Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 08.11.2022 07:54
		
			
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				Wann liegt die vorübergehende übertragene Tätigkeit eine "höherwertige Tätigkeit" vor?
			
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				Dann, wenn dem Beschäftigten vorübergehend  und wirksam eine andere Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht.
 
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				Dann, wenn eine auszuübende Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird und diese bei dauerhafter Übertragung zur Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe führte.