Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: DiVO am 08.11.2022 11:36

Titel: Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: DiVO am 08.11.2022 11:36
Gibt es eine Definition bezüglich der maximalen Dauer einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit?

Beispiel: Die Stelle eines Beschäftigten ist nach EG 9a bewertet. Im Rahmen einer zeitlich befristeten Abordnung bis 2028 werden nun Tätigkeiten nach EG 11 übertragen. Anschließend übt der Beschäftigte wieder Tätigkeiten nach EG9a aus.

Ist dies als vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit oder dauerhafte Übertragung zu werten?
Titel: Antw:Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Beitrag von: JesuisSVA am 08.11.2022 12:09
Das ist vorübergehend. Es gibt keine zeitliche Grenze.