Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 08.11.2022 07:54
-
Wann liegt die vorübergehende übertragene Tätigkeit eine "höherwertige Tätigkeit" vor?
-
Dann, wenn dem Beschäftigten vorübergehend und wirksam eine andere Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung entspricht.
-
Dann, wenn eine auszuübende Tätigkeit nur vorübergehend übertragen wird und diese bei dauerhafter Übertragung zur Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe führte.