Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marie am 07.11.2022 07:19
-
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob die Jahressonderzahlung und/oderr die Leistungsorientierte Bezahlung bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden?
-
Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.
-
Hallo Marie,
Bemessungsgrundlage für das Elterngeld sind die laufenden Einkünfte/Einnahmen.
Bei der JSZ und der LOB handelt es sich um "sonstige Bezüge" (auch als "Einmalzahlungen" bezeichnet).
In § 2c BEEG heißt es in Abs.1 Satz 2:
"Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind."