Urlaub, egal ob mit oder ohne 12 Kinder.
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Bei diesen Tagen zum Jahreswechsel habe ich immer den Eindruck, dass doch einige bis sehr viele Kollegen zu viel Urlaubsanspruch haben. Wer mal schnell eine Woche über hat, braucht den Anspruch sonst scheinbar nicht. Ich kenne diese Klientel. Und bin überrascht, wie viele Personen im Hause die Post Mitte des Jahres bekommen, mal endlich ihren Urlaub abzubauen.
Ich verstehe es nicht.
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Und bin überrascht, wie viele Personen im Hause die Post Mitte des Jahres bekommen, mal endlich ihren Urlaub abzubauen.
Ich verstehe es nicht.
Allgemein kann ich das auch nicht nachvollziehen. Aber es gibt halt immer wieder auch Einzelfälle. Ich war auch mal 4 Monate AU am Stück und im Folgejahr knapp 1 Monat am Stück AU. Dat schlepp ich in der Urlaubskarte von Jahr zu Jahr wieter. Ist in kleinen Kommunalverwaltungen auch nix ungewöhnliches...
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Ich schon. Gerade nach Corona wo verreisen nicht möglich war. Ich habe auch noch 20 Urlaubstage aus diesem Jahr, weil ich den bisher genommenen Urlaub fast nur mit Resturlaub aus letztem Jahr genommen habe.
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Verreisen war doch möglich??
Nein, den Eindruck habe ich seit 25 Jahren, der hat sich bestätigt, weil man die Stapel an Post sieht, mit der Mahnung den Resturlaub zu nehmen. Das erfolgt hier seit etwa 5 Jahren. Und wir reden von Ende September als Verfallsfrist, weit mehr als in etlichen anderen Betrieben.
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Verreisen war doch möglich??
Nein, den Eindruck habe ich seit 25 Jahren, der hat sich bestätigt, weil man die Stapel an Post sieht, mit der Mahnung den Resturlaub zu nehmen. Das erfolgt hier seit etwa 5 Jahren. Und wir reden von Ende September als Verfallsfrist, weit mehr als in etlichen anderen Betrieben.
Tja der AG ist halt dazu verpflichtet...Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im November 2018 kann laut BAG bei einer richtlinienkonformen Auslegung der deutschen Urlaubsvorschriften ein Urlaubsverfall in der Regel nur noch eintreten, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter zuvor konkret aufgefordert hat, seinen Urlaub zu nehmen und daraufhin gewiesen hat, das er anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt.
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Ich glaube, ihr wisst nicht worauf ich hinaus wollte.
Es wäre dann doch pragmatisch, den tariflichen Anspruch auf z. B. 24 Urlaubstage zu senken und die Gehälter entsprechend zu erhöhen. Und die individuellen Urlaubstage evtl. einen gleichen Anspruch wie bei der Teilzeit zu normieren. Aber das ist sicher etwas für den Strang "Tarifverhandlungen".
Der Urlaub wird regelhaft ehe nicht genommen von mindestens der Hälfte der Mitarbeiter.
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Ich glaube, ihr wisst nicht worauf ich hinaus wollte.
Es wäre dann doch pragmatisch, den tariflichen Anspruch auf z. B. 24 Urlaubstage zu senken und die Gehälter entsprechend zu erhöhen. Und die individuellen Urlaubstage evtl. einen gleichen Anspruch wie bei der Teilzeit zu normieren. Aber das ist sicher etwas für den Strang "Tarifverhandlungen".
Der Urlaub wird regelhaft ehe nicht genommen von mindestens der Hälfte der Mitarbeiter.
Also das deckt sich nicht mit meiner persönlichen Wahrnehmung (zumindest außerhalb der Sondergruppe Langzeitkranke).
Wenn Urlaub nicht genommen wird - und dazu gibt es hier auch einige Threads - dann liegt es meist daran dass dem AN suggeriert wird sie oder er könne den Urlaub nicht nehmen (weil zu viele krank, keiner als Vertretung vorhanden etc.) und die AN dann - in falsch verstandenem Gehorsam - die Probleme des AG zu ihrem eigenen Problem machen.
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Ja, sicher. Da gibt es so einige Sachlagen. Eine ganz große Gruppe ist auch jene, die seit Äonen ihre Stunden und Resturlaubstage mitschleppen. Da muss dann mal einmal der Knoten durchschlagen werden.
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Ja, sicher. Da gibt es so einige Sachlagen. Eine ganz große Gruppe ist auch jene, die seit Äonen ihre Stunden und Resturlaubstage mitschleppen. Da muss dann mal einmal der Knoten durchschlagen werden.
Na die Menschen sind ja schon selber groß. Mehr als auf den Verfall hinweisen kann man kaum. Allenfalls schauen, ob das ein strukturelles Problem ist (Erwartungshaltung des AG, nicht den Urlaub zu nehmen).
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Na die Menschen sind ja schon selber groß. Mehr als auf den Verfall hinweisen kann man kaum. Allenfalls schauen, ob das ein strukturelles Problem ist (Erwartungshaltung des AG, nicht den Urlaub zu nehmen).
Ich würde es schlicht rigoros kappen. Und das wird bei uns nicht gemacht, sondern immer wieder neue Ausnahmen gefunden.
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Der Urlaub wird regelhaft ehe nicht genommen von mindestens der Hälfte der Mitarbeiter.
Also verfällt er? Krass!
Oder meinst du damit: Die schieben einen Urlaubsberg vor sich her und haben 20+ am 31.12., nehmen aber gleich wohl jedes Jahr 30 tage Urlaub.
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Bei uns wird relativ rigide darauf geachtet das der Urlaub fürs laufende Jahr auch im laufenden Jahr genommen wird, eine Übertragung aufgrund dringender (persönlicher) Gründe wird zumindest abgeprüft, dringende betriebliche Gründe sind natürlich ein anderes Thema.
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Na die Menschen sind ja schon selber groß. Mehr als auf den Verfall hinweisen kann man kaum. Allenfalls schauen, ob das ein strukturelles Problem ist (Erwartungshaltung des AG, nicht den Urlaub zu nehmen).
Ich würde es schlicht rigoros kappen. Und das wird bei uns nicht gemacht, sondern immer wieder neue Ausnahmen gefunden.
Würde ich beides ähnlich sehen.
Am 31.12 ne Mail rausschicken: Sie haben noch X Tage Urlaub - bitte bis zum 31.03. abbauen, ansonsten verfällt dieser ersatzlos.
Gleiches übrigens auch für mehr als 25 Überstunden oder so.
Der AN ist doch selbst Schuld, wenn er seinen Urlaub nicht nimmt bzw. sich für so wichtig hält, dass er nicht mal 3-4 Wochen Urlaub am Stück machen kann.
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Also verfällt er? Krass!
Oder meinst du damit: Die schieben einen Urlaubsberg vor sich her und haben 20+ am 31.12., nehmen aber gleich wohl jedes Jahr 30 tage Urlaub.
Ja, die haben halt zu Ende Juli noch 20 Tage Resturlaub, die Meldung kommt und diese 20 Tagen werden dann noch schnell Ende September angetreten. Ich habe ernsthaft den Eindruck dass die Urlaubstage für die Masse an TVÖD - Beschäftigten zu viele sind, nur so kann es ja zu diesen Brückentagen und der massenhaften Zustimmung zur Betriebsschließung von fast einer ganzen Woche kommen.