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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marie am 07.11.2022 17:52

Titel: Jahressonderzahlung bei Krankengeld im Juli bis September
Beitrag von: Marie am 07.11.2022 17:52
Ich war ab Ende Juli bis Ende September im Krankengeld. Ansonsten habe ich dieses Jahr ganz normal gearbeitet.
Bedeutet das nun, dass ich kaum eine Jahressonderzahlung erhalte?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Krankengeld im Juli bis September
Beitrag von: Isie am 07.11.2022 21:26
Die Jahressonderzahlung wird um ein Zwölftel für jeden Monat gekürzt, in dem du an keinem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hattest. Bis wann du Anspruch auf Krankengeldzuschuss hattest, hat dir vermutlich deine Bezügestelle mitgeteilt. Es spielt übrigens keine Rolle, ob ein KrankengeldZuschuss tatsächlich gezahlt wurde. Entscheidend ist der Anspruchszeitraum.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung bei Krankengeld im Juli bis September
Beitrag von: Isie am 08.11.2022 09:46
Deine Frage zielte vermutlich weniger auf die Zwölftel, sondern eher auf den Bemessungszeitraum ab. Wenn im Regelbemessungszeitraum nicht an allen Tagen Anspruch auf Entgelt besteht, gibt es immer eine Ersatzberechnung oder einen Ersatzbemessungszeitraum. Man könnte sagen, dass die Jahressonderzahlung immer ca. ein Monatsentgelt als Basis hat. Wie dieses Bemessungsentgelt ermittelt wird, steht in der Protokollerklärung.

Du wirst also vermutlich in etwa die Jahressonderzahlung in der Höhe erhalten, als ob du nicht krank gewesen wärst.