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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MaBu am 07.11.2022 07:20

Titel: Kündigung vor Arbeitsantritt
Beitrag von: MaBu am 07.11.2022 07:20
Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand helfen: Besteht die Möglichkeit ein neues Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1. Tag zu kündigen? Sprich Arbeitsbeginn ist der 01.12.22. Kann ich, wenn ich bis zum 15.11 kündige, die Stelle gar nicht erst antreten? Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

Danke und viele Grüße
Titel: Antw:Kündigung vor Arbeitsantritt
Beitrag von: JesuisSVA am 07.11.2022 07:22
Wenn die Kündigung vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen worden ist, kann auch vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gekündigt werden.
Titel: Antw:Kündigung vor Arbeitsantritt
Beitrag von: ITheini am 09.11.2022 16:36
Ich würde ganz einfach in der Personalabteilung anrufen und den Umstand schildern. Egal, ob es "ausgeschlossen" ist oder nicht. Wer will denn wirklich jemanden 2 Wochen beschäftigen, wenn er danach "weg" ist, selbst wenn man auf dem Papier das Recht dazu hätte?